Entdecke, wie Kryptowährungen in der Schweiz besteuert werden, welche Steuersätze gelten und wann Krypto-Trading steuerfrei ist. Expertenrat für 2026!
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Gut zu wissen</span></div></div><div class="label">Dieser Guide richtet sich hauptsächlich an Privatanleger, behandelt aber an relevanten Stellen auch die steuerlichen Besonderheiten für gewerbsmäßige Trader oder Unternehmen.</div></div>
Ja, es fällt eine jährliche Vermögenssteuer auf Kryptowährungen an, die von Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Diese betrifft alle Vermögenswerte, einschließlich Bankguthaben, Wertpapieren und Kryptowährungen.
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Gut zu wissen</span></div></div><div class="label">Kapitalgewinne und -verluste aus privatem Handel werden in der Schweiz nicht direkt besteuert. Kapitalertragssteuer fällt nur an, wenn man als gewerblicher Trader oder als Unternehmen handelt.</div></div>
Das steuerpflichtige Einkommen aus Kryptowährungen kann vielfältig sein und die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet oft keine spezifischen Anleitungen. Einkommensteuer wird erhoben, wenn die Kryptowährungen als Einkommen betrachtet werden. Alle erhaltenen Kryptoeinkommen werden auf Basis des Marktwerts der erhaltenen Coins/Tokens besteuert, normalerweise zu dem Zeitpunkt, an dem der Steuerpflichtige die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt.

Der Wert deiner Kryptowährungen wird am 31. Dezember nach der Kursliste der ESTV oder, falls nicht verfügbar, nach Kursen von Plattformen wie coinmarketcap.com bewertet.
Der Steuersatz variiert je nach Kanton und liegt meist zwischen 0,05% und 1% und ist progressiv, das bedeutet Personen mit höheren Vermögenswerten zahlen einen höheren Prozentsatz.
Der Freibetrag variiert von Kanton zu Kanton und liegt in den meisten Fällen bei Einzelpersonen bei etwa 60.000 CHF bis 100'000 CHF pro Person. Bei Eheleuten liegt der Freibetrag in den meisten Fällen etwa bei 100'000 CHF und 200'000 CHF.
Weitere Informationen zu den kantonalen Steuersätzen findest du hier.
Gewerbsmäßiger Handel mit Krypto hat steuerliche Konsequenzen, da Gewinne als Einkommen versteuert werden müssen. Folgende Kriterien können darauf hindeuten:
Diese Kriterien sind nicht abschließend und eine Gesamtbetrachtung aller Faktoren ist erforderlich.

Kapitalverluste aus privatem Handel sind in der Schweiz steuerlich nicht absetzbar.
Beispiel: Du kaufst ETH für 3.000 CHF und verkaufst später für 2.500 CHF. Den Verlust von 500 CHF kannst du steuerlich nicht geltend machen.
Als Privatanleger solltest du dein Portfolio vor Jahresende prüfen und sicherstellen, dass die Marktwerte der Kryptowährungen korrekt sind. Falls nötig, Anpassungen vornehmen oder Kryptowährungen/NFTs ohne klaren Marktwert vor dem 31.12. verkaufen, um Gewinne oder Verluste steuerfrei zu realisieren.
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Tipp</span></div></div><div class="label">Pro Tipp: Der <a id="" href="/crypto-tax-optimization">Krypto-Steueroptimierer</a>, enthalten in <a id="" href="/blockpit-plus">Blockpit Plus</a>, zeigt dir konkrete Möglichkeiten zur Verlustverrechnung. Damit behältst du mehr von deinen Gewinnen! Übrigens: Blockpit Plus gibt es bereits um 3,99€ pro Monat!</div></div>
Ab 2027 setzt die Schweiz das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD in nationales Recht um. Das bedeutet, dass Kryptodienstleister künftig systematisch Daten über Krypto-Aktivitäten erfassen müssen. Diese Daten werden im Rahmen des automatischen internationalen Informationsaustauschs mit anderen Staaten geteilt — voraussichtlich ab 2028. Dadurch erhalten Steuerbehörden mehr Einblick in grenzüberschreitende Kryptotransaktionen, was die Transparenz deutlich erhöht.
Mehr Details gibt es in diesem Video:
Das Verfahren zur Meldung von Krypto-Steuern hängt vom Kanton ab, in dem du lebst. Am einfachsten ist es, deine Steuern online zu melden. Weitere Informationen zur Meldung deiner Steuern findest du auf der Website des jeweiligen Kantons. Eine vollständige Liste mit Links zu den verschiedenen Kantonen findest du hier.
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Tipp</span></div></div><div class="label">Egal ob du online oder in Papierform einreichst, mit dem Steuerreport von <a id="" href="https://www.blockpit.io/">Blockpit</a> bist du bestens vorbereitet.</div></div>
Das Schweizer Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr und umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. In der Regel musst du deine Steuern bis zum 31. März des Folgejahres einreichen, aber dies hängt vom Kanton ab. Die meisten Kantone gewähren eine kostenlose Fristverlängerung, wenn du den Antrag nicht fristgerecht einreichen kannst.

Das ESTV verlangt, dass detaillierte Aufzeichnungen über Kryptotransaktionen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Dazu gehören:
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Tipp</span></div></div><div class="label"><a id="" href="https://www.blockpit.io/">Blockpit</a> speichert alle diese Informationen automatisch basierend auf deinen Importdaten in deinem Portfolio. Bereits erstellte Steuerreports sind übersichtlich in der App aufgelistet und jederzeit abrufbar.</div></div>
Wenn du schon einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, dann weißt du, wie viele Stunden in Recherche, Dokumentation und Aufbereitung fließen können.
Mit den rechtskonformen Steuerreports von Blockpit sparst du dir nicht nur viel Zeit, du erhältst zudem auch eine umfassende Übersicht all deiner Krypto-Transaktionen und letztendlich genau das, was du wirklich brauchst: ein rechtskonformes PDF, das du problemlos an das Finanzamt übermitteln kannst.
Für alle Details gibt’s hier das komplette PDF unseres Krypto-Steuer-Beispielreports.
Gleich zu Beginn erhältst du einen umfassenden Überblick über deine steuerfreien Kapitalgewinne und -verluste, Erträge aus beweglichem Vermögen und nicht abgezogene Gesamt-Transaktionswerte.


Mit der exakten Auflistung all deiner Transaktionen hast du die vollständige Historie deines Kryptojahres stets im Blick. Super für einen manuellen Check und selbstverständlich auch als Dokumentationshilfe bei etwaigen Nachfragen.


<div fs-richtext-component="tax-status-tax-free" class="tax-status-pills tax-free"><div>Steuerfrei</div></div>
Der Kauf von Kryptowährungen mit Fiat-Währungen ist nicht steuerpflichtig. Egal ob über Bankkonto oder Kreditkarte, wichtig ist, den Kauf für die Kostenbasis genau zu dokumentieren. Blockpit erledigt dies automatisch für dich.
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Für Privatanleger ist der Kauf von Kryptowährungen mit anderen Kryptos nicht steuerpflichtig. Bei gewerblichen Tradern werden die realisierten/reinvestierten Gewinne mit der Einkommenssteuer belegt. Der Verkauf wird als Tauschgeschäft angesehen, bei dem die erste Transaktion einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust auslöst.
<div fs-richtext-component="tax-status-tax-free" class="tax-status-pills tax-free"><div>Steuerfrei</div></div>
Die Übertragung von Kryptowährungen zwischen eigenen Wallets ist steuerfrei. Damit Steuerreports nicht fälschlicherweise von einem Verkauf ausgehen, solltest du bei Blockpit interne Transfers entsprechend darstellen.
<div fs-richtext-component="tax-status-tax-free" class="tax-status-pills tax-free"><div>Potentiell steuerfrei</div></div>
Schenkungen von Krypto-Vermögenswerten unterliegen kantonalen Steuervorschriften mit Sätzen von 2 % bis 36 %. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, Freigrenzen oder reduzierte Steuersätze, insbesondere bei Schenkungen zwischen nahen Familienmitgliedern.
<div fs-richtext-component="tax-status-tax-free" class="tax-status-pills tax-free"><div>Steuerfrei</div></div>
Kryptowährungsspenden an steuerbefreite Wohltätigkeitsorganisationen in der Schweiz sind steuerlich absetzbar, wobei der Marktwert zum Spendenzeitpunkt entscheidend ist. Prüfe steuerliche Verpflichtungen bei Kryptowährungsspenden.
<div fs-richtext-component="tax-status-tax-free" class="tax-status-pills tax-free"><div>Steuerfrei</div></div>
Verluste durch Betrug oder Diebstahl wirken sich nur auf die Vermögenssteuer aus. Der Verlust reduziert das steuerliche Kryptoportfolio, wenn er nachgewiesen wird. Konsultiere bei komplexen Fragen einen Steuerexperten.
<div fs-richtext-component="tax-status-tax-free" class="tax-status-pills tax-free"><div>Steuerfrei</div></div>
Das Halten von Kryptowährungen ist steuerfrei, aber relevant für die Vermögenssteuer. Überschreitet der Gesamtwert des Portfolios am 31.12. den Freibetrag, wird Vermögenssteuer fällig, unabhängig von der Haltedauer.
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Gut zu wissen</span></div></div><div class="label">In der Schweiz ist die Veräußerung von Kryptowährungen steuerfrei, solange die ESTV dich als Privatanleger betrachtet. Gewerbliche Trader hingegen müssen Kapitalertragsteuer zahlen, wenn sie Kryptowährungen oder Stablecoins verkaufen, tauschen oder zum Kauf von NFTs, Waren oder Dienstleistungen verwenden. Alle Gewinne und Verluste aus diesen Transaktionen müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.</div></div>
<div fs-richtext-component="tax-status-income-tax" class="tax-status-pills"><div>Steuerbare Vermögenserträge</div></div>
Kryptowährungen, die per Airdrop empfangen werden, unterliegen der Einkommensteuer und gelten als steuerbare Vermögenserträge. Der Marktwert bei Erhalt oder bei Verfügung ist entscheidend. Ist kein Marktwert vorhanden, kann ein Wert von null angesetzt werden.
<div fs-richtext-component="tax-status-income-tax" class="tax-status-pills"><div>Steuerbare Vermögenserträge</div></div>
Auch wenn die ESTV keine direkten Richtlinien zu Hard Forks bereitstellt, werden sie wahrscheinlich wie Airdrops behandelt und unterliegen der Einkommensteuer. Dabei zählt der Marktwert der neuen Kryptowährung bei Erhalt.
<div fs-richtext-component="tax-status-income-tax" class="tax-status-pills"><div>Steuerbare Vermögenserträge</div></div>
Einkünfte aus dem Mining werden als steuerbarer Vermögensertrag betrachtet und unterliegen der Einkommenssteuer. Die Coins werden bei Erhalt und Verfügungsmöglichkeit zum Marktwert in CHF bewertet. Einige Kantone, wie Zug, Basel-Stadt, und Schwyz, setzen jedoch Schwellenwerte fest, ab wann Mining als Geschäftseinkommen gilt.
Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Steuerbehörde des betreffenden Kantons über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren.
<div fs-richtext-component="tax-status-income-tax" class="tax-status-pills"><div>Steuerbare Vermögenserträge</div></div>
Gewinne aus Futures und Margin Trading werden als steuerpflichtige Vermögenserträge behandelt. Verluste können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, du handelst gewerblich.
<div fs-richtext-component="tax-status-income-tax" class="tax-status-pills"><div>Steuerpflichtiges Erwerbseinkommen</div></div>
Kryptowährungen, die als Lohn oder Leistung erhalten werden, müssen als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen deklariert werden. Sie sollten zum Marktwert in CHF bei Erhalt in der Steuererklärung erfasst werden.
<div fs-richtext-component="tax-status-tax-free" class="tax-status-pills tax-free"><div>Steuerlich absetzbar</div></div>
In der Schweiz können Verwaltungskosten für Kryptowährungen steuerlich abgesetzt werden. Einige Kantone bieten Pauschalen für Verwaltungskosten an, während andere den tatsächlichen Nachweis erfordern. Belege sollten stets aufbewahrt werden, um die korrekten Beträge abzuziehen. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Kantons zu überprüfen.
<div fs-richtext-component="tax-status-income-tax" class="tax-status-pills"><div>Steuerbare Vermögenserträge</div></div>
Rewards aus dem Staking von Kryptowährungen werden wie Vermögenserträge behandelt und unterliegen der Einkommenssteuer. Die Besteuerung hängt vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen und der Art der Staking-Aktivitäten ab. Dabei ist auch entscheidend, ob du als Privatanleger oder selbständiger Gewerbetreibender klassifiziert wirst. Es ist wichtig, die spezifischen Steuerregelungen deines Kantons zu prüfen.
<div fs-richtext-component="tax-status-income-tax" class="tax-status-pills"><div>Steuerbare Vermögenserträge</div></div>
Beim Krypto-Lending werden Zinserträge aus dem Verleihen von Kryptowährungen als steuerbares Einkommen angesehen und unterliegen der Einkommenssteuer. Die Besteuerung erfolgt auf Basis des Marktwerts der Kryptowährung zum Zeitpunkt des Erhalts der Zinsen. Diese Erträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden, um korrekt versteuert zu werden.
Die ESTV hat noch keine spezifischen Richtlinien zur Besteuerung von NFTs erlassen, aber es ist anzunehmen, dass sie ähnlich wie andere Kryptowährungen besteuert werden. NFTs gelten als Vermögenswerte und werden bei Privatanlegern nur mit der Vermögenssteuer belastet. Gewerbsmäßige Trader und Unternehmen müssen Gewinne oder Verluste aus NFT-Verkäufen versteuern.
Der Kauf einer NFT ist steuerfrei, da ein Vermögenswert erworben wird. Wenn du als gewerbsmäßiger Trader oder Unternehmen ein NFT mit Kryptowährungen wie ETH oder SOL kaufst, kann es zu einem steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust kommen. Dies ist vergleichbar mit dem Tausch von Kryptowährungen.
Kryptowährungen gelten als Vermögenswerte. Sie sind jedoch eine neue Anlageform und können steuerlich anders behandelt werden als klassische Anlageklassen.
Gewinne aus privatem Handel sind steuerfrei, Verluste nicht abziehbar. Gewerbliches Trading kann jedoch steuerpflichtig sein, abhängig von der Einstufung durch die Steuerbehörde.
Das Halten von Kryptowährungen ist nicht steuerpflichtig, jedoch unterliegt der Gesamtwert der jährlichen Vermögenssteuer, wenn er den Freibetrag übersteigt.
Steuererklärungen werden bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht, meist elektronisch. Jeder Kanton hat spezifische Anweisungen und Prozesse.
Krypto-Steuersoftware hilft, Transaktionen zu verfolgen, Gewinne und Verluste zu berechnen und Steuererklärungen vorzubereiten.
https://taxsummaries.pwc.com/switzerland/individual/taxes-on-personal-income
Abgerufen am 02.08.2024
13.01.2026: Update auf 2026
20.01.2025: Update auf 2025
02.08.2024: Neuveröffentlichung mit neuer Struktur, Texten und Bildern
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