Ab 2027 melden Krypto-Dienste Nutzerdaten an Steuerbehörden (CARF/DAC8). Welche Daten gemeldet werden und wie du dich jetzt vorbereitest. Jetzt informieren.
Ab 1. Januar 2026 wird’s ernst: Deine Krypto-Börse schickt deine Daten im Zeitraum ab 01.01.2026 automatisch ab 2027 an die Steuerbehörden.
Grund ist CARF – ein von der OECD abgestimmter Melderahmen, der in 52 Ländern gilt. Nicht du meldest, die Dienstleister müssen melden: Börsen, Broker, Wallet-Anbieter. Ergebnis: Deine Krypto-Aktivitäten werden für den Staat sichtbar.
Die Zeit des “wilden Westens” im Krypto-Space ist vorbei. Wer jetzt nicht sauber dokumentiert, hat 2026/27 schlechte Karten bei Nachfragen. In diesem Guide erklären wir, was CARF und DAC8 konkret für dich bedeuten und wie du mit Blockpit perfekt vorbereitet bist.
Du siehst dir das lieber als Video an? Dann hier entlang:
Einen Schritt zurück. Vielleicht fragst du dich gerade: Sind Kryptowährungen nicht anonym – und kann das Finanzamt deshalb unmöglich über deine Kryptos Bescheid wissen?
Das ist ein hartnäckiger Mythos. Stimmt das? Nein.
Krypto ist eigentlich sehr transparent: Alle Transaktionen und Wallet-Adressen sind in der Blockchain gespeichert und öffentlich einsehbar. Die Vorgänge sind zwar nicht direkt mit persönlichen Daten verknüpft, lassen sich aber mit den richtigen Informationen theoretisch einer Person zuordnen. Krypto ist also pseudonym, nicht anonym.
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Gut zu wissen</span></div></div><div class="label">Konkret: Wenn du einem Freund Bitcoin sendest, stehen zwar nirgends eure Namen. Sichtbar ist aber, dass von deiner Adresse BTC an seine Adresse gegangen sind. Weiß jemand, welche Adresse dir gehört, kann er deine Aktivitäten nachvollziehen.</div></div>

Jein. Aktuell vielleicht noch nicht flächendeckend – aber die Chancen, dass es bald so ist, steigen deutlich.
Warum? Fangen wir an der Basis an: Kryptobörsen sind verpflichtet, deine Identität festzustellen. Das nennt sich KYC (Know Your Customer) und passiert bei der Registrierung. Dabei übermittelst du u. a. Reisepass, Adresse und weitere Daten.
Damit haben Börsen deine persönlichen Angaben sowie Informationen darüber, welche Kryptos du hältst und wie du handelst. Aber wie kommen diese Infos zum Finanzamt?
Weil die Regulierung aufholt, was technologisch längst Realität ist. Melde- und Steuerpflichten werden ausgebaut und zunehmend durchgesetzt. Die Zeit, in der Krypto sozusagen der wilde Westen war – mit „machen, was man will“ und wenig Rücksicht auf Steuern – ist vorbei. Kurz gesagt: Der Staat will seinen Anteil, und die Instrumente dafür (z. B. CARF/DAC8) stehen in den Startlöchern.
CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) wurde von der OECD im August 2022 beschlossen und umfasst inzwischen über 50 teilnehmende Staaten. DAC8 ist die EU-Umsetzung von CARF (Directive on Administrative Cooperation, 8. Fassung) – inhaltlich im Wesentlichen identisch, nur EU-rechtlich verankert. Beide greifen ab dem 01.01.2026; die erste Datenübermittlung an die Finanzbehörden erfolgt 2027 für die Daten des Jahres 2026.
Wer ist meldepflichtig? Krypto-Dienstleister mit einer Lizenz oder Niederlassung in einem teilnehmenden Land – also auch Anbieter, die formal in Hongkong, Cayman Islands oder den Bahamas sitzen, aber etwa über eine Tochter in Malta, Litauen oder Deutschland operieren (Beispiele: Binance, Bybit). Effektiv: alle relevanten zentralen Börsen sind betroffen. DEXs ohne KYC-Layer sind technisch außen vor – aber das Auszahlungsgateway zur CEX bleibt sichtbar.

Die wichtigsten Stichtage auf einen Blick:
Noch nicht verpflichtend sind z. B. Staking-Erträge – aber das kann sich auf Länderebene jederzeit ändern.
Grundsätzlich nein: Im Rahmen von CARF und DAC8 werden nur Daten ab 2026 gemeldet.
Aber Achtung: Steuerbehörden können unabhängig davon Sammelauskunftsersuchen an Krypto-Börsen stellen. Dann müssen diese ggf. auch Daten aus früheren Jahren übermitteln.
Ein Beispiel: Bei Bitcoin.de wurden seit Mai 2023 Personen kontaktiert, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 € pro Jahr gehandelt haben. Der Fall zeigt: Krypto-Transaktionen können auch Jahre später noch steuerlich relevant sein.
2027 werden die ersten gemeldeten Daten bei den nationalen Finanzbehörden eintreffen – darunter auch in Österreich und Deutschland. Was genau dann passiert, ist offiziell noch unklar, aber sehr wahrscheinlich ist:
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</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Wichtig</span></div></div><div class="label">Mit CARF enden die Datenlücken: Ab 2027 melden Krypto-Dienstleister Transaktionen automatisch an die Behörden. Weltweit gehen Millionen Datensätze raus – bei Binance allein <strong id="">>100 Mio. Accounts</strong>. In Österreich dürften ab 2027 <strong id="">mindestens 600.000 Personen</strong> betroffen sein.</div></div>
Wenn du vom Finanzamt informiert wurdest – etwa per Schreiben – und anschließend nichts unternimmst, kann das als vorsätzliche Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Folgen reichen von Geldstrafen bis hin zu Haft, und ein „Ich wusste das nicht“ zählt dann nicht mehr als Ausrede. Bisher kam man mit einer freiwilligen Nachmeldung oft noch glimpflich davon – ab 2027 könnte sich das ändern.
Einen Schritt zurück. Vielleicht fragst du dich gerade: Sind Kryptowährungen nicht anonym – und kann das Finanzamt deshalb unmöglich über deine Kryptos Bescheid wissen? Das ist ein hartnäckiger Mythos. Stimmt das? Nein. Krypto ist eigentlich sehr transparent: Alle Transaktionen und Wallet-Adressen sind in der Blockchain gespeichert und öffentlich einsehbar. Die Vorgänge sind zwar nicht direkt mit persönlichen Daten verknüpft, lassen sich aber mit den richtigen Informationen theoretisch einer Person zuordnen. Krypto ist also pseudonym, nicht anonym. Konkret: Wenn du einem Freund Bitcoin sendest, stehen zwar nirgends eure Namen.…
Jein. Aktuell vielleicht noch nicht flächendeckend – aber die Chancen, dass es bald so ist, steigen deutlich. Warum? Fangen wir an der Basis an: Kryptobörsen sind verpflichtet, deine Identität festzustellen. Das nennt sich KYC (Know Your Customer) und passiert bei der Registrierung. Dabei übermittelst du u. a. Reisepass, Adresse und weitere Daten. Damit haben Börsen deine persönlichen Angaben sowie Informationen darüber, welche Kryptos du hältst und wie du handelst. Aber wie kommen diese Infos zum Finanzamt? Weil die Regulierung aufholt, was technologisch längst Realität ist.…
CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) wurde von der OECD im August 2022 beschlossen und umfasst inzwischen über 50 teilnehmende Staaten. DAC8 ist die EU-Umsetzung von CARF (Directive on Administrative Cooperation, 8. Fassung) – inhaltlich im Wesentlichen identisch, nur EU-rechtlich verankert. Beide greifen ab dem 01.01.2026; die erste Datenübermittlung an die Finanzbehörden erfolgt 2027 für die Daten des Jahres 2026. Wer ist meldepflichtig?…
KYC-Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Steuer-ID Transaktionen: Tausch von Krypto zu Krypto Tausch von Krypto zu Fiat (z. B. EUR) Ein- und Auszahlungen (z. B. Wallet-Transfers) Wallet-Informationen: Bei Transfers musst du künftig angeben, ob es sich um deine eigene Wallet handelt oder um eine Dritt-Wallet Noch nicht verpflichtend sind z. B. Staking-Erträge – aber das kann sich auf Länderebene jederzeit ändern.
Grundsätzlich nein: Im Rahmen von CARF und DAC8 werden nur Daten ab 2026 gemeldet. Aber Achtung: Steuerbehörden können unabhängig davon Sammelauskunftsersuchen an Krypto-Börsen stellen. Dann müssen diese ggf. auch Daten aus früheren Jahren übermitteln. Ein Beispiel: Bei Bitcoin.de wurden seit Mai 2023 Personen kontaktiert, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 € pro Jahr gehandelt haben. Der Fall zeigt: Krypto-Transaktionen können auch Jahre später noch steuerlich relevant sein.
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 (BGBl. I Nr. 10/2022): Link zum Bundesgesetzblatt
Einkommensteuergesetz (EStG) § 27a – Besonderer Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen: Link zur RIS-Abfrage
BMF – Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen: bmf.gv.at
OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF): Link zum OECD-Dokument
EU-Richtlinie DAC8 (2023/2226/EU): Link zur EU-Richtlinie
05/2026: Update auf 2026
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