Finde mit drei kurzen Fragen heraus, welche Daten deine Krypto-Börse seit 2026 an die österreichische Finanzverwaltung meldet, über welchen Weg und bis wann. Kostenlos und unverbindlich.
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Unser kostenloser DAC8-Check zeigt dir, welche Daten deine Krypto-Börsen nach den neuen Meldepflichten an die Steuerbehörden übermitteln. Du wählst aus, welche Börsen oder Broker du nutzt, was du dort machst und seit wann du aktiv bist. Auf dieser Basis zeigt dir der Check, ob deine Börse nach MiCA zugelassen ist, über welches Land die Meldung läuft und welche Datenkategorien voraussichtlich gemeldet werden.
Die Angaben zu den Börsen stammen aus dem öffentlichen MiCA-Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Ob ein Anbieter tatsächlich meldet, hängt aber nicht allein vom Markennamen ab, sondern auch von Sitz, Geschäftsmodell und den angebotenen Leistungen. Nutze das Ergebnis deshalb als erste Orientierung. Es ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Österreich hat die europäische DAC8-Richtlinie mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) umgesetzt. Es gilt seit 1. Jänner 2026, der erste Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026. Die Anbieter melden diese Daten bis zum 31. Juli 2027 an das Bundesministerium für Finanzen. Österreichische Anbieter melden direkt an das BMF. Börsen mit MiCA-Zulassung in einem anderen EU-Staat melden an die Behörde ihres Lizenzlands, die die Daten nach Österreich weiterleitet.
Gemeldet werden Identitätsdaten wie Name, Anschrift, Steueransässigkeit und Steuernummer sowie Informationen zu Transaktionen. Dazu gehören Käufe und Verkäufe gegen Euro oder andere Kryptowerte und bestimmte Übertragungen. Viele Werte werden dabei nicht einzeln, sondern je Kryptowert und Vorgangskategorie zusammengefasst übermittelt. Nicht automatisch gemeldet werden dein tatsächlicher Gewinn, ob deine Coins zum steuerfreien Altbestand gehören, und Kaufpreise von anderen Plattformen.
Für Zeiträume vor 2026 gibt es keine Nachmeldung. Ältere Jahre können von der Finanzverwaltung aber weiterhin geprüft werden. Neue Krypto-Steuern führt das Krypto-MPfG nicht ein: Es regelt, welche Informationen gemeldet werden. Wie Krypto-Gewinne besteuert werden, richtet sich weiterhin nach den bestehenden Regeln.
Eine Meldung nach dem Krypto-MPfG ist kein fertiger Krypto-Steuerbericht. Sie zeigt der Finanzverwaltung Umsätze und Transaktionsvolumen, aber nicht, welcher Teil davon tatsächlich steuerpflichtig ist. Kaufst du Bitcoin auf einer Börse und verkaufst sie später über eine andere, kennt die zweite Börse weder deinen ursprünglichen Kaufpreis noch das Kaufdatum. Gerade beim Altbestand ist das entscheidend, denn ob ein Verkauf steuerfrei ist, hängt vom Anschaffungszeitpunkt ab.
Bei steuereinfachen Anbietern wie Bitpanda, Coinfinity oder 21bitcoin wird die KESt bei Verkäufen auf der Plattform bereits automatisch abgezogen. Für Transaktionen auf ausländischen Börsen, in eigenen Wallets oder im DeFi-Bereich bleibt die Aufbereitung aber bei dir.
Mit Blockpit importierst du Daten von Börsen, Wallets und Blockchains und führst sie in einer gemeinsamen Historie zusammen. Eigene Transfers werden verknüpft, fehlende Anschaffungskosten werden sichtbar, und du berechnest deine Ergebnisse nach österreichischem Steuerrecht. Daraus erstellst du einen nachvollziehbaren Krypto-Steuerbericht, entweder selbst mit der Software oder mit Unterstützung durch den Blockpit Expert Service. Das Portfoliotracking ist dabei kostenlos.
Dieser Check dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von deinen individuellen Umständen und den für das jeweilige Steuerjahr geltenden Regeln ab.
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