Angst vor Fehlern in der Steuererklärung?
Für Österreich gilt: Die Abgabefrist für die Einkommensteuer 2024 endete regulär am 30. Juni 2025. Seit 1. 3. 2022 werden Krypto-Erträge grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 27,5 % besteuert – unabhängig von der Haltedauer.
Frist verpasst? Erstmal ruhig bleiben. Jetzt zählt, deine Daten schnell, vollständig und sauber aufzubereiten und die Erklärung nachzureichen. Wer abwartet oder lückenhaft meldet, riskiert Nachzahlungen, Zuschläge – im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen.
Warum du das nicht aufschieben solltest: Mit DAC8/CARF müssen Krypto-Dienstleister wie Börsen ab 2026 Transaktionsdaten automatisch an Steuerbehörden übermitteln. Kurz: Datenlücken schließen sich – Ausreden werden schwer.
Schon ein Krypto-Steuer-Tool im Einsatz? Super. Noch nicht? Dann ändere das jetzt. Mit Excel oder dem Taschenrechner lassen sich in 99 % der Fälle Gewinne/Verluste nicht zuverlässig berechnen (FIFO, Gebühren, Haltefristen, Krypto zu Krypto, DeFi…). Mit Blockpit importierst du alles in Minuten und erhältst einen anerkannten Report.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">In diesem Artikel erfährst du:<ul><li>wie du konkret vorgehst, wenn du die Frist verpasst hast,</li><li>welche Dokumente du brauchst,</li><li>was passieren kann, wenn du Krypto-Gewinne nicht angibst,</li><li>und wie weit das Finanzamt heute schon Zugriff auf deine Krypto-Daten hat – bzw. bald haben wird.</li></ul></p></div></div></div>
Steuerliche Grundlagen
In Österreich gibst du deine Einkommensteuer via FinanzOnline ab. Übliche Fristen (ohne Vertretung): 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (online) des Folgejahres. Mit Steuerberatung gilt die Vertreterregelung (verlängertes Fristenregime).
Seit 1. 3. 2022 gelten Kryptowährungen grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden bei natürlichen Personen mit 27,5 % Sondersteuersatz besteuert (unabhängig von der Haltedauer).
Altbestände (i. d. R. vor 1. 3. 2021 angeschafft) können – nach einjähriger Haltefrist – weiterhin steuerfrei veräußert werden. Somit ist Altbestand mittlerweile immer steuerfrei.
Staking/Lending/sonstige Erträge werden in der Regel als Kapitalerträge behandelt (27,5 %); Details hängen von der Ausgestaltung ab. Mining kann je nach Umfang gewerbliche Einkünfte begründen.
Mehr dazu im ausführlichen Steuerguide für Österreich.
Was droht, wenn du steuerpflichtige Krypto-Gewinne nicht erklärst?
Wenn du deine Einkünfte absichtlich nicht versteuerst oder falsche Angaben in Kauf nimmst, machst du dich strafbar. Die Strafe hängt ab von der Anzahl der betroffenen Jahre, der Höhe des hinterzogenen Betrags, ob du schon einmal Steuern hinterzogen hast und ob du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.
Vorsatz bedeutet, dass du es bewusst in Kauf nimmst, Steuern nicht zu zahlen, obwohl du weißt, dass es nötig wäre. Die Strafe kann bis zum Zweifachen des hinterzogenen Steuerbetrags betragen, mindestens jedoch 10%. Zusätzlich musst du die hinterzogenen Steuern nachzahlen.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Wichtig: Auch eine späte Abgabe kann – gerade bei hohen Beträgen – als Steuerhinterziehung gewertet werden. Werde also sofort aktiv, bereite deine Daten vollständig auf (Trades, Krypto zu Krypto, Gebühren, Staking/Lending etc.) und reiche die notwendige Dokumentation nach. Mit Blockpit erstellst du einen anerkannten Steuerreport, der Nachfragen reduziert und dir hilft, das Thema sauber zu klären.</p></div></div></div>
Welche Möglichkeiten habe ich, meine Steuern nachzumelden?
1) Nachreichen/berichten (ohne Strafbefreiung)
Hast du noch gar keine Erklärung abgegeben, reich sie jetzt über FinanzOnline nach. Hast du bereits abgegeben, aber unvollständig, kannst du eine Berichtigung einreichen. Das ist der schnellste Weg, die Sache zu bereinigen – Steuern + Zinsen werden fällig, aber du gehst proaktiv auf das Finanzamt zu.
2) Strafbefreiende Selbstanzeige (Österreich: § 29 FinStrG)
Bei (drohender) Abgabenhinterziehung kann eine Selbstanzeige unter engen Voraussetzungen strafbefreiend wirken. Sie muss vollständig, rechtzeitig und mit Zahlung der Abgaben (ggf. inkl. Zuschlag) erfolgen. Achtung: Nur ein Schuss – Unvollständigkeit zerstört die Wirkung.
Voraussetzungen:
- Vollständige Offenlegung: Die Selbstanzeige muss alle bisher nicht deklarierten Krypto-Transaktionen detailliert und vollständig offenlegen, einschließlich der relevanten Informationen zur Steuerberechnung, z.B. Gewinne aus Krypto- oder NFT-Handel.
- Schadensgutmachung: Alle offenen Steuern müssen innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist, in der Regel einem Monat, beglichen werden. Ratenzahlungen sind möglich und können die Frist auf bis zu zwei Jahre verlängern.
- Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss vor Beginn einer Betriebsprüfung oder Einleitung eines Steuerstrafverfahrens eingereicht werden. Ist eine Prüfung bereits bekannt oder läuft ein Verfahren, ist eine strafbefreiende Wirkung nicht mehr möglich.
Sperrgründe für eine Selbstanzeige
Die Selbstanzeige verliert ihre Wirkung, wenn z.B. bereits eine Verfolgungshandlung eingeleitet wurde, die Tat entdeckt wurde oder eine Betriebsprüfung begonnen hat. Auch eine frühere Selbstanzeige zum gleichen Sachverhalt stellt einen Sperrgrund dar.
Abgabenerhöhung
Zusätzlich zu den nachzuzahlenden Steuern kann das Finanzamt eine Abgabenerhöhung von mindestens 5 % festsetzen, die je nach Höhe der Nachzahlung bis zu 30 % betragen kann. Diese muss ebenfalls fristgerecht bezahlt werden, um die strafbefreiende Wirkung zu sichern.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Tipp: Unsicher? Hol dir Unterstützung – besonders bei Selbstanzeigen. Eine Steuerberater:in prüft den Tatbestand, sorgt für Vollständigkeit und vertritt dich. Oft lassen sich Verspätungszuschläge vermeiden und Fristen über die Beraterregel verlängern.</p></div></div></div>
Schritt 1: Dokumentation prüfen – mit Steuertool
Du bist in Österreich in der Bringschuld: Nachweisen können musst du u. a.
- Anschaffung: Datum/Uhrzeit, Menge, Kurs/Preis, Art (Kauf/Tausch/Airdrop…), Börse/Plattform, Gebühren.
- Veräußerung: Datum/Uhrzeit, Menge, Erlös/Kurs, Börse/Plattform, Nebenkosten, Loszuordnung.
- On-Chain/DeFi: vollständige TX-Historie (Staking, Lending, Airdrops, NFTs/Ordinals, Mining).
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Mit Blockpit sparst du massiv Zeit: Daten kostenlos importieren (API, CSV, Public Key, SSO/OAuth), Lücken schließen, Transfers zuordnen und eine prüfsichere Chronik deiner Trades erhalten – inkl. Gebühren, Haltefristen und Kategorisierung. E-Mail-Registrierung genügt, keine Zahlungsdaten nötig. So steht die Dokumentation für die Nachmeldung schnell und korrekt.</p></div></div></div>
Schritt 2: Steuerreport erstellen & prüfen
Nach dem Import erzeugst du in Blockpit den Steuerreport. Er zeigt Gewinne/Verluste und Kapitalerträge (z. B. aus Staking/Lending) und liefert Ausfüllhilfen für E1/E1kv.
Blockpit wendet die AT-Regeln an (27,5 % Sondersteuersatz, Altbestand-Logik, Gebühren) und liefert einen behördentauglichen Nachweis – ideal bei Rückfragen.
Checke danach Summen, Zeiträume, Gebühren, Zuordnungen. Blockpit markiert Unstimmigkeiten und hilft beim Korrigieren.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Report checken: Wirf einen kritischen Blick auf Summen, Zeiträume, Gebühren und die Zuordnung von Transfers. Falls etwas nicht passt, gehe zurück zu deinen importierten Daten. Blockpit markiert mit Hinweisen mögliche Lücken, Dubletten oder Zuordnungsfehler, damit du sie schnell korrigieren kannst.</p></div></div></div>
Schritt 3: Einreichen – mit oder ohne Beratung
Option A: Selbst einreichen (mit Blockpit-Report)
- Noch nichts abgegeben? → Einkommensteuererklärung über FinanzOnline einreichen.
- Formulare: E1 + Beilage E1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
- Beleg anhängen: Blockpit-Steuerreport (PDF). Im Freitext kurz erklären, warum verspätet.
- Formulare: E1 + Beilage E1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
- Schon abgegeben, aber unvollständig? → Berichtigung über FinanzOnline nachreichen (geänderte Werte + Report/Belege).
Option B: Mit Steuerberatung
Sinnvoll bei komplexen Fällen – z. B. hohe Beträge, mehrere Jahre, DeFi/NFTs. Kanzleien prüfen Vollständigkeit, vermeiden Formfehler; über die Vertreterregelung sind verlängerte Fristen üblich.
Hinweis: Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen sind möglich. Je früher und vollständiger du nachreichst, desto eher lassen sich Beträge reduzieren oder vermeiden.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Steht eine strafbefreiende Selbstanzeige im Raum, empfehlen wir sie unbedingt mit professioneller Hilfe durchzuführen.</p></div></div></div>
Das Finanzamt bekommt deine Daten: Die Rolle von CARF und DAC8
Krypto ist nicht anonym, sondern pseudonym. Alle Transaktionen sind on-chain nachvollziehbar. Gleichzeitig steigt der Regulierungsdruck: Mit CARF und der zugehörigen EU-Richtlinie DAC8 rückt Krypto stärker in den Fokus der Finanzverwaltung.
Was heißt das für dich?
Ab 2026 müssen Krypto-Dienstleister (Börsen, Broker, Wallet-Anbieter) Nutzer- und Transaktionsdaten automatisch an Steuerbehörden melden (CARF weltweit, DAC8 in der EU). Damit wächst die Wahrscheinlichkeit, dass nicht erklärte Krypto-Einkünfte auffallen – selbst Jahre später.
Die Hintergründe und Details findest du hier: CARF/DAC8 – Das Finanzamt bekommt deine Daten