Bitcoin ist nicht nur die erste, sondern auch die bekannteste Kryptowährung, die auf einer dezentralen Blockchain-Technologie basiert. Sie ermöglicht schnelle und sichere Transaktionen über Grenzen hinweg, wobei das Lightning-Netzwerk für noch schnellere und kostengünstigere Überweisungen sorgt. Der BRC-20 Standard ist hingegen ein technisches Protokoll für die Ausgabe von Tokens auf der Blockchain, ähnlich dem ERC-20 Standard von Ethereum, und spielt eine zunehmende Rolle für Investierende, die Diversität in ihren Krypto-Portfolios suchen.
In Österreich ist die Besteuerung von Bitcoin und Co. durch die jüngste Steuerreform, die am 1. März 2022 in Kraft trat, einem Wandel unterzogen worden, wobei Alt- und Neubestände unterschiedlich behandelt werden.
Bitcoin versteuern: Grundlegende Regelungen
Auf den Punkt: In Österreich unterliegen Bitcoin-Gewinne einer Kapitalertragsteuer von 27,5%. Altbestände sind mittlerweile alle steuerfrei, Neubestände stets steuerpflichtig. Verlustverrechnung und Mining-Besteuerung richten sich nach spezifischen Regelungen des österreichischen Steuerrechts.
Im Detail: Für Bitcoin-Altbestände, also jene, die vor dem 28. Februar 2021 erworben wurden, galt in Österreich eine Steuerbefreiung, wenn die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten wurden. Diese Regelung ermöglichte es Investierenden, langfristig in Bitcoin zu investieren, ohne beim Verkauf Einkommensteuer auf die Gewinne zahlen zu müssen. HODLer, die noch Altbestand aus Bitcoin haben, können sich freuen, denn mittlerweile ist das eine Jahr Haltedauer natürlich erfüllt.
Bitcoin, die ab 1. März 2021 angeschafft wurden, gelten als Neubestand. Ein zentraler Vorteil der neuen Regelung ist, dass nun Krypto-zu-Krypto Swaps, also der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere, nicht mehr steuerpflichtig sind.
Diese Änderung ist insbesondere für jene Investierenden relevant, die aktiv handeln und ihre Portfolios durch Tauschgeschäfte optimieren wollen. Altbestände genießen weiterhin die Steuerfreiheit bei einer Haltedauer von über einem Jahr, während für Neubestände, unabhängig von der Dauer des Haltens, einheitlich 27,5% Steuern auf die Gewinne erhoben werden.
Versteuerung von Bitcoin-Gewinnen
In Österreich werden realisierte Gewinne aus dem Verkauf oder Handel von Bitcoin steuerlich erfasst. Für Bitcoin, die vor dem 1. März 2021 gekauft und über ein Jahr gehalten wurden, entfällt die Steuer auf Gewinne. Bei nach diesem Datum erworbenen Bitcoins fällt unabhängig von der Haltedauer eine Kapitalertragsteuer von 27,5% an.
Bei der Besteuerung von Margin- oder Futures-Trading müssen zwei Vorgänge unterschieden werden:
- Gewinne aus Margin- oder Futures-Trading sind in der Regel Einkünfte aus unverbrieften Derivaten und unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz.
- Es erfolgt auch eine Krypto-Veräußerung. Realisierte Wertsteigerungen werden dabei mit einem fixen Steuersatz von 27,5 % besteuert.
Da die Freigrenze von 440€ entfallen ist, sollten sich Investierende über mögliche steuermindernde Verlustverrechnungen informieren oder ihre Steuern optimieren.
Versteuerung von Bitcoin-Verlusten
Mit der Steuerreform im März 2022 hat Österreich Bitcoin-Transaktionen offiziell als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. Dies bedeutet, dass nun Verluste aus Bitcoin-Handel als Kapitalverluste verbucht und mit anderen Kapitaleinkünften, die einem Steuersatz von 27,5% unterliegen – beispielsweise aus Aktienverkäufen oder Dividenden – verrechnet werden können.
Wichtig ist, dass nur Verluste und Gewinne aus Kapitalvermögen, die zum Sondersteuersatz von 27,5% veranlagt sind, gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Eine Verrechnung mit Einkommen aus anderen Quellen ist nicht gestattet.
Für eine steuereffiziente Handhabung empfiehlt es sich, Bitcoin-Verluste und -Gewinne innerhalb eines Steuerjahres zu verrechnen, vor allem wenn Bitcoin in traditionelle Währungen umgewandelt wird. Seit der Gesetzesänderung sind Tauschgeschäfte von Bitcoin zu anderen Kryptowährungen steuerlich nicht relevant.
Achtung: Es gilt zu beachten, dass nur Verluste aus dem Bitcoin-Handel, die dem Kapitalertragsteuersatz unterliegen, verrechenbar sind. Verluste aus dem Handel mit unverbrieften Derivaten, die zum progressiven Einkommensteuertarif besteuert werden, dürfen nicht gegen Kapitaleinkünfte aufgerechnet werden. Diese neuen Regelungen sind erstmals in der Steuererklärung für das Jahr 2022 anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden muss.
Besteuerung von Bitcoin-Mining
Bitcoin-Mining in Österreich fällt unter steuerliche Regelungen, die je nach Umfang des Minings variieren.
Gewerbliches Mining, bei dem die wirtschaftliche Dimension darauf hindeutet, dass eine nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wird als Gewerbebetrieb angesehen. Dies führt dazu, dass durch Mining erzeugte Bitcoins gewerbliche Einkünfte darstellen und dementsprechend besteuert werden. Bitcoin-Mining unterliegt somit der Gewerbesteuer sowie der progressiven Einkommensteuer.
Ein privates Mining im kleinen Rahmen ist praktisch selten und wird steuerrechtlich anders behandelt.
Allerdings gilt aktuell, dass nahezu jedes Bitcoin-Mining in Österreich aufgrund von Ressourcenintensität und Organisation als Gewerbebetrieb qualifiziert und somit entsprechende steuerliche Verpflichtungen nach sich zieht.
Besteuerung von Bitcoin-Lending und Borrowing
Bitcoin DeFi-Transaktionen wie Lending und Borrowing sind seit der Steuerreform klarer geregelt. Beim Lending, also der Überlassung von Bitcoin an Dritte, sind die erhaltenen Zinsen (Rewards) zum Zeitpunkt des Zuflusses mit 27,5% zu versteuern. Darüber hinaus wird ein eventueller Kursgewinn bei der späteren Veräußerung ebenfalls mit 27,5% besteuert. Dies galt unter der alten und bleibt bestehen unter der neuen Regelung.
Für das Borrowing, das Ausleihen von Bitcoin, fallen hingegen keine Steuern an. Wenn Bitcoin für DeFi-Vorgänge genutzt wird, ohne dass eine Übertragung an Dritte stattfindet, werden die erhaltenen Rewards nicht besteuert. Die Anschaffungskosten solcher Rewards werden mit 0€ angesetzt, und nur der Verkauf wird mit dem Kapitalertragsteuersatz von 27,5% besteuert. Diese klaren Linien erleichtern es Investierenden, ihre Steuerpflichten in Bezug auf DeFi-Aktivitäten zu verstehen und zu erfüllen.
Wie erfährt das österreichische Finanzamt von Bitcoin-Transaktionen?
Das österreichische Finanzamt kann auf verschiedene Weise von Bitcoin-Transaktionen Kenntnis erlangen. Einerseits sind regulierte Finanzinstitute, wie Banken und manche Krypto-Börsen, durch das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden und Identitätsprüfungen vorzunehmen. Zudem erlaubt die EU-Geldwäscherichtlinie den Behörden, Informationen über Kontoinhaber und deren Transaktionen abzurufen.
Darüber hinaus arbeiten Steuerbehörden international immer enger zusammen und tauschen Informationen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs aus. Sollten Investierende ihren Meldepflichten nicht nachkommen, kann dies ernsthafte Konsequenzen haben, wie Nachzahlungen mit Zinsen, Strafzuschläge oder in schwerwiegenden Fällen sogar rechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Das Finanzamt setzt zudem auf fortschrittliche Analyse-Tools, um Unstimmigkeiten in den Steuererklärungen zu identifizieren und hat das Recht, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Nachforschungen anzustellen.
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Alle Details findest du in unserem Artikel: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen.
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