In der dynamischen Welt der Kryptowährungen erlebst du nicht nur beeindruckende Gewinne, sondern vielleicht auch herbe Verluste. Wenn du dich mit Krypto Steuern in Österreich auseinandersetzt, fragst du dich sicherlich: Wie lassen sich diese Verluste steuerlich geltend machen?
Diese Frage ist nicht nur für deinen Geldbeutel wichtig, sondern auch beim korrekten Ausfüllen deiner Steuererklärung unumgänglich. In diesem Artikel geben wir dir einen tiefgehenden Einblick, wie Krypto-Verluste in Österreich steuerlich behandelt werden und welche Beschränkungen es gibt.
Was sind Krypto-Verluste?
Kryptowährungen und digitale Assets, die auf der Blockchain-Technologie basieren, haben die Finanzwelt in den letzten Jahren revolutioniert. Sie bieten nicht nur neue Investmentmöglichkeiten, sondern auch ein hohes Maß an Volatilität. Genau diese Schwankungen im Wert von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple können zu signifikanten finanziellen Gewinnen führen – aber ebenso zu erheblichen Verlusten.
In Österreich entstehen Krypto-Verluste, wenn Kryptowährungen zu einem geringeren Preis verkauft als gekauft werden. Diese Verluste können durch Marktunsicherheiten oder regulatorische Änderungen bedingt sein und in der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist essenziell für Investierende, nicht nur das Potenzial für Gewinne, sondern auch die Risiken und möglichen Verluste in der Kryptolandschaft zu verstehen.
Realisierte vs. Unrealisierte Verluste
In der Krypto-Welt, genau wie im traditionellen Finanzsektor, unterscheidest du zwischen zwei Hauptarten von Verlusten: realisierten und unrealisierten. Ein realisierter Verlust entsteht, wenn du Kryptowährungen zu einem Preis verkaufst, der unter deinem Kaufpreis liegt. Dieser Verlust ist greifbar, da tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Im Gegensatz dazu sind unrealisierte Verluste nur theoretisch. Sie zeigen sich, wenn der Marktwert deiner Kryptowährungen fällt, du sie aber nicht verkaufst.
Der zentrale Unterschied zwischen beiden ist, wie sie steuerlich behandelt werden. Während du realisierte Verluste in deiner Steuererklärung angeben und möglicherweise absetzen kannst, beeinflussen unrealisierte Verluste deine Steuerlast nicht direkt – zumindest so lange, bis du sie realisierst.
Wie das BMF Verluste durch Diebstahl, Hackerangriffe und verlorene Private Keys steuerlich bewertet
Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat jedoch spezifische Ansichten zur Verlustrealisierung in der Krypto-Welt. Wenn dir Kryptowährungen durch Diebstahl entzogen werden, etwa durch einen Hackerangriff, oder du den Private Key verlierst, betrachtet das BMF dies nicht als Veräußerungsgeschäft. Das heißt, solche Vorfälle führen nicht zu steuerlich absetzbaren Verlusten.
Aber wenn du aufgrund solcher Vorfälle einen zivilrechtlichen Rückerstattungsanspruch hast und tatsächlich eine Ersatzleistung oder Schadenersatz erhältst, dann tritt eine steuerliche Realisierung ein. Das kann dann entweder zu stillen Reserven oder stillen Lasten führen.
Versteuerung von Krypto-Verlusten
Seit der Steuerreform im März 2022 sind Krypto-Assets in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft. Das hat zur Folge, dass Verluste aus Krypto-Geschäften nun als Kapitalverluste verbuchbar sind. Diese Verluste können mit Einkünften aus Kapitalvermögen, wie etwa Aktienverkäufen oder Dividenden, die einem Steuersatz von 27,5% unterliegen, verrechnet werden.
Die Kernaussage: Nur Einkünfte, die zum besonderen Steuersatz besteuert werden, können miteinander verrechnet werden. Eine Kombination mit anderen Einkunftsarten, etwa Einkommen aus einem Dienstverhältnis oder betrieblichen Einkünften, ist nicht zulässig.
Ein strategischer Hinweis: Um steuerlich optimal zu agieren, lohnt es sich, Krypto-Gewinne und -Verluste im gleichen Steuerjahr (1. Jänner - 31. Dezember) zu verrechnen, insbesondere bei der Umwandlung von Krypto-Assets in Fiatwährungen. Dabei gilt: Seit der Reform ist der Tausch zwischen Kryptos steuerfrei und zieht keine steuerlichen Verpflichtungen nach sich.
Aber Vorsicht: Nur Transaktionen, die dem Sondersteuersatz unterliegen, dürfen verrechnet werden. Unverbriefte Derivate, die in der Regel zum Einkommensteuertarif besteuert werden, sind davon ausgeschlossen.
Die Änderungen werden bei der Steuererklärung für 2022 relevant und sind ab 1. Januar 2023 einreichbar.
Verlustbeschränkung und Verlustausgleich
In Österreich ist es von entscheidender Bedeutung, die spezifischen Beschränkungen beim Verlustausgleich innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu kennen. Gemäß § 27 Abs 8 Einkommensteuergesetz gibt es klare Richtlinien für die Verlustbeschränkung:
1. Verluste, die aus realisierten Wertsteigerungen, Derivaten und Kryptowährungen entstehen, können nicht mit Zinserträgen aus Geldforderungen bei Kreditinstituten oder mit steuerpflichtigen Zuwendungen von Privatstiftungen verrechnet werden.
2. Einkünfte, die einem besonderen Steuersatz unterliegen, können nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, die diesem Steuersatz nicht unterliegen.
3. Falls nach dem Verlustausgleich noch Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen übrig bleiben, können diese nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Für ein klareres Verständnis präsentieren wir ein Beispiel zum Verlustausgleich, bei dem eine Verlustverrechnung nicht anwendbar ist.
Es werden folgende Verluste und Einkünfte erzielt:
1. Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen von 2.000€ (27,5 %)
2. Positive Einkünfte aus Zinsen aus Einlagen bei einem Kreditinstitut von 1.000€ (25 %)
3. Positive Einkünfte aus einem Privatdarlehen von 3.000€ (0-55 %)
Eine Verlustverrechnung zwischen den Einkünften ist nicht möglich. Die Verluste können auch nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
Tax Loss Harvesting: Eine Strategie für Krypto-Investierende
Tax Loss Harvesting ist eine Methode, bei der du gezielt Verluste realisierst, um sie mit steuerpflichtigen Gewinnen zu verrechnen und so deine Steuerlast zu reduzieren. In Österreich bietet dir das die Möglichkeit, Krypto-Verluste taktisch zu nutzen, indem du sie gegen steuerpflichtige Kapitalgewinne aufrechnest.
Vorteile:
- Du kannst deine Steuerbelastung verringern.
- Es bietet dir die Chance, in andere Kryptowährungen zu investieren, die potenziell hohe Renditen versprechen.
Nachteile:
- Du musst einen tatsächlichen Verlust akzeptieren.
- In einem kontinuierlich steigenden Markt ist es nicht immer die beste Strategie.
Um Tax Loss Harvesting effektiv in Österreich umzusetzen, solltest du den idealen Zeitpunkt für die Realisierung der Verluste sorgfältig auswählen.
Steueroptimierung mit Blockpit
Wenn du in Österreich deine Steuern effektiv optimieren möchtest, stellt Blockpits Steueroptimierungs-Feature eine ausgezeichnete Wahl dar. Mit diesem Tool erhältst du sofortigen Überblick über aktuelle Gewinne und Verluste aller Asset-Tranchen und deren jeweilige Haltedauer. Dadurch kannst du klug entscheiden, welche Assets du eventuell verkaufen oder weiterhin halten solltest.
Je nach deinem Steuerland ermöglicht dir Blockpit, sowohl Gewinne als auch Verluste zu kumulieren, um das Optimum für das laufende Jahr herauszuholen. Das bedeutet, du kannst Gewinne und Verluste gezielt ausgleichen, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Für alle, die die Strategie des Tax Loss Harvesting nutzen möchten, ist dieses Feature besonders hilfreich, da es einen systematischen Ansatz für die Umsetzung bietet.
Mit Blockpit wird der Steueroptimierungsprozess klarer und erheblich vereinfacht.
Verluste richtig in die Steuererklärung eintragen: Blockpit zeigt dir wie!
Blockpit erstellt die umfassendsten Krypto-Steuerberichte im PDF-Format. Der Bericht gibt Auskunft über alle deine Bestände, Transaktionen, Gewinne und Verluste und kann als Herkunftsnachweis bei Banken oder Steuerberatern verwendet werden. Er enthält alle relevanten Transaktionen im ausgewählten Steuerjahr und zeigt Details wie Zeitstempel, Betrag, Asset, Kosten und Gebühren der einzelnen Transaktionen.
Blockpit stellt dir einen Report bereit, in dem alle Verluste und Gewinne direkt in den zutreffenden Formularen korrekt eingetragen sind. Dies betrifft sowohl die Einkommenssteuererklärung (Formular E1) als auch die Beilage dazu für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Formular E1kv). Damit entfällt für dich das zeitaufwändige Suchen nach den richtigen Feldern und komplizierte Berechnungen.
Alle Details findest du in unserem Artikel: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen.
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