2027: Das Finanzamt bekommt deine Krypto-Daten - CARF, DAC8

Ab 2028 müssen Krypto-Dienstleister Daten ihrer Nutzer automatisch an Steuerbehörden melden (CARF/DAC8). Erfahre, was gemeldet wird & wie du dich vorbereitest.

Auf einen Blick

  • Krypto-Daten ab 1.1.2027 werden von Börsen und manchen Wallet-Anbietern aufgrund von CARF und DAC8 ab 2028 automatisch an die Steuerbehörden übermittelt. Die Schweiz startet somit ein Jahr nach Österreich und Deutschland.
  • Neben KYC-Daten werden auch Transaktionen und Wallet-Informationen übermittelt.
  • Eine proaktive und korrekte Dokumentation mit einem Tool wie Blockpit ist entscheidend, um zukünftige Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden und Strafen für Steuerhinterziehung zu umgehen.
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Florian Wimmer
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
Geprüft von
Gilbert Lenherr
21.08.2026
Lesezeit
X
Minuten

Ab 1. Januar 2027 wird’s ernst: Deine Krypto-Börse schickt deine Daten im Zeitraum ab 01.01.2027 automatisch ab 2028 an die Steuerbehörden.
Grund ist CARF – ein von der OECD abgestimmter Melderahmen, der in 52 Ländern gilt - auch in der Schweiz. Nicht du meldest, die Dienstleister müssen melden: Börsen, Broker, Wallet-Anbieter. Ergebnis: Deine Krypto-Aktivitäten werden für den Staat sichtbar.

Die Zeit des “wilden Westens” im Krypto-Space ist vorbei. Wer jetzt nicht sauber dokumentiert, hat bald schlechte Karten bei Nachfragen. In diesem Guide erklären wir, was CARF und DAC8 konkret für dich bedeuten und wie du mit Blockpit perfekt vorbereitet bist.

Du siehst dir das lieber als Video an? Dann hier entlang:

Doch sind Kryptowährungen nicht anonym?

Einen Schritt zurück. Vielleicht fragst du dich gerade: Sind Kryptowährungen nicht anonym – und kann das Finanzamt deshalb unmöglich über deine Kryptos Bescheid wissen?

Das ist ein hartnäckiger Mythos. Stimmt das? Nein.

Krypto ist eigentlich sehr transparent: Alle Transaktionen und Wallet-Adressen sind in der Blockchain gespeichert und öffentlich einsehbar. Die Vorgänge sind zwar nicht direkt mit persönlichen Daten verknüpft, lassen sich aber mit den richtigen Informationen theoretisch einer Person zuordnen. Krypto ist also pseudonym, nicht anonym.

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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Gut zu wissen</span></div></div><div class="label">Konkret: Wenn du einem Freund Bitcoin sendest, stehen zwar nirgends eure Namen. Sichtbar ist aber, dass von deiner Adresse BTC an seine Adresse gegangen sind. Weiß jemand, welche Adresse dir gehört, kann er deine Aktivitäten nachvollziehen.</div></div>

Hat das Finanzamt heute schon Zugriff auf diese Daten?

Jein. Aktuell vielleicht noch nicht flächendeckend – aber die Chancen, dass es bald so ist, steigen deutlich.

Warum? Fangen wir an der Basis an: Kryptobörsen sind verpflichtet, deine Identität festzustellen. Das nennt sich KYC (Know Your Customer) und passiert bei der Registrierung. Dabei übermittelst du u. a. Reisepass, Adresse und weitere Daten.

Damit haben Börsen deine persönlichen Angaben sowie Informationen darüber, welche Kryptos du hältst und wie du handelst. Aber wie kommen diese Informationen zum Finanzamt?

Weil die Regulierung aufholt, was technologisch längst Realität ist. Melde- und Steuerpflichten werden ausgebaut und zunehmend durchgesetzt. Die Zeit, in der Krypto sozusagen der wilde Westen war – mit „machen, was man will“ und wenig Rücksicht auf Steuern – ist vorbei. Kurz gesagt: Der Staat will seinen Anteil, und die Instrumente dafür (z. B. CARF/DAC8) werden jetzt umgesetzt.

Krypto in der Steuererklärung.

Dein transparenter Krypto-Steuerbericht nach schweizer Regeln.

Was bewirkt CARF und DAC8 konkret?

Ab dem 1. Januar 2026 wird in 52 Ländern, das Crypto Asset Reporting Framework (CARF) der OECD umgesetzt.
CARF richtet sich nicht direkt an Privatpersonen, sondern an Krypto-Dienstleister wie Börsen, Broker und Wallet-Anbieter. Diese sind verpflichtet, Krypto-Daten ihrer Nutzer im Zeitraum ab 01.01.2026 dann in 2027 an die Steuerbehörden zu übermitteln – in allen 52 teilnehmenden Ländern.

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Und DAC8? Das ist die EU-Umsetzung von CARF – inhaltlich im Wesentlichen dasselbe, nur auf EU-Ebene.

Wer in einem dieser Länder lizenziert ist, muss die Daten seiner Nutzer an die Steuerbehörden melden.

Auch Anbieter wie Binance oder Bybit, die ihren Sitz außerhalb der EU haben (z. B. in Hongkong oder den Cayman Islands), müssen melden, wenn sie in einem der teilnehmenden Länder eine Lizenz besitzen – z. B. in Malta, Litauen oder Deutschland.

Welche Daten werden übermittelt?

  • KYC-Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Steuer-ID

  • Transaktionen:
    • Tausch von Krypto zu Krypto

    • Tausch von Krypto zu Fiat (z. B. EUR)

    • Ein- und Auszahlungen (z. B. Wallet-Transfers)
  • Wallet-Informationen: Bei Transfers musst du künftig angeben, ob es sich um deine eigene Wallet handelt oder um eine Dritt-Wallet

Noch nicht verpflichtend sind z. B. Staking-Erträge – aber das kann sich auf Länderebene jederzeit ändern.

Werden auch rückwirkend Daten gemeldet?

Grundsätzlich nein: Im Rahmen von CARF und DAC8 werden in der Schweiz nur Daten ab 2027 gemeldet.
Aber Achtung: Steuerbehörden können unabhängig davon Sammelauskunftsersuchen an Krypto-Börsen stellen. Dann müssen diese ggf. auch Daten aus früheren Jahren übermitteln.

Ein Beispiel: In Deutschland wurden bei Bitcoin.de seit Mai 2023 Personen kontaktiert, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 € pro Jahr gehandelt haben. Der Fall zeigt: Krypto-Transaktionen können auch Jahre später noch steuerlich relevant sein.

Was passiert mit den Daten?

2028 werden die ersten gemeldeten Daten bei den nationalen Finanzbehörden eintreffen. Was genau dann passiert, ist offiziell noch unklar, aber sehr wahrscheinlich ist:

  1. Abgleich mit vorhandenen Steuerdaten: Wer Krypto hat, aber nichts gemeldet hat, könnte auffallen.

  2. „Rote Flagge“ bei den Behörden: Alle Personen mit gemeldetem Krypto-Account werden vermutlich intern markiert – und bei Bedarf genauer geprüft.

  3. Fokus auf die Top-User: Besonders Nutzer mit hohem Handelsvolumen oder großen Einzahlungen könnten früh Post vom Finanzamt bekommen.

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</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Wichtig</span></div></div><div class="label">Mit CARF enden die Datenlücken: Ab 2028 melden Krypto-Dienstleister Transaktionen automatisch an die Behörden. Weltweit gehen Millionen Datensätze raus – bei Binance allein <strong id="">>100 Mio. Accounts</strong>.</div></div>

Was bedeutet das für dich als Krypto-Nutzer?

Wenn du vom Finanzamt informiert wurdest – etwa per Schreiben – und anschließend nichts unternimmst, kann das als vorsätzliche Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Folgen reichen von Geldstrafen bis hin zu Haft, und ein „Ich wusste das nicht“ zählt dann nicht mehr als Ausrede. Bisher kam man mit einer freiwilligen Nachmeldung oft noch glimpflich davon – ab jetzt könnte sich das ändern.

Mit Blockpit auf der sicheren Seite

  • Dokumentiere ab sofort alles: Erfasse deine Krypto-Transaktionen vollständig – auch für vergangene Jahre.

  • Steuerlich korrekt tracken: Blockpit importiert deine Daten (API/SSO/Public Key/CSV) und erstellt Reports auf Knopfdruck.

  • Kostenlos starten: Registrierung nur mit E-Mail, keine Zahlungsdaten oder personenbezogene Daten nötig.
  • Proaktiv statt Panik: Warte nicht auf Post vom Finanzamt – tracke jetzt und sei vorbereitet.

Häufige Fragen

Doch sind Kryptowährungen nicht anonym?

Einen Schritt zurück. Vielleicht fragst du dich gerade: Sind Kryptowährungen nicht anonym – und kann das Finanzamt deshalb unmöglich über deine Kryptos Bescheid wissen? Das ist ein hartnäckiger Mythos. Stimmt das? Nein. Krypto ist eigentlich sehr transparent: Alle Transaktionen und Wallet-Adressen sind in der Blockchain gespeichert und öffentlich einsehbar. Die Vorgänge sind zwar nicht direkt mit persönlichen Daten verknüpft, lassen sich aber mit den richtigen Informationen theoretisch einer Person zuordnen. Krypto ist also pseudonym, nicht anonym. Konkret: Wenn du einem Freund Bitcoin sendest, stehen zwar nirgends eure Namen.…

Hat das Finanzamt heute schon Zugriff auf diese Daten?

Jein. Aktuell vielleicht noch nicht flächendeckend – aber die Chancen, dass es bald so ist, steigen deutlich. Warum? Fangen wir an der Basis an: Kryptobörsen sind verpflichtet, deine Identität festzustellen. Das nennt sich KYC (Know Your Customer) und passiert bei der Registrierung. Dabei übermittelst du u. a. Reisepass, Adresse und weitere Daten. Damit haben Börsen deine persönlichen Angaben sowie Informationen darüber, welche Kryptos du hältst und wie du handelst. Aber wie kommen diese Informationen zum Finanzamt? Weil die Regulierung aufholt, was technologisch längst Realität ist.…

Was bewirkt CARF und DAC8 konkret?

Ab dem 1. Januar 2026 wird in 52 Ländern, das Crypto Asset Reporting Framework (CARF) der OECD umgesetzt. CARF richtet sich nicht direkt an Privatpersonen, sondern an Krypto-Dienstleister wie Börsen, Broker und Wallet-Anbieter. Diese sind verpflichtet, Krypto-Daten ihrer Nutzer im Zeitraum ab 01.01.2026 dann in 2027 an die Steuerbehörden zu übermitteln – in allen 52 teilnehmenden Ländern. Für die Schweiz gilt dasselbe, mit einem entscheidenden Unterschied: Die Umsetzung startet ein Jahr später: Kryptodaten ab dem 1. Januar 2027 werden ab 2028 an die Steuerbehörden übermittelt. Und DAC8?…

Welche Daten werden übermittelt?

KYC-Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Steuer-ID Transaktionen: Tausch von Krypto zu Krypto Tausch von Krypto zu Fiat (z. B. EUR) Ein- und Auszahlungen (z. B. Wallet-Transfers) Wallet-Informationen: Bei Transfers musst du künftig angeben, ob es sich um deine eigene Wallet handelt oder um eine Dritt-Wallet Noch nicht verpflichtend sind z. B. Staking-Erträge – aber das kann sich auf Länderebene jederzeit ändern.

Werden auch rückwirkend Daten gemeldet?

Grundsätzlich nein: Im Rahmen von CARF und DAC8 werden in der Schweiz nur Daten ab 2027 gemeldet. Aber Achtung: Steuerbehörden können unabhängig davon Sammelauskunftsersuchen an Krypto-Börsen stellen. Dann müssen diese ggf. auch Daten aus früheren Jahren übermitteln. Ein Beispiel: In Deutschland wurden bei Bitcoin.de seit Mai 2023 Personen kontaktiert, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 € pro Jahr gehandelt haben. Der Fall zeigt: Krypto-Transaktionen können auch Jahre später noch steuerlich relevant sein.

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