Börsenmeldungen, Auskunftsersuchen, Kontenregister, Blockchain-Analyse: So erfährt das österreichische Finanzamt von deinen Kryptowährungen.
Das österreichische Finanzamt kann auf mehreren Wegen von deinen Kryptowährungen erfahren: aus deiner Steuererklärung, aus den Meldungen von Krypto-Anbietern nach dem Krypto-Meldepflichtgesetz, über Auskunftsersuchen an Börsen, im Einzelfall über eine Konteneinschau bei deiner Bank und durch die Auswertung öffentlicher Blockchain-Daten. Keine dieser Quellen zeigt automatisch deine komplette Krypto-Historie. Zusammen ergeben sie aber ein Bild, das das Finanzamt mit deiner Steuererklärung abgleichen kann.
Wie Kryptowährungen in Österreich besteuert werden, erklären wir im Krypto-Steuer-Guide Österreich. Hier geht es darum, woher das Finanzamt seine Informationen bekommt.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Informationsweg</th><th>Welche Daten vorliegen können</th><th>Was das bedeutet</th></tr><tr><td>Steuererklärung und Unterlagen</td><td>Erklärte Einkünfte in der E1kv, Aufstellungen und Belege</td><td>Angaben, die du selbst einreichst oder auf Nachfrage vorlegst</td></tr><tr><td>Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8)</td><td>Identitätsdaten und zusammengefasste Transaktionswerte</td><td>Jährliche Meldungen von Krypto-Anbietern, erstmals 2027 für 2026</td></tr><tr><td>Auskunftsersuchen</td><td>Daten von Börsen und anderen Stellen</td><td>Können im Einzelfall auch für frühere Jahre gestellt werden</td></tr><tr><td>Kontenregister und Konteneinschau</td><td>Kontostammdaten, bei Einschau auch Kontobewegungen</td><td>Einschau nur bei begründeten Zweifeln und mit gerichtlicher Genehmigung</td></tr><tr><td>Blockchain-Analyse</td><td>Öffentlich sichtbare Transaktionen</td><td>Adressen sind nachvollziehbar, aber nicht automatisch einem Namen zugeordnet</td></tr><tr><td>Internationaler Austausch</td><td>Informationen ausländischer Behörden</td><td>Über DAC8, CARF und den Austausch von Kontodaten</td></tr></table></figure>
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Kein Echtzeit-Zugriff</span></div></div><div class="label">Das Finanzamt hat keinen permanenten Zugriff auf deine Wallets oder Konten und setzt Steuern nicht automatisch auf Basis von Börsendaten fest. Es kann Informationen aber abgleichen und Rückfragen stellen. Wer seine Transaktionen vollständig dokumentiert, kann dann jeden Wert belegen.</div></div>
Nicht vollständig. Die meisten Kryptowährungen sind pseudonym statt anonym. Bei öffentlichen Blockchains werden Transaktionen dauerhaft gespeichert und sind für jeden einsehbar. Sichtbar sind Wallet-Adressen, Beträge und Transaktionsverläufe, aber nicht der Name der Person dahinter.
Ein Bezug zu deiner Identität entsteht, sobald weitere Informationen hinzukommen. Krypto-Börsen müssen nach den Geldwäschevorschriften deine Identität feststellen, das sogenannte KYC (Know Your Customer). Ist eine Wallet-Adresse mit deinem Börsenkonto verknüpft, lassen sich auch Transfers zu deiner eigenen Wallet nachvollziehen. Eine Hardware-Wallet oder ein Trade über eine dezentrale Börse bedeutet deshalb nicht, dass deine Aktivitäten unsichtbar bleiben.
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Pseudonym bedeutet nicht unsichtbar</span></div></div><div class="label">Sendest du einem Freund Bitcoin, stehen nirgends eure Namen. Sichtbar ist aber, dass von deiner Adresse Bitcoin an seine Adresse gegangen sind. Ist deine Adresse bei einer Börse mit deiner Identität verknüpft, lassen sich deine Transaktionen nachvollziehen.</div></div>
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich das Krypto-Meldepflichtgesetz, mit dem Österreich die EU-Richtlinie DAC8 umsetzt. Krypto-Börsen, Broker und Wallet-Anbieter erfassen seither Identitätsdaten und zusammengefasste Transaktionswerte ihrer Nutzer. Die Daten für 2026 melden sie bis 31. Juli 2027 an das BMF, Anbieter aus anderen Ländern über den internationalen Informationsaustausch.
Die Meldung ist kein Steuerbericht: Sie enthält weder deinen Gewinn noch deinen gleitenden Durchschnittspreis oder die Information, welche Bestände Altvermögen sind. Was genau gemeldet wird und ob das rückwirkend gilt, erklären wir im Guide DAC8 in Österreich: Was das Finanzamt ab 2027 erfährt.
Österreichische Anbieter wie Bitpanda ziehen seit 2024 die KESt auf Krypto-Gewinne selbst ab. Für diese Gewinne ist die Steuer damit bereits bezahlt. Unabhängig davon melden auch diese Anbieter ab 2027 nach dem Krypto-Meldepflichtgesetz. Für Einkünfte über ausländische Börsen, eigene Wallets oder DeFi zieht dagegen niemand Steuer ab. Diese gibst du selbst in der Beilage E1kv an.
Unabhängig von den jährlichen Meldungen kann das Finanzamt im Einzelfall Auskünfte einholen. Nach § 143 BAO ist grundsätzlich jede Person verpflichtet, der Abgabenbehörde Auskunft über steuerlich relevante Tatsachen zu geben. Das kann auch Krypto-Börsen betreffen und sich auf frühere Jahre beziehen.
Dass solche Ersuchen im Kryptobereich genutzt werden, zeigt ein Beispiel aus Deutschland: Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat über Sammelauskunftsersuchen Daten von Krypto-Börsen zu mehreren Tausend Steuerfällen aus verschiedenen Jahren ausgewertet.
Nicht ohne Weiteres. In Österreich gibt es ein Kontenregister, in das Banken Stammdaten melden: welche Konten und Depots du hast, bei welcher Bank und seit wann. Kontostände und Kontobewegungen stehen dort nicht.
Eine Konteneinschau, also der Blick auf Kontobewegungen, ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es müssen begründete Zweifel an deinen Angaben bestehen, und das Auskunftsersuchen an die Bank braucht vorab eine Genehmigung des Bundesfinanzgerichts. Kommt es dazu, können Überweisungen an Krypto-Börsen oder Auszahlungen von dort sichtbar werden.
Das Kapitalabfluss-Meldegesetz, nach dem Banken größere Abflüsse von Konten melden mussten, gilt seit 2023 nicht mehr. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz gehen an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt und nicht als allgemeiner Datenstrom an das Finanzamt.
Öffentliche Blockchains sind dauerhaft einsehbar. Behörden können Transaktionsverläufe deshalb auch nachträglich auswerten und Verbindungen zwischen Adressen erkennen. Für sich allein liefert das noch keinen Namen. Zusammen mit Börsendaten, die eine Adresse einer Person zuordnen, lassen sich aber auch weitere Transaktionen dieser Adresse nachvollziehen.
Österreich tauscht Steuerinformationen mit anderen Staaten aus. Über DAC8 erhält das BMF ab 2027 Meldungen von Krypto-Anbietern aus anderen EU-Staaten, über den OECD-Standard CARF zusätzlich aus teilnehmenden Drittstaaten. Für Bankkonten im Ausland gibt es diesen automatischen Austausch schon seit Jahren. Wer eine Börse im Ausland nutzt, ist für das österreichische Finanzamt deshalb nicht automatisch unsichtbar.
Eine Abweichung zwischen Börsendaten und deiner Steuererklärung bedeutet nicht automatisch, dass deine Angaben falsch sind. Gerade bei Krypto gibt es viele mögliche Ursachen: mehrere Börsen, eigene Wallets, Transfers zwischen Plattformen oder bereits von einer österreichischen Plattform abgezogene KESt.
Passen Werte nicht zusammen, kann das Finanzamt weitere Unterlagen anfordern. Entscheidend ist, dass du erklären kannst, wie sich deine Transaktionshistorie vom Kauf bis zum Verkauf zusammensetzt.
Du hast 2020 Bitcoin auf Börse A gekauft, sie in deine eigene Wallet übertragen und 2026 über Börse B gegen Euro verkauft.
Börse B sieht den Eingang der Bitcoin und den Verkauf. Sie weiß aber nicht, dass es sich um Altvermögen handelt, das steuerfrei verkauft werden kann. Ihre Daten zeigen deshalb einen Verkaufserlös, obwohl darauf keine Steuer anfällt.
Wichtig ist, dass die vollständige Kette nachvollziehbar bleibt: Kauf auf Börse A 2020 → Transfer in die eigene Wallet → Transfer zu Börse B → Verkauf 2026. Nur so kannst du belegen, dass der Gewinn steuerfrei ist. Bei Neuvermögen gilt dasselbe für den gleitenden Durchschnittspreis, den keine einzelne Börse kennt.
Hast du Krypto-Einkünfte in früheren Jahren nicht oder nicht vollständig angegeben, kannst du eine Erklärung berichtigen oder nachreichen. Geht es um nicht erklärte Einkünfte, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 29 FinStrG in Betracht. Sie wirkt nur, wenn sie eingebracht wird, bevor die Behörde von der Tat Kenntnis hat, und hat weitere strenge Voraussetzungen. Bring sie deshalb nur mit professioneller Unterstützung ein. Mehr dazu im Guide Steuerfrist verpasst.
Bei mehreren Börsen, eigenen Wallets und DeFi liegen die Informationen an verschiedenen Stellen. Blockpit führt unterstützte Börsen und Wallets in einer gemeinsamen Transaktionshistorie zusammen, erkennt Altvermögen anhand des Kaufdatums und berechnet für Neuvermögen den gleitenden Durchschnittspreis pro Wallet. Bereits abgezogene KESt wird berücksichtigt. Daraus erstellst du einen nachvollziehbaren Krypto-Steuerbericht mit den Werten für die Beilage E1kv.
Wichtig ist die Abgrenzung: Blockpit sieht nicht, welche Daten beim BMF vorliegen, und übermittelt deinen Steuerbericht nicht an das Finanzamt.
<div class="card_body_small infobox highlight margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Selbst machen oder machen lassen</span></div></div><div class="label">Erfasse deine Krypto-Transaktionen mit Blockpit selbst, auch für vergangene Jahre, oder lass die Aufbereitung vom <a href="/de-at/expert-service">Blockpit Expert Service</a> übernehmen, etwa bei mehreren offenen Jahren oder vielen Plattformen.</div></div>
Nicht von jeder Wallet und nicht in Echtzeit. Seit 2026 erfassen Krypto-Anbieter aber Daten nach dem Krypto-Meldepflichtgesetz und melden sie ab 2027 jährlich an das BMF. Dazu kommen Auskunftsersuchen und öffentliche Blockchain-Daten, die das Finanzamt mit deiner Steuererklärung abgleichen kann.
Nur unter strengen Voraussetzungen. Das Kontenregister enthält lediglich Stammdaten wie Konten, Bank und Eröffnungsdatum, aber keine Kontobewegungen. Für eine Konteneinschau müssen begründete Zweifel an deinen Angaben bestehen, und das Auskunftsersuchen an die Bank braucht eine Genehmigung des Bundesfinanzgerichts.
Ja, ab 2027. Als österreichischer Krypto-Anbieter ist Bitpanda nach dem Krypto-Meldepflichtgesetz meldepflichtig und übermittelt die Daten für 2026 bis 31. Juli 2027 an das BMF. Zusätzlich zieht Bitpanda seit 2024 die KESt auf Gewinne selbst ab, diese Gewinne sind also bereits versteuert.
Nein, die meisten Kryptowährungen sind pseudonym. Alle Transaktionen sind öffentlich auf der Blockchain sichtbar, aber nicht direkt mit einem Namen verknüpft. Sobald eine Adresse über eine Börse oder andere Daten einer Person zugeordnet werden kann, lassen sich auch ihre weiteren Transaktionen nachvollziehen.
Du kannst fehlerhafte Erklärungen berichtigen oder fehlende nachreichen. Geht es um nicht erklärte Einkünfte, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 29 FinStrG in Betracht. Sie wirkt nur, solange die Behörde noch keine Kenntnis hat, und sollte mit professioneller Unterstützung eingebracht werden. Der Blockpit Expert Service kann die Transaktionen offener Jahre aufbereiten.
Dieser Guide basiert auf Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung.
Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.
Seit 1. Jänner 2026 erfassen Krypto-Börsen und Broker Daten zu ihren Nutzern und Transaktionen. Bis 31. Juli 2027 melden sie die Daten für 2026 an das BMF. Dieser Guide erklärt das Krypto-Meldepflichtgesetz, was gemeldet wird, ob es rückwirkend gilt und was du jetzt tun solltest.
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