Finde mit drei kurzen Fragen heraus, welche Daten deine Krypto-Börse seit 2026 an die Steuerbehörden meldet, über welchen Weg und bis wann. Kostenlos und unverbindlich.
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Unser kostenloser DAC8-Check zeigt dir, welche Daten deine Krypto-Börsen nach den neuen Meldepflichten an die Steuerbehörden übermitteln. Du wählst aus, welche Börsen oder Broker du nutzt, was du dort machst und seit wann du aktiv bist. Auf dieser Basis zeigt dir der Check, ob deine Börse nach MiCA zugelassen ist, über welches Land die Meldung läuft und welche Datenkategorien voraussichtlich gemeldet werden.
Die Angaben zu den Börsen stammen aus dem öffentlichen MiCA-Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Ob ein Anbieter tatsächlich meldet, hängt aber nicht allein vom Markennamen ab, sondern auch von Sitz, Geschäftsmodell und den angebotenen Leistungen. Nutze das Ergebnis deshalb als erste Orientierung. Es ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) setzt Deutschland die europäische DAC8-Richtlinie um. Das Gesetz gilt seit 24. Dezember 2025, der erste Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026. Die Anbieter melden diese Daten in der Regel bis zum 31. Juli 2027. Börsen mit MiCA-Zulassung in einem anderen EU-Staat melden an die Behörde ihres Lizenzlands, die die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleitet. Deutsche Anbieter melden direkt an das BZSt.
Gemeldet werden Identitätsdaten wie Name, Anschrift, Steueransässigkeit und Steuer-ID sowie Informationen zu Transaktionen. Dazu gehören Käufe und Verkäufe gegen Euro oder andere Kryptowerte und bestimmte Übertragungen. Viele Werte werden dabei nicht einzeln, sondern je Kryptowert und Vorgangskategorie zusammengefasst übermittelt. Nicht automatisch gemeldet werden dein steuerpflichtiger Gewinn, deine Haltefristen und Kaufpreise von anderen Plattformen.
Für Zeiträume vor 2026 gibt es keine Nachmeldung. Ältere Aktivitäten können aber weiterhin über Auskunftsersuchen oder angeforderte Unterlagen geprüft werden. Neue Krypto-Steuern führt das KStTG übrigens nicht ein: Es regelt, welche Informationen gemeldet werden. Wie Gewinne besteuert werden, richtet sich weiterhin nach den bestehenden Steuergesetzen.
Eine Meldung nach dem KStTG ist kein fertiger Krypto-Steuerbericht. Sie zeigt dem Finanzamt Umsätze und Transaktionsvolumen, aber nicht, welcher Teil davon tatsächlich steuerpflichtig ist. Kaufst du Bitcoin auf einer Börse und verkaufst sie später über eine andere, kennt die zweite Börse weder deinen ursprünglichen Kaufpreis noch das Kaufdatum. Ihre Meldung kann deshalb vom tatsächlichen Gewinn abweichen. Belegen kannst du ihn nur mit deiner vollständigen Transaktionshistorie.
Mit Blockpit importierst du Daten von Börsen, Wallets und Blockchains und führst sie in einer gemeinsamen Historie zusammen. Eigene Transfers werden verknüpft, fehlende Anschaffungskosten werden sichtbar, und du berechnest deine Ergebnisse nach deutschem Steuerrecht. Daraus erstellst du einen nachvollziehbaren Krypto-Steuerbericht, entweder selbst mit der Software oder mit Unterstützung durch den Blockpit Expert Service. Das Portfoliotracking ist dabei kostenlos.
Dieser Check dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von deinen individuellen Umständen und den für das jeweilige Steuerjahr geltenden Regeln ab.
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