Krypto Steuern Österreich 2026: KESt, Altbestand & E1kv

27,5 % KESt erst beim Umtausch in Euro, Altbestand steuerfrei, Gewinn per Durchschnittspreis. So erklärst du Krypto in Österreich richtig, mit Beispielen.

Auf einen Blick

  • Steuer erst beim Ausstieg: Gewinne aus Neuvermögen unterliegen 27,5 % KESt. Sie fällt an, wenn du Krypto gegen Euro oder eine Fremdwährung verkaufst oder damit bezahlst. Der Tausch zwischen Kryptowährungen ist steuerneutral.
  • Altvermögen ist steuerfrei: Kryptowährungen, die du bis 28. Februar 2021 angeschafft hast, kannst du steuerfrei gegen Euro verkaufen. Tauschst du sie in andere Kryptowährungen oder setzt sie für Staking oder Lending ein, gelten die erhaltenen Coins als Neuvermögen.
  • Gleitender Durchschnittspreis: Für Neuvermögen berechnest du die Anschaffungskosten pro Kryptowährung und Wallet als Durchschnitt aller Käufe.
  • KESt-Abzug deckt nicht alles ab: Österreichische Plattformen ziehen die KESt selbst ab. Einkünfte über ausländische Börsen, eigene Wallets oder DeFi gibst du in der Beilage E1kv an.
Florian Wimmer
Florian Wimmer
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
•
23.10.2026
•
Lesezeit:
X
Minuten

In Österreich zahlst du auf Gewinne aus Kryptowährungen 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt), wenn du sie ab dem 1. März 2021 angeschafft hast. Die Steuer fällt erst an, wenn du Krypto gegen Euro oder eine andere staatliche Währung verkaufst oder damit etwas bezahlst. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist steuerneutral. Kryptowährungen, die du bis 28. Februar 2021 gekauft hast, kannst du steuerfrei verkaufen.

Du siehst dir das lieber als Video an? Dann hier entlang:

Krypto-Steuern in Österreich auf einen Blick

<figure class="block-table"><table><tr><th>Thema</th><th>Was gilt</th></tr><tr><td>Steuersatz</td><td>27,5 % Sondersteuersatz auf Gewinne und laufende Einkünfte aus Neuvermögen</td></tr><tr><td>Wann die Steuer anfällt</td><td>Beim Verkauf gegen Euro oder Fremdwährung und beim Bezahlen mit Krypto. Krypto-zu-Krypto-Tausch ist steuerneutral.</td></tr><tr><td>Altvermögen</td><td>Bis 28. Februar 2021 angeschafft: Verkauf steuerfrei</td></tr><tr><td>Gewinnermittlung</td><td>Gleitender Durchschnittspreis pro Kryptowährung und Wallet</td></tr><tr><td>KESt-Abzug</td><td>Österreichische Plattformen ziehen die KESt seit 2024 selbst ab</td></tr><tr><td>Steuererklärung</td><td>Einkünfte ohne KESt-Abzug in der Beilage E1kv</td></tr><tr><td>Fristen</td><td>30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres</td></tr><tr><td>DAC8</td><td>Datenerfassung durch Krypto-Dienstleister ab 2026, Meldung an die Finanzbehörden ab 2027</td></tr></table></figure>

Wann fällt in Österreich Krypto-Steuer an?

Entscheidend ist, ob du deine Kryptowährung verlässt. Solange du kaufst, hältst, zwischen eigenen Wallets überträgst oder in eine andere Kryptowährung tauschst, fällt keine Steuer an. Steuerpflichtig wird es erst, wenn du in Euro oder eine andere staatliche Währung wechselst oder mit Krypto etwas kaufst.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Vorgang</th><th>Steuer</th><th>Was dabei passiert</th></tr><tr><td>Kauf mit Euro</td><td>Steuerneutral</td><td>Der Kaufpreis wird zu deinen Anschaffungskosten.</td></tr><tr><td>Halten</td><td>Steuerneutral</td><td>Kursgewinne auf dem Papier zählen nicht.</td></tr><tr><td>Transfer zwischen eigenen Wallets</td><td>Steuerneutral</td><td>Die Anschaffungskosten wandern mit.</td></tr><tr><td>Tausch Krypto gegen Krypto</td><td>Steuerneutral</td><td>Die Anschaffungskosten gehen auf die neue Kryptowährung über.</td></tr><tr><td>Verkauf gegen Euro oder Fremdwährung</td><td>27,5 % auf den Gewinn</td><td>Gewinn ist der Erlös minus Anschaffungskosten.</td></tr><tr><td>Bezahlen mit Krypto</td><td>27,5 % auf den Gewinn</td><td>Gilt als Tausch gegen eine Ware oder Leistung.</td></tr><tr><td>Kauf von NFTs oder Asset-Token mit Krypto</td><td>27,5 % auf den Gewinn</td><td>NFTs und Asset-Token gelten nicht als Kryptowährung, der Tausch ist deshalb steuerpflichtig.</td></tr></table></figure>

Beispiel: Wann die Steuer fällig wird

Du kaufst Bitcoin für 1.000 €. Später ist dein Bitcoin 1.500 € wert, und du tauschst ihn vollständig in Solana. Am Ende verkaufst du deine Solana für 2.000 €.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Schritt</th><th>Vorgang</th><th>Wert</th><th>Steuer</th></tr><tr><td>1</td><td>Kauf von Bitcoin</td><td>1.000 €</td><td>0 €</td></tr><tr><td>2</td><td>Tausch von Bitcoin in Solana</td><td>1.500 €</td><td>0 €, Anschaffungskosten von 1.000 € gehen auf Solana über</td></tr><tr><td>3</td><td>Verkauf von Solana gegen Euro</td><td>2.000 €</td><td>275 € (27,5 % von 1.000 € Gewinn)</td></tr></table></figure>

Der Gewinn aus dem Tausch in Schritt 2 wird nicht sofort besteuert, sondern mit in die neue Kryptowährung genommen. Erst beim Verkauf gegen Euro zahlst du Steuer auf den gesamten Gewinn von 1.000 €. In Deutschland wäre dagegen schon der Tausch in Schritt 2 ein steuerpflichtiger Vorgang.

Altvermögen und Neuvermögen

Für die Besteuerung zählt, wann du deine Kryptowährungen angeschafft hast.

  • Altvermögen (angeschafft bis 28. Februar 2021): Hier gelten die Regeln von vor der Steuerreform. Die damalige Spekulationsfrist von einem Jahr ist längst abgelaufen. Verkaufst du Altvermögen gegen Euro, bleibt der Gewinn steuerfrei.
  • Neuvermögen (angeschafft ab 1. März 2021): Gewinne unterliegen 27,5 % KESt, unabhängig davon, wie lange du die Kryptowährung hältst.

Eine wichtige Ausnahme: Setzt du Altvermögen für Lending, Liquidity Mining, Staking oder ähnliche Erträge ein, gelten die Kryptowährungen, die du dadurch erhältst, als Neuvermögen. Das Altvermögen selbst bleibt steuerfrei, die Erträge daraus nicht.

Vorsicht beim Tausch: Tauschst du Altvermögen in eine andere Kryptowährung oder in Stablecoins, löst das zwar keine Steuer aus, die Kryptowährung, die du dafür erhältst, gilt aber als Neuvermögen. Ihre Anschaffungskosten entsprechen dem Wert zum Zeitpunkt des Tauschs. Der bis dahin entstandene Gewinn bleibt steuerfrei, künftige Wertsteigerungen unterliegen dagegen 27,5 % KESt. Willst du Gewinne aus Altvermögen realisieren, verkaufst du es deshalb am besten direkt gegen Euro.

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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Altvermögen getrennt halten</span></div></div><div class="label">Bewahre Altvermögen auf einer eigenen Wallet auf, tausche es nicht in andere Kryptowährungen und setze es nicht für Staking oder Lending ein. So bleibt der steuerfreie Status erhalten, und du kannst jederzeit nachweisen, welche Bestände steuerfrei sind.</div></div>

Was steuerlich als Kryptowährung gilt

Die Regeln in diesem Guide gelten für Kryptowährungen im Sinne des § 27b EStG. Dazu zählen Coins, die als Tauschmittel akzeptiert werden, etwa Bitcoin, Ether oder Solana. Auch Stablecoins wie USDT können darunter fallen.

  • NFTs und Asset-Token: NFTs und Token, die reale Werte abbilden, etwa goldgedeckte Token wie PAX Gold oder tokenisierte Wertpapiere, sind keine Kryptowährungen. Für sie gelten die allgemeinen Steuerregeln, je nach Ausgestaltung. NFTs werden häufig als Spekulationsgeschäft mit einjähriger Frist behandelt.
  • Futures und andere Derivate: Sie sind ebenfalls keine Kryptowährungen. Unverbriefte Derivate, wie sie die meisten Krypto-Börsen anbieten, werden in der Regel mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Gewinne und Verluste daraus lassen sich nicht mit Spot-Krypto verrechnen.

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So berechnest du deinen Gewinn: der gleitende Durchschnittspreis

Der steuerpflichtige Gewinn ist der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Für Neuvermögen gibt die Kryptowährungsverordnung seit 2023 vor, wie du die Anschaffungskosten ermittelst: Für Einheiten derselben Kryptowährung auf derselben Wallet bildest du einen gleitenden Durchschnittspreis in Euro. Jeder weitere Kauf verändert den Durchschnitt, ein Verkauf nicht.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Datum</th><th>Vorgang</th><th>Menge</th><th>Preis pro BTC</th><th>Durchschnittspreis</th></tr><tr><td>1. Jänner</td><td>Kauf</td><td>1 BTC</td><td>50.000 €</td><td>50.000 €</td></tr><tr><td>2. Februar</td><td>Kauf</td><td>1 BTC</td><td>60.000 €</td><td>55.000 €</td></tr><tr><td>3. März</td><td>Verkauf</td><td>1 BTC</td><td>65.000 €</td><td>55.000 €</td></tr></table></figure>

Beim Verkauf am 3. März rechnest du mit dem Durchschnitt von 55.000 €. Dein Gewinn beträgt 10.000 €, die Steuer 2.750 €. Hättest du den Bitcoin auf einer anderen Wallet gekauft, würde dort ein eigener Durchschnittspreis gelten.

Gebühren richtig zuordnen

Gebühren beim Kauf und beim Verkauf gegen Euro erhöhen deine Anschaffungskosten bzw. mindern deinen Erlös und damit den Gewinn. Gebühren beim Tausch zwischen Kryptowährungen sind steuerlich unbeachtlich. Andere Kosten, etwa für Steuersoftware, Beratung oder Hardware, kannst du beim Sondersteuersatz nicht abziehen.

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</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Berechnungsmethode prüfen</span></div></div><div class="label">Viele internationale Krypto-Steuertools bieten Methoden wie FIFO, LIFO oder HIFO an. Für Neuvermögen sieht die Kryptowährungsverordnung den gleitenden Durchschnittspreis pro Wallet vor. Prüfe deshalb, welche Methode dein Tool verwendet, bevor du Werte in die Steuererklärung überträgst.</div></div>

Staking, Lending, Mining und Airdrops

Nicht jeder Krypto-Zufluss wird gleich behandelt. Entscheidend ist, ob du für die Überlassung deiner Kryptowährungen oder für eine Rechenleistung bezahlt wirst, oder ob du Coins ohne nennenswerte Gegenleistung erhältst.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Vorgang</th><th>Steuer bei Erhalt</th><th>Anschaffungskosten</th><th>Steuer beim späteren Verkauf</th></tr><tr><td>Lending und Zinsen</td><td>27,5 % auf den Wert</td><td>Wert bei Erhalt</td><td>27,5 % auf die weitere Wertsteigerung</td></tr><tr><td>Liquidity Mining</td><td>27,5 % auf den Wert</td><td>Wert bei Erhalt</td><td>27,5 % auf die weitere Wertsteigerung</td></tr><tr><td>Mining (privat)</td><td>27,5 % auf den Wert</td><td>Wert bei Erhalt</td><td>27,5 % auf die weitere Wertsteigerung</td></tr><tr><td>Staking</td><td>Keine</td><td>0 €</td><td>27,5 % auf den gesamten Erlös</td></tr><tr><td>Airdrops und Bounties</td><td>Keine</td><td>0 €</td><td>27,5 % auf den gesamten Erlös</td></tr><tr><td>Hardforks</td><td>Keine</td><td>0 €</td><td>27,5 % auf den gesamten Erlös</td></tr></table></figure>

Beispiel Lending: Du erhältst Zinsen in Kryptowährung im Wert von 100 €. Darauf zahlst du 27,50 € Steuer. Die 100 € sind deine Anschaffungskosten. Verkaufst du die Zinsen später für 150 €, zahlst du nur auf die Differenz von 50 € erneut 27,5 %, also 13,75 €.

Beispiel Staking: Du erhältst Staking-Rewards in Ether im Wert von 2.000 €. Bei Erhalt zahlst du keine Steuer, die Anschaffungskosten sind 0 €. Verkaufst du die Rewards später für 2.500 €, ist der gesamte Erlös steuerpflichtig: 27,5 % von 2.500 € sind 687,50 €.

<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Staking oder verstecktes Lending?</span></div></div><div class="label">Die Ausnahme für Staking gilt nur, wenn deine Kryptowährungen tatsächlich für die Erstellung oder Validierung von Blöcken eingesetzt werden. Viele Plattformen nennen auch Zinsprodukte „Staking“. Überlässt du deine Coins einer zentralen Plattform gegen eine Vergütung, handelt es sich steuerlich meist um Lending, das schon bei Erhalt besteuert wird. Als Faustregel: Je weniger transparent und dezentral der Vorgang ist, desto eher liegt Lending vor. Bei höheren Beträgen lohnt sich eine Abklärung mit einer Steuerberatung.</div></div>

Sonderfälle

  • Private Krypto-Darlehen: Verleihst du Kryptowährungen privat, ohne dass das Angebot öffentlich ist, gilt der progressive Einkommensteuertarif statt 27,5 %.
  • Gewerbliche Tätigkeit: Geht dein Trading oder Mining über die private Vermögensverwaltung hinaus, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, die mit dem progressiven Tarif besteuert werden.
  • Wegzug aus Österreich: Verliert Österreich das Besteuerungsrecht an deinen Kryptowährungen, gilt das steuerlich als Veräußerung.

Verluste ausgleichen

Verluste aus Kryptowährungen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften verrechnen, die ebenfalls dem Sondersteuersatz unterliegen, etwa mit Aktiengewinnen oder Dividenden. Das senkt die Steuer auf diese Gewinne. Dabei gelten einige Grenzen:

  • Nur im selben Jahr: Ein Verlustvortrag in spätere Jahre ist für Privatpersonen nicht möglich. Nicht genutzte Verluste verfallen.
  • Nicht mit tarifbesteuerten Einkünften: Verluste aus Spot-Krypto lassen sich nicht mit Gewinnen aus unverbrieften Derivaten wie Futures verrechnen und umgekehrt.
  • Über mehrere Anbieter nur per Steuererklärung: Eine Plattform kann nur ihre eigenen Transaktionen ausgleichen. Hast du Verluste bei einem Anbieter und Gewinne bei einem anderen, nimmst du den Ausgleich in der Steuererklärung vor.

Mehr dazu, wie du Verluste gezielt einsetzt, findest du im Guide zur Verlustverrechnung und Steueroptimierung.

KESt-Abzug durch österreichische Plattformen

Seit 2024 müssen österreichische Krypto-Dienstleister wie Bitpanda oder Coinfinity die KESt auf Krypto-Gewinne einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Für diese Gewinne ist die Einkommensteuer damit grundsätzlich abgegolten, du musst sie nicht mehr selbst erklären. Für Einkünfte ab 2025 kannst du von der Plattform ein Steuerreporting anfordern, das die Einkünfte und die abgezogene KESt nachweist.

Trotzdem brauchst du in vielen Fällen eine Steuererklärung, nämlich wenn du:

  • Kryptowährungen auf ausländischen Börsen handelst, die keine KESt abziehen,
  • eigene Wallets nutzt oder Einkünfte aus DeFi erzielst,
  • Verluste bei einem Anbieter mit Gewinnen bei einem anderen ausgleichen möchtest,
  • die Regelbesteuerungsoption nutzen willst, weil dein persönlicher Steuersatz unter 27,5 % liegt.

Die von der Plattform bereits abgezogene KESt wird dabei angerechnet, du zahlst also nicht doppelt.

Krypto in der Steuererklärung angeben

Einkünfte aus Kryptowährungen ohne KESt-Abzug gibst du in der Einkommensteuererklärung an, und zwar in der Beilage E1kv für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Welche Werte in welche Kennzahl gehören, zeigen wir Schritt für Schritt in der Anleitung Krypto-Steuern in FinanzOnline eintragen.

Die Steuererklärung reichst du immer für das vergangene Jahr ein, für 2025 also im Jahr 2026. Es gelten diese Fristen:

  • In Papierform: bis 30. April des Folgejahres
  • Über FinanzOnline: bis 30. Juni des Folgejahres
  • Über eine Steuerberatung: längere Fristen möglich

<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Fristverlängerung</span></div></div><div class="label">Die Fristen können auf begründeten Antrag verlängert werden. Den Antrag stellst du in FinanzOnline unter Weitere Services und Fristverlängerung.</div></div>

Wie du die Erklärung mit einem Blockpit-Bericht in FinanzOnline ausfüllst, zeigt dieses Video: FinanzOnline: Krypto-Steuererklärung für Österreich

Bewahre deine Unterlagen auf: vollständige Transaktionshistorien aller Börsen und Wallets, Wallet-Adressen und die Nachweise über abgezogene KESt. Damit kannst du bei Rückfragen des Finanzamts jeden Wert nachvollziehbar belegen.

DAC8: Was das Finanzamt ab 2027 erfährt

Mit der EU-Richtlinie DAC8 setzt die EU den internationalen OECD-Standard CARF um. Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker erfassen seit 1. Jänner 2026 Daten zu ihren Nutzern und deren Transaktionen. Ab 2027 übermitteln sie diese Daten an die Finanzbehörden, auch grenzüberschreitend innerhalb der EU.

Für dich heißt das: Das Finanzamt erhält künftig Informationen zu deinen Krypto-Transaktionen auch von ausländischen Plattformen. Wer seine Einkünfte vollständig erklärt und dokumentiert, muss nichts befürchten. Mehr dazu, wie das Finanzamt von Kryptowährungen erfährt.

Frist verpasst oder Fehler gemacht?

Hast du die Frist verpasst oder Krypto-Einkünfte in früheren Jahren nicht angegeben, solltest du rasch handeln. Eine verspätete Erklärung kannst du nachreichen, eine fehlerhafte berichtigen. Droht ein Finanzstrafverfahren, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige der richtige Weg sein. Sie hat strenge Voraussetzungen, deshalb solltest du sie nur mit professioneller Unterstützung einbringen.

Steuerlast legal senken

  • Altvermögen bewusst nutzen: Gewinne aus Altvermögen sind steuerfrei. Halte diese Bestände getrennt und verkaufe sie direkt gegen Euro, wenn du Gewinne realisieren möchtest.
  • Verluste im selben Jahr realisieren: Da Verluste nicht vorgetragen werden können, lohnt sich gegen Jahresende ein Blick auf Positionen im Minus. Ein Verkauf kann Gewinne aus demselben Jahr ausgleichen.
  • Gewinne in Krypto parken: Wer Gewinne absichern, aber noch nicht versteuern möchte, kann in Stablecoins tauschen, die als Kryptowährung gelten. Der Tausch ist steuerneutral, die Steuer fällt erst beim späteren Umtausch in Euro an.

Mit dem Steueroptimierer in Blockpit Plus siehst du vor einem Verkauf, welche Bestände steuerfrei sind und welche Steuer anfallen würde.

Wie Blockpit dir hilft

Wer mehrere Börsen, Wallets oder DeFi nutzt, verliert schnell den Überblick über Anschaffungskosten und Durchschnittspreise. Blockpit führt alle Transaktionen zusammen und berechnet daraus deinen Steuerbericht für Österreich:

  • Altvermögen und Neuvermögen getrennt: Blockpit erkennt Altvermögen anhand des Kaufdatums und berechnet es nach FIFO, Neuvermögen mit dem gleitenden Durchschnittspreis pro Wallet. Voraussetzung ist, dass alle Transfers zwischen deinen Wallets und Börsen erfasst sind.
  • Bereits abgezogene KESt berücksichtigt: Hat eine österreichische Plattform wie Bitpanda schon KESt abgezogen, weist Blockpit diese im Bericht aus und zählt die Gewinne nicht noch einmal als steuerpflichtig. Verluste von anderen Plattformen kannst du so mit diesen Gewinnen ausgleichen.
  • Bericht für die E1kv: Du erhältst die Werte für die Beilage E1kv und eine nachvollziehbare Aufstellung aller Transaktionen.

Du kannst deinen Bericht selbst erstellen oder die Aufbereitung an den Blockpit Expert Service abgeben, etwa bei vielen Plattformen, mehreren Jahren rückwirkend oder wenn du dir bei einzelnen Transaktionen unsicher bist. Die Preise für die Software findest du auf der Preisseite.

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Häufige Fragen

Muss ich Krypto versteuern, wenn ich nicht in Euro auszahle?

Nein, solange du nur zwischen Kryptowährungen tauschst, fällt in Österreich keine Steuer an. Die Anschaffungskosten gehen auf die neue Kryptowährung über. Steuerpflichtig wird es erst, wenn du gegen Euro oder eine andere staatliche Währung verkaufst, mit Krypto bezahlst oder NFTs bzw. Asset-Token kaufst.

Gibt es in Österreich eine Freigrenze für Krypto-Gewinne?

Nein, für Kryptowährungen aus Neuvermögen gibt es keine Freigrenze. Die 27,5 % fallen ab dem ersten Euro Gewinn an. Steuerfrei sind nur Gewinne aus Altvermögen, das du bis 28. Februar 2021 angeschafft hast. Für NFTs gelten eigene Regeln, weil sie steuerlich keine Kryptowährungen sind.

Kann ich Krypto-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?

Ja, Verluste aus Kryptowährungen kannst du mit Gewinnen aus Aktien, Dividenden und anderen Kapitaleinkünften mit 27,5 % verrechnen, aber nur im selben Jahr. Ein Verlustvortrag ist für Privatpersonen nicht möglich. Liegen Verluste und Gewinne bei verschiedenen Anbietern, nimmst du den Ausgleich in der Steuererklärung vor.

Werden Krypto-Futures wie normale Kryptowährungen besteuert?

Nein. Futures und andere Derivate sind keine Kryptowährungen. Unverbriefte Derivate, wie sie die meisten Krypto-Börsen anbieten, werden in der Regel mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Gewinne und Verluste daraus lassen sich nicht mit Spot-Krypto verrechnen.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn Bitpanda die KESt schon abgezogen hat?

Nicht für die Gewinne, auf die Bitpanda die KESt bereits abgezogen hat. Eine Erklärung brauchst du aber, wenn du zusätzlich ausländische Börsen, eigene Wallets oder DeFi nutzt oder Verluste mit Gewinnen bei anderen Anbietern ausgleichen möchtest. Blockpit führt alle Plattformen in einem Bericht zusammen und berücksichtigt die bereits abgezogene KESt.

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