Angst vor Fehlern in der Steuererklärung?
Jetzt Krypto-Steuern zum Jahresende optimieren
Mehr Durchblick für bessere Entscheidungen
Krypto stressfrei auszahlen
Du siehst dir das lieber als Video an? Dann schau rein – inklusive zwei weiterer legaler Tipps, wie du deine Krypto-Steuern senken kannst:
Steuerliche Behandlung von Krypto-Verlusten
Um Steuern auf Kryptowährungen zu optimieren und zu minimieren, können entstandene Verluste aus dem Krypto-Handel legal mit Gewinnen verrechnet werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Bedingung 1: Realisierung innerhalb der einjährigen Haltefrist
Verluste müssen realisiert werden, um steuerlich absetzbar zu sein. Was bedeutet das?
Realisierte Verluste treten auf, wenn Kryptowährungen unter dem Kaufpreis verkauft werden, unabhängig davon, ob der Tausch gegen FIAT oder andere Kryptowährungen erfolgt. Unrealisierte Verluste bestehen, wenn der Marktwert unter dem Kaufpreis liegt, aber noch kein Verkauf stattgefunden hat.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">In Deutschland sind für die Steuer nur realisierte Verluste relevant. Diese müssen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG realisiert werden, da Kryptoverkäufe nach einem Jahr steuerfrei sind.</p></div></div></div>
Daher kann es vorteilhaft sein, Verluste innerhalb dieser Frist zu realisieren, um Gewinne auszugleichen.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box warning"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473e84badfdd6e059e_Care.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Achtung: Verlustrealisierungen müssen stets wirtschaftlich begründet sein und dürfen nicht ausschließlich aus steuerlichen Motiven erfolgen. Schnelle Rückkäufe nach einer Verlustrealisierung können von der Finanzverwaltung als steuerlich ungültig angesehen werden. Daher sollte jede verlustrealisierende Transaktion einen klaren wirtschaftlichen Hintergrund haben, selbst wenn nur einige Stunden oder Tage zwischen Verkauf und Reinvestition liegen.</p></div></div></div>
Mehr zum Thema: Kryptowährungen steuerfrei verkaufen
Bedingung 2: Verrechnung nur mit gleichartigen Gewinnen
Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen dürfen nur mit ähnlichen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (PVG) gemäß § 23 EStG verrechnet werden, wie beispielsweise Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen.
Verluste aus Kryptowährungen können nicht mit anderen Einkunftsarten wie Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung verrechnet werden.

Verlustvortrag und Verlustrücktrag für Kryptowährungen
Verluste aus Kryptowährungen, die innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert werden, können nicht nur Gewinne des gleichen Steuerjahres mindern, sondern auch jene aus dem Vor- und Folgejahr.
Ein Verlustrücktrag reduziert das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres, während ein Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt in der Zukunft genutzt werden kann. Für den Verlustvortrag ist ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erforderlich, welcher vom Finanzamt mit einem Verlustfeststellungsbescheid bestätigt wird. Dieser ist die Basis für die Verrechnung der Verluste in den folgenden Jahren.
Anleger:innen sollten ihre Verluste in der Einkommensteuererklärung angeben und die Feststellung dieser Verluste beantragen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Ein Verlustrücktrag ist auf das vorangegangene Jahr der Verlustrealisierung beschränkt. Ein Verlustvortrag kann hingegen unbeschränkt in der Zukunft genutzt werden.
Berechnung des steuerlichen Veräußerungsergebnisses
Um den Gewinn bzw. Verlust aus dem Handel mit Kryptowährungen zu berechnen, wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG die folgende Formel verwendet:
Veräußerungspreis - Anschaffungskosten - Werbungskosten = Veräußerungsergebnis
Beispiel:
Tausch von BTC gegen Euro
Veräußerungspreis: 5.000,00€
Anschaffungskosten: 7.000,00€
Werbungskosten: 15,00€
5.000,00€ - 7.000,00€ - 15,00€ = -2.015,00€
In diesem Beispiel wurde also ein Verlust in Höhe von 2.015,00€ realisiert.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Obwohl die Berechnung von Gewinnen und Verlusten einfach ist, kann das vollständige Erfassen aller Transaktionsdaten herausfordernd sein. Wir empfehlen daher die Nutzung eines kostenlosen Krypto Portfolio Trackers, um alle Transaktionen zu dokumentieren.</p></div></div></div>
Krypto-Verluste in die Steuererklärung eintragen
Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen müssen im Formular ESt 1 A in die Anlage SO eingetragen werden.
Auf Seite 2 von Anlage SO findest du den Abschnitt “Kryptowerte”.
Der Abschnitt “Kryptowerte” kommt in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 zum ersten Mal zum Einsatz. In vorherigen Steuererklärungen mussten Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen im Abschnitt “Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token” eingetragen werden.

Zeile 45: Trage in Feld 108 eine 1 ein, wenn du Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt hast. Feld 109 ist für Ehepartner:innen.
Zeile 46: Trage hier zum Beispiel “Kryptowährungen” oder den spezifischen Namen einer Kryptowährung ein. Wenn es sich um mehrere verschiedene Transaktionen handelt, kannst du auf den Blockpit Steuerreport verweisen, den du gemeinsam mit deiner Steuererklärung einreichen kannst.
Zeile 47: Trage Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung ein. Bei mehreren Transaktionen kannst du auch einfach das gesamte Jahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 angeben.
Zeile 48: Trage den gesamten Veräußerungspreis aller verkauften Kryptowährungen ein.
Zeile 49: Trage die Summe der relevanten Kaufpreise aller verkauften Kryptowährungen ein.
Zeile 50: Trage alle mit dem Kauf/Verkauf verbundenen Werbungskosten ein. Das können zum Beispiel Transaktionsgebühren sein.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Blockpit zieht Transaktionsgebühren automatisch vom Gewinn ab, weshalb sie hier nicht nochmal angegeben werden sollten.</p></div></div></div>
Zeile 51: Ziehe die Anschaffungskosten (Zeile 49) und Werbungskosten (Zeile 46) vom Veräußerungspreis (Zeile 44) ab. Das Ergebnis ist dein Gewinn bzw. dein Verlust.
Zeile 58: Trage den Wert aus Zeile 51 in Feld 114 ein. Feld 115 ist für Ehepartner:innen.
Zeile 59: Gewinne oder Verluste aus weiteren Veräußerungen, wie zum Beispiel aus Kunst- oder Goldverkäufen, kommen in Feld 116. Feld 117 ist für Ehepartner:innen.
Unser Krypto Steuerrechner ermittelt alle relevanten Werte für dich und liefert dir – neben einem umfangreichen Krypto-Steuerreport – auch gleich das vorausgefüllte Formular für die Anlage SO.
Mehr zum Thema: Krypto richtig in die Steuererklärung eintragen
Tax Loss Harvesting: Verluste zur Steueroptimierung nutzen
Tax Loss Harvesting, das Realisieren von Verlusten zur Steueroptimierung, wird von Anleger:innen oft zum Jahresende oder während Markttiefs genutzt, um die Steuerlast zu minimieren. Indem Verluste aus weniger rentablen Anlagen realisiert werden, verringert sich die Steuer auf Gewinne aus profitableren Investitionen.
Diese Strategie hilft also, unrentable Investments abzustoßen und zugleich Steuern zu sparen.

Tax Loss Harvesting mit Blockpit Plus
Mit Blockpit Plus holst du mehr aus deinen Steuern heraus – durchschnittlich 2.395 € Steuervorteile warten auf dich!
Unser intelligenter Krypto-Steueroptimierer macht es dir leicht, Verlustpotenziale in deinem Portfolio zu erkennen und deine Steuerlast gezielt zu senken.
Das Beste: Blockpit analysiert dein Portfolio automatisch und identifiziert schwächelnde Investments, die du mit einem Steuervorteil verkaufen kannst – ganz ohne stundenlange manuelle Arbeit.
Häufige Fragen
Müssen Krypto-Verluste in der Steuererklärung angeben werden?
Ja, theoretisch sind alle Einkünfte, auch negative, in der Steuererklärung anzugeben. Auch wenn das Unterlassen keine unmittelbaren ordnungsrechtlichen Folgen nach sich zieht, führt das Nichtangeben von Verlusten dazu, dass diese nicht steuermindernd eingesetzt werden können.
Können gestohlene oder verlorene Kryptos von der Steuer abgesetzt werden?
Die Absetzbarkeit von gestohlenen oder verlorenen Kryptowährungen hängt vom Einzelfall ab. Verluste durch Betrug oder Hacks können potenziell geltend gemacht werden, die Entscheidung liegt beim Finanzamt. Verluste durch Diebstahl oder einfaches Verlieren gelten jedoch nicht als Veräußerung und sind steuerlich meist nicht abzugsfähig.
Wie lange ist der Krypto-Verlustvortrag gültig?
Verlustvorträge aus Krypto-Transaktionen können zeitlich unbegrenzt, aber nur einmalig in zukünftigen Steuererklärungen genutzt werden.
Wie lange ist der Krypto-Verlustrücktrag gültig?
Krypto-Verlustrückträge sind auf das unmittelbar vorherige Steuerjahr beschränkt.
Kann ich Krypto-Verluste nachträglich absetzen, obwohl der Steuerbescheid schon bestandskräftig ist?
Es kann möglich sein. In Einzelfällen lässt § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO eine Änderung zu, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zu weniger Steuer führen. Auch bei grobem Verschulden kann das greifen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zu steuererhöhenden Tatsachen besteht (z. B. nachträglich erklärte Staking-/Lending-Einnahmen und dazugehörige Handelsverluste).
Wichtig: Das ist fallabhängig und nicht garantiert. Unsere Empfehlung: professionelle Beratung einholen und den Antrag gut begründen – idealerweise mit sauberer Dokumentation (z. B. Blockpit-Report).
Hilfreiche Links
01/2026: Update für 2026
01/2025: Update für 2025
07/2024: Komplette Überarbeitung; neue Struktur, Texte und Bilder
01/2024: Update für 2024