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Krypto stressfrei auszahlen
Bitcoin ist nicht nur die erste, sondern auch die bekannteste Kryptowährung, die auf einer dezentralen Blockchain-Technologie basiert. Sie ermöglicht schnelle und sichere Transaktionen über Grenzen hinweg, wobei das Lightning-Netzwerk für noch schnellere und kostengünstigere Überweisungen sorgt. Der BRC-20 Standard ist hingegen ein technisches Protokoll für die Ausgabe von Tokens auf der Blockchain, ähnlich dem ERC-20 Standard von Ethereum, und spielt eine zunehmende Rolle für Investierende, die Diversität in ihren Krypto-Portfolios suchen.
In Österreich ist die Besteuerung von Bitcoin und Co. durch die jüngste Steuerreform, die am 1. März 2022 in Kraft trat, einem Wandel unterzogen worden, wobei Alt- und Neubestände unterschiedlich behandelt werden.
Bitcoin versteuern: Grundlegende Regelungen
Auf den Punkt: In Österreich unterliegen Bitcoin-Gewinne einer Kapitalertragsteuer von 27,5%. Altbestände sind mittlerweile alle steuerfrei, Neubestände stets steuerpflichtig. Verlustverrechnung und Mining-Besteuerung richten sich nach spezifischen Regelungen des österreichischen Steuerrechts.
Im Detail: Für Bitcoin-Altbestände, also jene, die vor dem 28. Februar 2021 erworben wurden, galt in Österreich eine Steuerbefreiung, wenn die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten wurden. Diese Regelung ermöglichte es Investierenden, langfristig in Bitcoin zu investieren, ohne beim Verkauf Einkommensteuer auf die Gewinne zahlen zu müssen. HODLer, die noch Altbestand aus Bitcoin haben, können sich freuen, denn mittlerweile ist das eine Jahr Haltedauer natürlich erfüllt.
Bitcoin, die ab 1. März 2021 angeschafft wurden, gelten als Neubestand. Ein zentraler Vorteil der neuen Regelung ist, dass nun Krypto-zu-Krypto Swaps, also der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere, nicht mehr steuerpflichtig sind.
Diese Änderung ist insbesondere für jene Investierenden relevant, die aktiv handeln und ihre Portfolios durch Tauschgeschäfte optimieren wollen. Altbestände genießen weiterhin die Steuerfreiheit bei einer Haltedauer von über einem Jahr, während für Neubestände, unabhängig von der Dauer des Haltens, einheitlich 27,5% Steuern auf die Gewinne erhoben werden.
Versteuerung von Bitcoin-Gewinnen
In Österreich werden realisierte Gewinne aus dem Verkauf oder Handel von Bitcoin steuerlich erfasst. Für Bitcoin, die vor dem 1. März 2021 gekauft und über ein Jahr gehalten wurden, entfällt die Steuer auf Gewinne. Bei nach diesem Datum erworbenen Bitcoins fällt unabhängig von der Haltedauer eine Kapitalertragsteuer von 27,5% an.
Bei der Besteuerung von Margin- oder Futures-Trading müssen zwei Vorgänge unterschieden werden:
- Gewinne aus Margin- oder Futures-Trading sind in der Regel Einkünfte aus unverbrieften Derivaten und unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz.
- Es erfolgt auch eine Krypto-Veräußerung. Realisierte Wertsteigerungen werden dabei mit einem fixen Steuersatz von 27,5 % besteuert.
Da die Freigrenze von 440€ entfallen ist, sollten sich Investierende über mögliche steuermindernde Verlustverrechnungen informieren oder ihre Steuern optimieren.

Versteuerung von Bitcoin-Verlusten
Mit der Steuerreform im März 2022 hat Österreich Bitcoin-Transaktionen offiziell als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. Dies bedeutet, dass nun Verluste aus Bitcoin-Handel als Kapitalverluste verbucht und mit anderen Kapitaleinkünften, die einem Steuersatz von 27,5% unterliegen – beispielsweise aus Aktienverkäufen oder Dividenden – verrechnet werden können.
Wichtig ist, dass nur Verluste und Gewinne aus Kapitalvermögen, die zum Sondersteuersatz von 27,5% veranlagt sind, gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Eine Verrechnung mit Einkommen aus anderen Quellen ist nicht gestattet.
Für eine steuereffiziente Handhabung empfiehlt es sich, Bitcoin-Verluste und -Gewinne innerhalb eines Steuerjahres zu verrechnen, vor allem wenn Bitcoin in traditionelle Währungen umgewandelt wird. Seit der Gesetzesänderung sind Tauschgeschäfte von Bitcoin zu anderen Kryptowährungen steuerlich nicht relevant.
Achtung: Es gilt zu beachten, dass nur Verluste aus dem Bitcoin-Handel, die dem Kapitalertragsteuersatz unterliegen, verrechenbar sind. Verluste aus dem Handel mit unverbrieften Derivaten, die zum progressiven Einkommensteuertarif besteuert werden, dürfen nicht gegen Kapitaleinkünfte aufgerechnet werden. Diese neuen Regelungen sind erstmals in der Steuererklärung für das Jahr 2022 anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden muss.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="eager" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Pro Tipp: Der Krypto-Steueroptimierer, enthalten in Blockpit Plus, zeigt dir konkrete Möglichkeiten zur Verlustverrechnung. Damit behältst du mehr von deinen Gewinnen! Übrigens: Blockpit Plus gibt es bereits um 3,99€ pro Monat!</p></div></div></div>
Besteuerung von Bitcoin-Mining
Bitcoin-Mining in Österreich fällt unter steuerliche Regelungen, die je nach Umfang des Minings variieren.
Gewerbliches Mining, bei dem die wirtschaftliche Dimension darauf hindeutet, dass eine nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wird als Gewerbebetrieb angesehen. Dies führt dazu, dass durch Mining erzeugte Bitcoins gewerbliche Einkünfte darstellen und dementsprechend besteuert werden. Bitcoin-Mining unterliegt somit der Gewerbesteuer sowie der progressiven Einkommensteuer.
Ein privates Mining im kleinen Rahmen ist praktisch selten und wird steuerrechtlich anders behandelt.
Allerdings gilt aktuell, dass nahezu jedes Bitcoin-Mining in Österreich aufgrund von Ressourcenintensität und Organisation als Gewerbebetrieb qualifiziert und somit entsprechende steuerliche Verpflichtungen nach sich zieht.

Besteuerung von Bitcoin-Lending und Borrowing
Bitcoin DeFi-Transaktionen wie Lending und Borrowing sind seit der Steuerreform klarer geregelt. Beim Lending, also der Überlassung von Bitcoin an Dritte, sind die erhaltenen Zinsen (Rewards) zum Zeitpunkt des Zuflusses mit 27,5% zu versteuern. Darüber hinaus wird ein eventueller Kursgewinn bei der späteren Veräußerung ebenfalls mit 27,5% besteuert. Dies galt unter der alten und bleibt bestehen unter der neuen Regelung.
Für das Borrowing, das Ausleihen von Bitcoin, fallen hingegen keine Steuern an. Wenn Bitcoin für DeFi-Vorgänge genutzt wird, ohne dass eine Übertragung an Dritte stattfindet, werden die erhaltenen Rewards nicht besteuert. Die Anschaffungskosten solcher Rewards werden mit 0€ angesetzt, und nur der Verkauf wird mit dem Kapitalertragsteuersatz von 27,5% besteuert. Diese klaren Linien erleichtern es Investierenden, ihre Steuerpflichten in Bezug auf DeFi-Aktivitäten zu verstehen und zu erfüllen.
Wie erfährt das österreichische Finanzamt von Bitcoin-Transaktionen?
Das Finanzamt ist verpflichtet zu prüfen, ob aus Krypto-Transaktionen steuerpflichtige Gewinne oder Verluste entstanden sind (§ 208 AO i. V. m. § 23 EStG). Während es früher keinen automatischen Datenaustausch gab, hat sich das inzwischen geändert.
Mit der EU-Richtlinie DAC8 werden Krypto-Transaktionen seit 01.01.2026 systematisch erfasst. Kryptobörsen und Krypto-Dienstleister müssen Nutzerdaten und Transaktionsinformationen ab 2027 melden, die automatisch an die Finanzbehörden weitergeleitet werden. Grundlage dafür sind bereits bestehende KYC- und AML-Vorgaben, die durch DAC8 deutlich ausgeweitet wurden.
Kurz gesagt: Das Finanzamt erhält heute zunehmend direkte Informationen über Krypto-Besitz und -Transaktionen – ein Nicht-Erklären wird immer riskanter.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">KYC, oder "Kenne deine Kundschaft" auf Deutsch, ist ein Prozess zur Identitätsprüfung von Nutzern auf Kryptobörsen. Er erfordert die Bereitstellung von Ausweisdokumenten, Fotos und Adressen, um die Identität der Käufer zu verifizieren.</p></div></div></div>
Im Rahmen von CARF und DAC8 werden nur Daten ab 2026 gemeldet. Aber Achtung: Steuerbehörden können unabhängig davon Sammelauskunftsersuchen an Krypto-Börsen stellen. Dann müssen diese ggf. auch Daten aus früheren Jahren übermitteln.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Ein prominentes Beispiel ist Bitcoin.de: Die Finanzverwaltung NRW verlangte per Sammelauskunftsersuchen Nutzerdaten; Bitcoin.de musste Transaktionsdaten liefern, die mit Steuererklärungen abgeglichen wurden. Seit Mai 2023 werden Personen kontaktiert, die 2015–2017 über 50.000 € jährlich gehandelt haben. Update Okt. 2025: Das erste Ersuchen war erfolgreich; das LBF NRW analysiert ein zweites Paket mit ca. 4.000 Fällen, die Daten werden bundesweit an Fahndungsstellen verteilt. Kurz gesagt: Diese Maßnahmen sind topaktuell – wer Krypto-Gewinne nicht sauber erklärt hat, sollte jetzt nachmelden.</p></div></div></div>
Automatischer KESt-Abzug für Bitcoin: Einfacher, aber nicht immer ausreichend
Seit dem 1. Januar 2024 führen inländische Anbieter wie Bitpanda oder Coinfinity die Kapitalertragsteuer (KESt) für Bitcoin automatisch ab. Das gilt für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und erleichtert die Steuerpflicht für viele Anleger.
Dennoch kann eine zusätzliche Steuererklärung notwendig sein, wenn:
- Fehlende oder falsche Anschaffungskosten: Falls unklare Angaben zu deinem Bitcoin-Kauf vorliegen, werden die Anschaffungskosten pauschal berechnet – oft zu deinem Nachteil.
- Verlustverrechnung: Du möchtest Bitcoin-Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechnen? Das ist nur über die Steuererklärung möglich.
- Nicht-steuereinfache Plattformen oder DeFi: Bitcoin-Gewinne auf ausländischen Plattformen wie Binance oder aus DeFi-Anwendungen musst du selbst deklarieren.
Mit einem Bitcoin-Steuerrechner wie Blockpit kannst du alle Transaktionen tracken, Verluste gezielt nutzen und Steuern korrekt berechnen. So bleibst du compliant und nutzt alle steuerlichen Vorteile optimal.
Krypto-Steuer Software: Wie Blockpit deine Krypto-Steuererklärung automatisiert
Wenn du schon einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, dann weißt du, wie viele Stunden in Recherche, Dokumentation und Aufbereitung fließen können.
Mit den rechtskonformen Steuerreports von Blockpit sparst du dir nicht nur viel Zeit, du erhältst zudem auch eine umfassende Übersicht all deiner Krypto-Transaktionen und letztendlich genau das, was du wirklich brauchst: ein rechtskonformes PDF, das du problemlos an das Finanzamt übermitteln kannst.
Für alle Details gibt’s hier das komplette PDF unseres Krypto-Steuer-Beispielreports.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="eager" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Eine detaillierte Ausfüllhilfe zur Einkommenssteuererklärung findest du hier: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen</p></div></div></div>
Krypto-Steuerreport Übersicht
Gleich zu Beginn bekommst du einen Überblick über deine Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und Leistungen, sowie Kapitalerträge im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

Einkommenssteuererklärung Formular
Anschließend folgt direkt das passende Formular des BMF zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung. Praktisch: Blockpit berechnet für dich nicht nur die anzugebenden Beträge, sondern trägt sie auch gleich in das richtige Feld ein.


Hilfreiche Links
01/2026: Update auf 2026
02/2025: Update auf 2025