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Auf Bitpanda gekauft, aber steuerlich trotzdem keine Krypto? Genau das ist die Falle bei Bitpanda Stocks: Wer sie wie seine anderen Coins behandelt und nach einem Jahr steuerfrei verkaufen will, liegt falsch – hier gelten andere Regeln. Gut zu wissen: Sowohl deine Bitpanda-Kartenzahlungen und Cashbacks als auch Bitpanda-Stocks-Transaktionen lassen sich über die Bitpanda-API-Schnittstelle direkt in deinem Blockpit-Depot abbilden.
Wie funktionieren Bitpanda Stocks und was sind die Vorteile?
Als sogenannte A-Token haben tokenisierte Aktien und ETFs den Vorteil, dass sie in Teilen und nicht nur in ganzen Shares gehandelt werden können. Dies ermöglich nun auch Kleinanlegern den einfachen Zugang zu diesen Investments über Bitpandas Broker Website oder Smartphone App. Wie im Kryptomarkt üblich, können Bitpanda Stock Assets nicht nur zu gängigen Börsenhandelszeiten, sondern auch nachts, wochenends oder an Feiertagen gehandelt werden. Da mit dem Aktienhandel zu börsenunüblichen Zeiten seitens der Bitpanda Financial Services GmbH ein höheres Risiko zu tragen ist, gehen zu diesen Zeiten etwas höhere Spreads und damit Gebühren für den Kauf und Verkauf einher.
Wie werden Gewinne aus sogenannte A-Token korrekt versteuert?
Technisch gesehen sind A-Token und damit Bitpanda Stock Assets sogenannte nicht verbriefte Derivate, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft werden.
In Österreich gilt für natürliche Personen, dass laufende Erträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen unabhängig von der Haltedauer mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern sind.
Im Unterschied dazu werden in Deutschland Gewinne und Ausschüttungen aus verbrieften sowie unverbrieften Derivaten gleich behandelt und als Kapitaleinkünfte mit dem Sondersteuersatz von 25 % besteuert.
Die aus dem Handel mit Krytowährungen bekannte Spekulationsfrist von einem Jahr kann für A-Token in beiden Ländern nicht angewendet werden.
Werden Einkünfte durch Bitpanda Stocks erzielt, wird die Steuer nicht automatisch vom Broker abgezogen. Steuerpflichtige Gewinne müssen somit selbständig innerhalb der eigenen Einkommensteuererklärung festgehalten werden. Verluste können mit Kapitaleinkünften bzw. Gewinnen die ebenfalls der gleichen Steuerkategorie ausgeglichen werden und wirken somit steuersenkend.
Für die Schweiz gilt wie auch bei Kryptowährungen die Besteuerung des Vermögens zum letzten Tag des Jahres nach den Vorgaben des eigenen Kantons.
Wie halte ich meine Steuer fest?
Durch den engen Austausch zwischen Bitpanda und Blockpit ist es uns möglich, schnell und zielgerichtet auf Anliegen des gemeinsamen Kundenstamms zu reagieren und damit stets eine optimale Lösung für das Steuertracking und optimiertes Trading zu bieten.
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<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Blockpit fügt deine Gewinne an der richtigen Stelle in rechtskonforme Steuerberichte ein. Somit kannst du ruhig schlafen, sparst dir Zeit und Aufwand und erhältst ein fertiges PDF, das du direkt beim Finanzamt einreichen kannst.</p></div></div></div>
Hilfreiche Links
- § 20 EStG (Kapitalvermögen – Abgeltungssteuer 25 %): gesetze-im-internet.de
- § 32d EStG (Abgeltungssteuersatz): gesetze-im-internet.de
- § 43 EStG (Kapitalertragsteuer-Abzug): gesetze-im-internet.de
- BaFin – Tokenisierung & Asset-Referenced Token (Einordnung A-Token als Wertpapiere): bafin.de
- Bitpanda Financial Services GmbH (Emittent der Bitpanda Stocks A-Token): bitpanda.com
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