27,5 % KESt erst beim Umtausch in Euro, Altbestand steuerfrei, Gewinn per Durchschnittspreis. So erklärst du Krypto in Österreich richtig, mit Beispielen.
In Österreich zahlst du auf Gewinne aus Kryptowährungen 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt), wenn du sie ab dem 1. März 2021 angeschafft hast. Die Steuer fällt erst an, wenn du Krypto gegen Euro oder eine andere staatliche Währung verkaufst oder damit etwas bezahlst. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist steuerneutral. Kryptowährungen, die du bis 28. Februar 2021 gekauft hast, kannst du steuerfrei verkaufen.
Du siehst dir das lieber als Video an? Dann hier entlang:
<figure class="block-table"><table><tr><th>Thema</th><th>Was gilt</th></tr><tr><td>Steuersatz</td><td>27,5 % Sondersteuersatz auf Gewinne und laufende Einkünfte aus Neuvermögen</td></tr><tr><td>Wann die Steuer anfällt</td><td>Beim Verkauf gegen Euro oder Fremdwährung und beim Bezahlen mit Krypto. Krypto-zu-Krypto-Tausch ist steuerneutral.</td></tr><tr><td>Altvermögen</td><td>Bis 28. Februar 2021 angeschafft: Verkauf steuerfrei</td></tr><tr><td>Gewinnermittlung</td><td>Gleitender Durchschnittspreis pro Kryptowährung und Wallet</td></tr><tr><td>KESt-Abzug</td><td>Österreichische Plattformen ziehen die KESt seit 2024 selbst ab</td></tr><tr><td>Steuererklärung</td><td>Einkünfte ohne KESt-Abzug in der Beilage E1kv</td></tr><tr><td>Fristen</td><td>30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres</td></tr><tr><td>DAC8</td><td>Datenerfassung durch Krypto-Dienstleister ab 2026, Meldung an die Finanzbehörden ab 2027</td></tr></table></figure>
Entscheidend ist, ob du deine Kryptowährung verlässt. Solange du kaufst, hältst, zwischen eigenen Wallets überträgst oder in eine andere Kryptowährung tauschst, fällt keine Steuer an. Steuerpflichtig wird es erst, wenn du in Euro oder eine andere staatliche Währung wechselst oder mit Krypto etwas kaufst.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Vorgang</th><th>Steuer</th><th>Was dabei passiert</th></tr><tr><td>Kauf mit Euro</td><td>Steuerneutral</td><td>Der Kaufpreis wird zu deinen Anschaffungskosten.</td></tr><tr><td>Halten</td><td>Steuerneutral</td><td>Kursgewinne auf dem Papier zählen nicht.</td></tr><tr><td>Transfer zwischen eigenen Wallets</td><td>Steuerneutral</td><td>Die Anschaffungskosten wandern mit.</td></tr><tr><td>Tausch Krypto gegen Krypto</td><td>Steuerneutral</td><td>Die Anschaffungskosten gehen auf die neue Kryptowährung über.</td></tr><tr><td>Verkauf gegen Euro oder Fremdwährung</td><td>27,5 % auf den Gewinn</td><td>Gewinn ist der Erlös minus Anschaffungskosten.</td></tr><tr><td>Bezahlen mit Krypto</td><td>27,5 % auf den Gewinn</td><td>Gilt als Tausch gegen eine Ware oder Leistung.</td></tr><tr><td>Kauf von NFTs oder Asset-Token mit Krypto</td><td>27,5 % auf den Gewinn</td><td>NFTs und Asset-Token gelten nicht als Kryptowährung, der Tausch ist deshalb steuerpflichtig.</td></tr></table></figure>
Du kaufst Bitcoin für 1.000 €. Später ist dein Bitcoin 1.500 € wert, und du tauschst ihn vollständig in Solana. Am Ende verkaufst du deine Solana für 2.000 €.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Schritt</th><th>Vorgang</th><th>Wert</th><th>Steuer</th></tr><tr><td>1</td><td>Kauf von Bitcoin</td><td>1.000 €</td><td>0 €</td></tr><tr><td>2</td><td>Tausch von Bitcoin in Solana</td><td>1.500 €</td><td>0 €, Anschaffungskosten von 1.000 € gehen auf Solana über</td></tr><tr><td>3</td><td>Verkauf von Solana gegen Euro</td><td>2.000 €</td><td>275 € (27,5 % von 1.000 € Gewinn)</td></tr></table></figure>
Der Gewinn aus dem Tausch in Schritt 2 wird nicht sofort besteuert, sondern mit in die neue Kryptowährung genommen. Erst beim Verkauf gegen Euro zahlst du Steuer auf den gesamten Gewinn von 1.000 €. In Deutschland wäre dagegen schon der Tausch in Schritt 2 ein steuerpflichtiger Vorgang.
Für die Besteuerung zählt, wann du deine Kryptowährungen angeschafft hast.
Eine wichtige Ausnahme: Setzt du Altvermögen für Lending, Liquidity Mining, Staking oder ähnliche Erträge ein, gelten die Kryptowährungen, die du dadurch erhältst, als Neuvermögen. Das Altvermögen selbst bleibt steuerfrei, die Erträge daraus nicht.
Vorsicht beim Tausch: Tauschst du Altvermögen in eine andere Kryptowährung oder in Stablecoins, löst das zwar keine Steuer aus, die Kryptowährung, die du dafür erhältst, gilt aber als Neuvermögen. Ihre Anschaffungskosten entsprechen dem Wert zum Zeitpunkt des Tauschs. Der bis dahin entstandene Gewinn bleibt steuerfrei, künftige Wertsteigerungen unterliegen dagegen 27,5 % KESt. Willst du Gewinne aus Altvermögen realisieren, verkaufst du es deshalb am besten direkt gegen Euro.
<div class="card_body_small infobox green margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
<path d="M7.49281 18.5C7.06823 18.5 6.67296 18.2635 6.51759 17.8684C6.18349 17.0187 6 16.0933 6 15.125C6 13.3759 6.59874 11.7667 7.60244 10.491C7.75335 10.2993 7.97456 10.1821 8.20214 10.094C8.67496 9.91091 9.09254 9.57968 9.4141 9.16967C10.1873 8.18384 11.1617 7.3634 12.2755 6.77021C12.9977 6.38563 13.6243 5.81428 13.9281 5.05464C14.1408 4.5231 14.25 3.95587 14.25 3.38338V2.75C14.25 2.33579 14.5858 2 15 2C16.2426 2 17.25 3.00736 17.25 4.25C17.25 5.40163 16.9904 6.49263 16.5266 7.46771C16.261 8.02604 16.6336 8.75 17.2519 8.75H20.3777C21.4044 8.75 22.3233 9.44399 22.432 10.4649C22.4769 10.8871 22.5 11.3158 22.5 11.75C22.5 14.5976 21.5081 17.2136 19.851 19.2712C19.4634 19.7525 18.8642 20 18.2462 20H14.2302C13.7466 20 13.2661 19.922 12.8072 19.7691L9.69278 18.7309C9.23393 18.578 8.75342 18.5 8.26975 18.5H7.49281Z" fill="#4CAF50"></path>
<path d="M2.33149 10.7271C1.79481 12.0889 1.5 13.5725 1.5 15.125C1.5 16.3451 1.68208 17.5226 2.02056 18.632C2.27991 19.482 3.10418 20 3.99289 20H4.90067C5.3462 20 5.62137 19.5017 5.42423 19.1022C4.83248 17.9029 4.5 16.5528 4.5 15.125C4.5 13.4168 4.97588 11.8198 5.8023 10.4593C6.0473 10.0559 5.77404 9.5 5.30212 9.5H4.24936C3.41733 9.5 2.63655 9.95303 2.33149 10.7271Z" fill="#4CAF50"></path>
</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Altvermögen getrennt halten</span></div></div><div class="label">Bewahre Altvermögen auf einer eigenen Wallet auf, tausche es nicht in andere Kryptowährungen und setze es nicht für Staking oder Lending ein. So bleibt der steuerfreie Status erhalten, und du kannst jederzeit nachweisen, welche Bestände steuerfrei sind.</div></div>
Die Regeln in diesem Guide gelten für Kryptowährungen im Sinne des § 27b EStG. Dazu zählen Coins, die als Tauschmittel akzeptiert werden, etwa Bitcoin, Ether oder Solana. Auch Stablecoins wie USDT können darunter fallen.
Der steuerpflichtige Gewinn ist der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Für Neuvermögen gibt die Kryptowährungsverordnung seit 2023 vor, wie du die Anschaffungskosten ermittelst: Für Einheiten derselben Kryptowährung auf derselben Wallet bildest du einen gleitenden Durchschnittspreis in Euro. Jeder weitere Kauf verändert den Durchschnitt, ein Verkauf nicht.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Datum</th><th>Vorgang</th><th>Menge</th><th>Preis pro BTC</th><th>Durchschnittspreis</th></tr><tr><td>1. Jänner</td><td>Kauf</td><td>1 BTC</td><td>50.000 €</td><td>50.000 €</td></tr><tr><td>2. Februar</td><td>Kauf</td><td>1 BTC</td><td>60.000 €</td><td>55.000 €</td></tr><tr><td>3. März</td><td>Verkauf</td><td>1 BTC</td><td>65.000 €</td><td>55.000 €</td></tr></table></figure>
Beim Verkauf am 3. März rechnest du mit dem Durchschnitt von 55.000 €. Dein Gewinn beträgt 10.000 €, die Steuer 2.750 €. Hättest du den Bitcoin auf einer anderen Wallet gekauft, würde dort ein eigener Durchschnittspreis gelten.
Gebühren beim Kauf und beim Verkauf gegen Euro erhöhen deine Anschaffungskosten bzw. mindern deinen Erlös und damit den Gewinn. Gebühren beim Tausch zwischen Kryptowährungen sind steuerlich unbeachtlich. Andere Kosten, etwa für Steuersoftware, Beratung oder Hardware, kannst du beim Sondersteuersatz nicht abziehen.
<div class="card_body_small infobox red margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
<path d="M10.5 1.875C10.5 1.25368 11.0037 0.75 11.625 0.75C12.2463 0.75 12.75 1.25368 12.75 1.875V10.0938C13.2674 10.2561 13.7708 10.4757 14.25 10.7527V3.375C14.25 2.75368 14.7537 2.25 15.375 2.25C15.9963 2.25 16.5 2.75368 16.5 3.375V14.3122C15.0821 14.5501 13.8891 15.451 13.2506 16.6852C14.4554 16.0866 15.8134 15.75 17.25 15.75C17.6642 15.75 18 15.4142 18 15V12.75L18 12.7336C18.0042 11.8771 18.3339 11.0181 18.9885 10.3635C19.4278 9.92417 20.1402 9.92417 20.5795 10.3635C21.0188 10.8028 21.0188 11.5152 20.5795 11.9545C20.361 12.173 20.2514 12.4567 20.25 12.7445L20.25 12.75L20.25 15.75H20.2454C20.1863 17.2558 19.5623 18.6877 18.4926 19.7574L16.7574 21.4926C15.6321 22.6179 14.106 23.25 12.5147 23.25H10.5C6.35786 23.25 3 19.8921 3 15.75V6.375C3 5.75368 3.50368 5.25 4.125 5.25C4.74632 5.25 5.25 5.75368 5.25 6.375V11.8939C5.71078 11.4421 6.2154 11.0617 6.75 10.7527V3.375C6.75 2.75368 7.25368 2.25 7.875 2.25C8.49632 2.25 9 2.75368 9 3.375V9.90069C9.49455 9.80023 9.99728 9.75 10.5 9.75V1.875Z" fill="#FF6B6B"></path>
</svg>
</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Berechnungsmethode prüfen</span></div></div><div class="label">Viele internationale Krypto-Steuertools bieten Methoden wie FIFO, LIFO oder HIFO an. Für Neuvermögen sieht die Kryptowährungsverordnung den gleitenden Durchschnittspreis pro Wallet vor. Prüfe deshalb, welche Methode dein Tool verwendet, bevor du Werte in die Steuererklärung überträgst.</div></div>
Nicht jeder Krypto-Zufluss wird gleich behandelt. Entscheidend ist, ob du für die Überlassung deiner Kryptowährungen oder für eine Rechenleistung bezahlt wirst, oder ob du Coins ohne nennenswerte Gegenleistung erhältst.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Vorgang</th><th>Steuer bei Erhalt</th><th>Anschaffungskosten</th><th>Steuer beim späteren Verkauf</th></tr><tr><td>Lending und Zinsen</td><td>27,5 % auf den Wert</td><td>Wert bei Erhalt</td><td>27,5 % auf die weitere Wertsteigerung</td></tr><tr><td>Liquidity Mining</td><td>27,5 % auf den Wert</td><td>Wert bei Erhalt</td><td>27,5 % auf die weitere Wertsteigerung</td></tr><tr><td>Mining (privat)</td><td>27,5 % auf den Wert</td><td>Wert bei Erhalt</td><td>27,5 % auf die weitere Wertsteigerung</td></tr><tr><td>Staking</td><td>Keine</td><td>0 €</td><td>27,5 % auf den gesamten Erlös</td></tr><tr><td>Airdrops und Bounties</td><td>Keine</td><td>0 €</td><td>27,5 % auf den gesamten Erlös</td></tr><tr><td>Hardforks</td><td>Keine</td><td>0 €</td><td>27,5 % auf den gesamten Erlös</td></tr></table></figure>
Beispiel Lending: Du erhältst Zinsen in Kryptowährung im Wert von 100 €. Darauf zahlst du 27,50 € Steuer. Die 100 € sind deine Anschaffungskosten. Verkaufst du die Zinsen später für 150 €, zahlst du nur auf die Differenz von 50 € erneut 27,5 %, also 13,75 €.
Beispiel Staking: Du erhältst Staking-Rewards in Ether im Wert von 2.000 €. Bei Erhalt zahlst du keine Steuer, die Anschaffungskosten sind 0 €. Verkaufst du die Rewards später für 2.500 €, ist der gesamte Erlös steuerpflichtig: 27,5 % von 2.500 € sind 687,50 €.
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
<path fill-rule="evenodd" clip-rule="evenodd" d="M2.25 12C2.25 6.61522 6.61522 2.25 12 2.25C17.3848 2.25 21.75 6.61522 21.75 12C21.75 17.3848 17.3848 21.75 12 21.75C6.61522 21.75 2.25 17.3848 2.25 12ZM10.9562 10.5584C12.1025 9.98533 13.3931 11.0206 13.0823 12.2639L12.3733 15.0999L12.4148 15.0792C12.7852 14.894 13.2357 15.0441 13.421 15.4146C13.6062 15.7851 13.4561 16.2356 13.0856 16.4208L13.0441 16.4416C11.8979 17.0147 10.6072 15.9794 10.9181 14.7361L11.6271 11.9001L11.5856 11.9208C11.2151 12.1061 10.7646 11.9559 10.5793 11.5854C10.3941 11.2149 10.5443 10.7644 10.9148 10.5792L10.9562 10.5584ZM12 9C12.4142 9 12.75 8.66421 12.75 8.25C12.75 7.83579 12.4142 7.5 12 7.5C11.5858 7.5 11.25 7.83579 11.25 8.25C11.25 8.66421 11.5858 9 12 9Z" fill="#1A73E8"></path>
</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Staking oder verstecktes Lending?</span></div></div><div class="label">Die Ausnahme für Staking gilt nur, wenn deine Kryptowährungen tatsächlich für die Erstellung oder Validierung von Blöcken eingesetzt werden. Viele Plattformen nennen auch Zinsprodukte „Staking“. Überlässt du deine Coins einer zentralen Plattform gegen eine Vergütung, handelt es sich steuerlich meist um Lending, das schon bei Erhalt besteuert wird. Als Faustregel: Je weniger transparent und dezentral der Vorgang ist, desto eher liegt Lending vor. Bei höheren Beträgen lohnt sich eine Abklärung mit einer Steuerberatung.</div></div>
Verluste aus Kryptowährungen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften verrechnen, die ebenfalls dem Sondersteuersatz unterliegen, etwa mit Aktiengewinnen oder Dividenden. Das senkt die Steuer auf diese Gewinne. Dabei gelten einige Grenzen:
Mehr dazu, wie du Verluste gezielt einsetzt, findest du im Guide zur Verlustverrechnung und Steueroptimierung.
Seit 2024 müssen österreichische Krypto-Dienstleister wie Bitpanda oder Coinfinity die KESt auf Krypto-Gewinne einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Für diese Gewinne ist die Einkommensteuer damit grundsätzlich abgegolten, du musst sie nicht mehr selbst erklären. Für Einkünfte ab 2025 kannst du von der Plattform ein Steuerreporting anfordern, das die Einkünfte und die abgezogene KESt nachweist.
Trotzdem brauchst du in vielen Fällen eine Steuererklärung, nämlich wenn du:
Die von der Plattform bereits abgezogene KESt wird dabei angerechnet, du zahlst also nicht doppelt.
Einkünfte aus Kryptowährungen ohne KESt-Abzug gibst du in der Einkommensteuererklärung an, und zwar in der Beilage E1kv für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Welche Werte in welche Kennzahl gehören, zeigen wir Schritt für Schritt in der Anleitung Krypto-Steuern in FinanzOnline eintragen.
Die Steuererklärung reichst du immer für das vergangene Jahr ein, für 2025 also im Jahr 2026. Es gelten diese Fristen:
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
<path fill-rule="evenodd" clip-rule="evenodd" d="M2.25 12C2.25 6.61522 6.61522 2.25 12 2.25C17.3848 2.25 21.75 6.61522 21.75 12C21.75 17.3848 17.3848 21.75 12 21.75C6.61522 21.75 2.25 17.3848 2.25 12ZM10.9562 10.5584C12.1025 9.98533 13.3931 11.0206 13.0823 12.2639L12.3733 15.0999L12.4148 15.0792C12.7852 14.894 13.2357 15.0441 13.421 15.4146C13.6062 15.7851 13.4561 16.2356 13.0856 16.4208L13.0441 16.4416C11.8979 17.0147 10.6072 15.9794 10.9181 14.7361L11.6271 11.9001L11.5856 11.9208C11.2151 12.1061 10.7646 11.9559 10.5793 11.5854C10.3941 11.2149 10.5443 10.7644 10.9148 10.5792L10.9562 10.5584ZM12 9C12.4142 9 12.75 8.66421 12.75 8.25C12.75 7.83579 12.4142 7.5 12 7.5C11.5858 7.5 11.25 7.83579 11.25 8.25C11.25 8.66421 11.5858 9 12 9Z" fill="#1A73E8"></path>
</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Fristverlängerung</span></div></div><div class="label">Die Fristen können auf begründeten Antrag verlängert werden. Den Antrag stellst du in FinanzOnline unter Weitere Services und Fristverlängerung.</div></div>
Wie du die Erklärung mit einem Blockpit-Bericht in FinanzOnline ausfüllst, zeigt dieses Video: FinanzOnline: Krypto-Steuererklärung für Österreich
Bewahre deine Unterlagen auf: vollständige Transaktionshistorien aller Börsen und Wallets, Wallet-Adressen und die Nachweise über abgezogene KESt. Damit kannst du bei Rückfragen des Finanzamts jeden Wert nachvollziehbar belegen.
Mit der EU-Richtlinie DAC8 setzt die EU den internationalen OECD-Standard CARF um. Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker erfassen seit 1. Jänner 2026 Daten zu ihren Nutzern und deren Transaktionen. Ab 2027 übermitteln sie diese Daten an die Finanzbehörden, auch grenzüberschreitend innerhalb der EU.
Für dich heißt das: Das Finanzamt erhält künftig Informationen zu deinen Krypto-Transaktionen auch von ausländischen Plattformen. Wer seine Einkünfte vollständig erklärt und dokumentiert, muss nichts befürchten. Mehr dazu, wie das Finanzamt von Kryptowährungen erfährt.
Hast du die Frist verpasst oder Krypto-Einkünfte in früheren Jahren nicht angegeben, solltest du rasch handeln. Eine verspätete Erklärung kannst du nachreichen, eine fehlerhafte berichtigen. Droht ein Finanzstrafverfahren, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige der richtige Weg sein. Sie hat strenge Voraussetzungen, deshalb solltest du sie nur mit professioneller Unterstützung einbringen.
Mit dem Steueroptimierer in Blockpit Plus siehst du vor einem Verkauf, welche Bestände steuerfrei sind und welche Steuer anfallen würde.
Wer mehrere Börsen, Wallets oder DeFi nutzt, verliert schnell den Überblick über Anschaffungskosten und Durchschnittspreise. Blockpit führt alle Transaktionen zusammen und berechnet daraus deinen Steuerbericht für Österreich:
Du kannst deinen Bericht selbst erstellen oder die Aufbereitung an den Blockpit Expert Service abgeben, etwa bei vielen Plattformen, mehreren Jahren rückwirkend oder wenn du dir bei einzelnen Transaktionen unsicher bist. Die Preise für die Software findest du auf der Preisseite.
<div class="card_body_small infobox highlight margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
<path fill-rule="evenodd" clip-rule="evenodd" d="M5.84399 20.154H12.824C16.23 20.154 18.1558 18.2545 18.1558 15.2104C18.1558 13.4082 17.2374 11.8984 15.5584 11.2895C16.6858 10.7294 17.5732 9.48742 17.5732 7.6853C17.5732 5.12823 15.6544 3.10693 12.4882 3.10693H9.32261V6.22412H11.7686C13.0399 6.22412 13.8794 6.906 13.8794 8.07494C13.8794 9.29259 13.0399 10.0232 11.7686 10.0232H9.32261V6.22412H5.84399V20.154ZM9.32199 12.8481V16.9638H12.1284C13.4716 16.9638 14.4311 16.2088 14.4311 14.8938C14.4311 13.6274 13.5676 12.8481 12.1284 12.8481H9.32199Z" fill="#06b6d4"></path>
</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Alle Plattformen in einem Bericht</span></div></div><div class="label">Verbinde deine Börsen und Wallets mit Blockpit und erhalte einen Steuerbericht, der Altvermögen, Durchschnittspreise und bereits abgezogene KESt berücksichtigt. Registrieren kannst du dich kostenlos nur mit deiner E-Mail-Adresse. <a href="/de-at/verfolgen">Jetzt Transaktionen erfassen</a></div></div>
Nein, solange du nur zwischen Kryptowährungen tauschst, fällt in Österreich keine Steuer an. Die Anschaffungskosten gehen auf die neue Kryptowährung über. Steuerpflichtig wird es erst, wenn du gegen Euro oder eine andere staatliche Währung verkaufst, mit Krypto bezahlst oder NFTs bzw. Asset-Token kaufst.
Nein, für Kryptowährungen aus Neuvermögen gibt es keine Freigrenze. Die 27,5 % fallen ab dem ersten Euro Gewinn an. Steuerfrei sind nur Gewinne aus Altvermögen, das du bis 28. Februar 2021 angeschafft hast. Für NFTs gelten eigene Regeln, weil sie steuerlich keine Kryptowährungen sind.
Ja, Verluste aus Kryptowährungen kannst du mit Gewinnen aus Aktien, Dividenden und anderen Kapitaleinkünften mit 27,5 % verrechnen, aber nur im selben Jahr. Ein Verlustvortrag ist für Privatpersonen nicht möglich. Liegen Verluste und Gewinne bei verschiedenen Anbietern, nimmst du den Ausgleich in der Steuererklärung vor.
Nein. Futures und andere Derivate sind keine Kryptowährungen. Unverbriefte Derivate, wie sie die meisten Krypto-Börsen anbieten, werden in der Regel mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Gewinne und Verluste daraus lassen sich nicht mit Spot-Krypto verrechnen.
Nicht für die Gewinne, auf die Bitpanda die KESt bereits abgezogen hat. Eine Erklärung brauchst du aber, wenn du zusätzlich ausländische Börsen, eigene Wallets oder DeFi nutzt oder Verluste mit Gewinnen bei anderen Anbietern ausgleichen möchtest. Blockpit führt alle Plattformen in einem Bericht zusammen und berücksichtigt die bereits abgezogene KESt.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 27 – Einkünfte aus Kapitalvermögen: RIS
Einkommensteuergesetz (EStG) § 27a – Besonderer Steuersatz: RIS
Einkommensteuergesetz (EStG) § 27b – Einkünfte aus Kryptowährungen: RIS
Kryptowährungsverordnung, BGBl. II Nr. 455/2022: RIS
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022: RIS
BMF – Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen (Stand 1. Jänner 2026): bmf.gv.at
BMF – Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen und Derivaten: bmf.gv.at
BMF – Fristen und Fälligkeiten: bmf.gv.at
EU-Richtlinie DAC8 (2023/2226/EU): EUR-Lex
OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF): OECD
FinanzOnline: finanzonline.bmf.gv.at
Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.
So trägst du deine Krypto-Gewinne 2026 korrekt in FinanzOnline ein: Beilage E1kv, KZ 172, 174 und 176 Schritt für Schritt erklärt – inklusive Bitpanda-Sonderfall und DAC8-konformer Dokumentation.
Kryptowährungen sind nicht anonym – Transaktionen sind öffentlich einsehbar. Über Blockchain-Analysen, Börsenmeldungen und DAC8 ab 2026 kann das Finanzamt Krypto-Gewinne nachvollziehen. Was das für deine Steuerpflicht bedeutet.
Seit 1. Jänner 2026 erfassen Krypto-Börsen und Broker Daten zu ihren Nutzern und Transaktionen. Bis 31. Juli 2027 melden sie die Daten für 2026 an das BMF. Dieser Guide erklärt das Krypto-Meldepflichtgesetz, was gemeldet wird, ob es rückwirkend gilt und was du jetzt tun solltest.
Kontakt & Support
© 2026 Blockpit AG
Diese Website verwendet teilweise KI-generierte Symbolbilder zur visuellen Gestaltung.