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Bitpanda Stocks Steuern 2026: Abgeltungssteuer statt § 23 EStG

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Das Wichtigste

  • A-Token = Wertpapier, nicht Krypto: Bitpanda Stocks sind tokenisierte Aktien/ETFs (Asset-Referenced Token). Steuerlich gelten sie als Wertpapiere und unterliegen § 20 EStG mit Abgeltungssteuer (25 % + Soli/KiSt).
  • Keine 1-Jahr-Haltefrist: Anders als bei direkt gehaltenen Coins greift die § 23-EStG-Steuerfreiheit nach 1 Jahr nicht. Auch nach 5 Jahren Haltedauer fällt Abgeltungssteuer an.
  • Anlage KAP statt Anlage SO: Erträge aus Bitpanda Stocks gehören in die Anlage KAP (Kapitalvermögen). Verluste sind nur mit anderen Aktien-Gewinnen verrechenbar.
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) gilt für alle Kapitalerträge zusammen.
Inhaltsverzeichnis

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Bitpanda Stocks Steuern in Deutschland 2026: Bitpanda Stocks sind tokenisierte Aktien und ETFs (A-Token). Steuerlich gelten sie als Wertpapiere, nicht als Kryptowährungen – und unterliegen damit der Abgeltungssteuer (25 % + Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) nach § 20 EStG, unabhängig von der Haltedauer. Die 1-Jahr-Steuerfreiheit aus § 23 EStG, die für direkt gehaltene Coins gilt, greift hier nicht. Die Erträge wandern in die Anlage KAP deiner Steuererklärung – nicht in die Anlage SO. Diese Abgrenzung ist die häufigste Verwechslung bei Lesern, die von „Krypto-Konto“ ausgehen.

Nach Bitpandas Visa-Debitkarte folgen nun auch tokenisierte Aktien und ETFs im Produktangebot unseres Partners. Der Diversifizierung deines Portfolios durch Streuung deiner Investments in unterschiedliche Assetklassen sind nun keine Grenzen mehr gesetzt. Damit auch weiterhin zu versteuernde Gewinne im Blick bleiben, ist es ab sofort möglich, sowohl deine Bitpanda Karten Bezahlvorgänge und Cashbacks als auch Bitpanda Stocks Transaktionen über die Bitpanda-API-Schnittstelle in deinem Blockpit Depot abzubilden.

Wie funktionieren Bitpanda Stocks und was sind die Vorteile?

Als sogenannte A-Token haben tokenisierte Aktien und ETFs den Vorteil, dass sie in Teilen und nicht nur in ganzen Shares gehandelt werden können. Dies ermöglich nun auch Kleinanlegern den einfachen Zugang zu diesen Investments über Bitpandas Broker Website oder Smartphone App. Wie im Kryptomarkt üblich, können Bitpanda Stock Assets nicht nur zu gängigen Börsenhandelszeiten, sondern auch nachts, wochenends oder an Feiertagen gehandelt werden. Da mit dem Aktienhandel zu börsenunüblichen Zeiten seitens der Bitpanda Financial Services GmbH ein höheres Risiko zu tragen ist, gehen zu diesen Zeiten etwas höhere Spreads und damit Gebühren für den Kauf und Verkauf einher.

Wie werden Gewinne aus sogenannte A-Token korrekt versteuert?

Technisch gesehen sind A-Token und damit Bitpanda Stock Assets sogenannte nicht verbriefte Derivate, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft werden.

In Österreich gilt für natürliche Personen, dass laufende Erträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen unabhängig von der Haltedauer mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern sind.

Im Unterschied dazu werden in Deutschland Gewinne und Ausschüttungen aus verbrieften sowie unverbrieften Derivaten gleich behandelt und als Kapitaleinkünfte mit dem Sondersteuersatz von 25 % besteuert.

Die aus dem Handel mit Krytowährungen bekannte Spekulationsfrist von einem Jahr kann für A-Token in beiden Ländern nicht angewendet werden.

Werden Einkünfte durch Bitpanda Stocks erzielt, wird die Steuer nicht automatisch vom Broker abgezogen. Steuerpflichtige Gewinne müssen somit selbständig innerhalb der eigenen Einkommensteuererklärung festgehalten werden. Verluste können mit Kapitaleinkünften bzw. Gewinnen die ebenfalls der gleichen Steuerkategorie ausgeglichen werden und wirken somit steuersenkend.

Für die Schweiz gilt wie auch bei Kryptowährungen die Besteuerung des Vermögens zum letzten Tag des Jahres nach den Vorgaben des eigenen Kantons.

Wie halte ich meine Steuer fest?

Durch den engen Austausch zwischen Bitpanda und Blockpit ist es uns möglich, schnell und zielgerichtet auf Anliegen des gemeinsamen Kundenstamms zu reagieren und damit stets eine optimale Lösung für das Steuertracking und optimiertes Trading zu bieten.

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Quellen & Referenzen
Update Log

04/2026 v2: SEO/GEO-Überarbeitung nach Blockpit-Regelwerk v0.7 – Lead/Meta neu, Quellenapparat ergänzt, /de-de/-Locale-Korrektur interner Links.

01/2026: 2026 Update

Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Regulierungen empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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