Die wichtigsten Regeln zu Haltefrist, Freigrenze, Gewinnen, Verlusten und Steuererklärung für private Krypto-Anleger in Deutschland.
Wer in Deutschland Kryptowährungen kauft, verkauft, tauscht oder damit Erträge erzielt, muss unterschiedliche Steuerregeln beachten. Einen einheitlichen „Krypto-Steuersatz“ gibt es dabei nicht.
Bei direkt gehaltenen Kryptowährungen im Privatvermögen sind vor allem die einjährige Haltefrist, die 1.000-Euro-Freigrenze und dein persönlicher Einkommensteuersatz wichtig. Verkäufe und Krypto-zu-Krypto-Swaps können steuerpflichtig sein, während Gewinne nach Ablauf der Haltefrist nach aktueller Rechtslage nicht mehr unter § 23 EStG fallen.
Für Staking, Lending, Mining, Derivate und andere Krypto-Aktivitäten gelten teilweise andere Regeln. In diesem Guide zeigen wir dir, wann Krypto steuerpflichtig ist, wie Gewinne und Verluste berechnet werden und wie dich Blockpit bei der Steuererklärung unterstützt.
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Aktueller Stand zur Krypto-Haltefrist</span></div></div><div class="label">Die einjährige Haltefrist gilt weiterhin. Gewinne aus privaten Krypto-Verkäufen können nach aktueller Rechtslage nach Ablauf von mehr als einem Jahr steuerfrei sein.<br><br>Ein Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist wurde im Mai 2026 im Finanzausschuss abgelehnt. Die Bundesregierung plant inzwischen jedoch eine eigene Reform der Kryptobesteuerung und möchte neue Regeln möglichst ab 2027 einführen.<br><br>Wie diese Reform konkret aussehen wird, ist noch offen. Zum Stand September 2026 liegt noch kein veröffentlichter Regierungsentwurf vor, aus dem sich Haltefrist, Steuersatz oder mögliche Übergangsregeln verbindlich ableiten lassen. Aktuelle Infos findest du hier: Krypto-Steueränderungen 2027.<br><br>Für die Steuerjahre 2025 und 2026 gelten daher weiterhin die bestehenden Regeln.</div></div>
Für private Krypto-Anleger ist zuerst entscheidend, ob überhaupt ein steuerlich relevanter Vorgang vorliegt.
Der reine Kauf und das Halten von Kryptowährungen lösen noch keine Steuer aus. Relevant wird es vor allem dann, wenn du Kryptowährungen verkaufst, gegen andere Kryptowährungen tauschst oder damit bezahlst.
Bei direkt gehaltenen Kryptowährungen im Privatvermögen können solche Vorgänge innerhalb der einjährigen Haltefrist unter § 23 EStG fallen. Transfers zwischen deinen eigenen Wallets gelten dagegen nicht als Verkauf, solange das wirtschaftliche Eigentum bei dir bleibt.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Vorgang</th><th>Typische Folge im Privatvermögen</th><th>Was du prüfen solltest</th></tr><tr><td>Kauf und Halten</td><td>Noch kein steuerpflichtiger Verkauf</td><td>Anschaffungsdatum, Kaufpreis und Gebühren dokumentieren</td></tr><tr><td>Verkauf gegen Euro innerhalb eines Jahres</td><td>Gewinn oder Verlust nach § 23 EStG möglich</td><td>Haltefrist, Anschaffungskosten und 1.000-Euro-Freigrenze</td></tr><tr><td>Krypto-zu-Krypto-Swap</td><td>Kann als Verkauf des abgegebenen Coins gelten</td><td>Euro-Wert beim Tausch und neue Anschaffungskosten des erhaltenen Coins</td></tr><tr><td>Bezahlung mit Krypto</td><td>Kann als Verkauf der verwendeten Kryptowährung gelten</td><td>Marktwert bei Zahlung und ursprüngliche Anschaffungskosten</td></tr><tr><td>Transfer zwischen eigenen Wallets</td><td>Keine Veräußerung</td><td>Eigentum und Transferhistorie nachvollziehbar dokumentieren</td></tr><tr><td>Passives Staking oder Lending</td><td>Einnahmen können bereits beim Erhalt steuerlich relevant sein</td><td>Euro-Wert beim Erhalt, 256-Euro-Freigrenze und späteren Verkauf</td></tr><tr><td>Mining, Forging oder eigener Node-Betrieb</td><td>Private oder gewerbliche Einordnung möglich</td><td>Art, Umfang und Organisation der Tätigkeit frühzeitig prüfen</td></tr></table></figure>
Wichtig ist deshalb nicht nur, ob Kryptowährungen bewegt wurden, sondern was wirtschaftlich tatsächlich passiert ist. Ein Wallet-Transfer kann steuerlich neutral sein, während ein äußerlich ähnlicher Krypto-Swap bereits eine Veräußerung auslösen kann.
Alle Informationen aus diesem Guide kannst du dir hier auch in unserem Video anschauen.
Bei direkt gehaltenen Kryptowährungen im Privatvermögen ist entscheidend, wie viel Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf oder Tausch liegt.
Veräußerst du deine Kryptowährungen innerhalb eines Jahres, kann ein Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig sein. Verkaufst oder tauschst du sie erst nach Ablauf der einjährigen Haltefrist, fällt der Gewinn nach aktueller Rechtslage nicht mehr unter die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.
Für die genaue Berechnung zählen die tatsächlichen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte. Bei Käufen über eine Börse sind dafür die dort aufgezeichneten Zeitpunkte relevant; bei direkten Blockchain-Transaktionen kann auf die entsprechenden Wallet-Daten abgestellt werden.
Beispiel: Kaufst du Bitcoin am 15. Januar 2025, endet die einjährige Frist mit Ablauf des 15. Januar 2026. Ein Verkauf ab dem 16. Januar 2026 liegt damit außerhalb der Jahresfrist.
<div class="card_body_small infobox red margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Ein Swap startet eine neue Haltefrist</span></div></div><div class="label">Tauschst du beispielsweise BTC gegen ETH, wird der Tausch deiner BTC als eigener Veräußerungsvorgang geprüft. Die erhaltenen ETH gelten gleichzeitig als neu angeschafft und bekommen einen neuen Anschaffungszeitpunkt. Die bisherige Haltezeit deiner BTC wird nicht auf die ETH übertragen.</div></div>
Die einjährige Haltefrist gilt für den typischen privaten Fall direkt gehaltener Kryptowährungen. Für bestimmte Token, Finanzprodukte oder betriebliche Krypto-Bestände können andere Regeln gelten.
Für Currency oder Payment Token verlängert sich die einjährige Haltefrist nach Auffassung des BMF nicht allein deshalb auf zehn Jahre, weil die Kryptowährungen für passives Staking genutzt werden. Bei anderen Tokenarten, besonderen Rechten oder Kryptowährungen im Betriebsvermögen können dagegen andere Regeln gelten.
Mehr zur Haltefrist erfährst du hier: Krypto-Haltefrist erklärt
Und mehr zur Debatte um die Abschaffung der Haltefrist findest du hier: Krypto-Steuerreform 2026
Anders als bei einem Swap beginnt bei einer Schenkung oder Erbschaft keine neue Haltefrist. Der Empfänger übernimmt Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten seines Vorgängers (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Übertragung selbst kann zusätzlich Schenkung- oder Erbschaftsteuer auslösen, wenn der Wert über dem persönlichen Freibetrag liegt. Alles dazu erfährst du hier: Krypto verschenken und vererben
Wenn sich einzelne Coins oder Token nicht eindeutig einer bestimmten Anschaffung zuordnen lassen, erlaubt das BMF vereinfachte Zuordnungsmethoden. Dazu gehört auch das FiFo-Verfahren: Dabei wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Einheiten auch zuerst wieder verkauft oder getauscht werden.
Diese Methode wird walletbezogen angewendet. Entscheidend ist deshalb, dass du Transfers zwischen Börsen und deinen eigenen Wallets korrekt verbindest und die gewählte Methode für den jeweiligen Bestand einheitlich verwendest.
Dokumentiere außerdem nachvollziehbar, welche Zuordnungsmethode du nutzt. Das ist besonders wichtig, weil die Zuordnung direkten Einfluss auf Anschaffungskosten, Haltefrist und den daraus entstehenden Gewinn oder Verlust haben kann.
Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von weniger als 1.000 Euro Gesamtgewinn pro Kalenderjahr.
Das bedeutet: Liegt dein Gesamtgewinn bei 999 Euro, greift die Freigrenze. Bei genau 1.000 Euro oder mehr greift sie nicht mehr und der gesamte relevante Gewinn kann steuerpflichtig werden.
Achtung: Die Freigrenze ist kein Freibetrag! Den Unterschied erklären wir dir hier: Krypto Freigrenze vs. Freibetrag
Entscheidend ist dabei nicht nur der Gewinn mit einem bestimmten Coin, auf einer bestimmten Börse oder aus einer einzelnen Transaktion. Für die Freigrenze werden deine relevanten privaten Veräußerungsgeschäfte des gesamten Kalenderjahres zusammen betrachtet.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel</th><th>Krypto-Gewinn</th><th>Weitere Ergebnisse nach § 23</th><th>Gesamtgewinn</th><th>Folge</th></tr><tr><td>Unter der Grenze</td><td>850 €</td><td>+ 100 €</td><td>950 €</td><td>Freigrenze greift</td></tr><tr><td>Genau an der Grenze</td><td>900 €</td><td>+ 100 €</td><td>1.000 €</td><td>Freigrenze greift nicht</td></tr><tr><td>Mit verrechenbarem Verlust</td><td>1.150 €</td><td>− 250 €</td><td>900 €</td><td>Freigrenze greift</td></tr></table></figure>
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Nicht nur Krypto kann mitzählen</span></div></div><div class="label">Die 1.000-Euro-Freigrenze bezieht sich auf den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Auch andere steuerbare Verkäufe nach § 23 EStG sowie verrechenbare Verluste können das Ergebnis beeinflussen.</div></div>
Für steuerpflichtige private Krypto-Gewinne gibt es keinen eigenen pauschalen Steuersatz. Sie erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen und werden nach deinem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert.
Wie hoch die zusätzliche Steuer tatsächlich ausfällt, hängt deshalb unter anderem von deinem übrigen Einkommen, deiner Veranlagungsart und weiteren persönlichen Steuermerkmalen ab.
Für 2026 gelten bei allein veranlagten Personen unter anderem folgende Tarifgrenzen:
Wichtig: Diese Sätze gelten nicht rückwirkend für dein gesamtes Einkommen. Auch ein Krypto-Gewinn kann durch mehrere Tarifzonen laufen. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können zusätzlich relevant sein.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Vereinfachtes Beispiel</th><th>Wert</th></tr><tr><td>Veräußerungserlös</td><td>3.200 €</td></tr><tr><td>Anschaffungskosten inklusive Kaufgebühr</td><td>− 2.020 €</td></tr><tr><td>Verkaufsgebühr</td><td>− 30 €</td></tr><tr><td><strong>Gewinn</strong></td><td><strong>1.150 €</strong></td></tr><tr><td>Nächster Schritt</td><td>Haltefrist und 1.000-Euro-Freigrenze prüfen</td></tr></table></figure>
Liegt der Gewinn innerhalb der einjährigen Haltefrist und greift die Freigrenze nicht, erhöht der steuerpflichtige Betrag dein zu versteuerndes Einkommen.
Ein angenommener Grenzsteuersatz von beispielsweise 35 Prozent kann dabei eine erste Orientierung geben. Für eine genauere Berechnung solltest du jedoch die Einkommensteuer mit und ohne den Krypto-Gewinn vergleichen. Die Differenz zeigt, wie viel zusätzliche tarifliche Einkommensteuer tatsächlich durch den Gewinn entsteht.
Wie das funktioniert, lernst du hier: Krypto-Steuern richtig berechnen
Auch Verluste aus privaten Krypto-Verkäufen oder Swaps können steuerlich relevant sein – allerdings nur, wenn der Vorgang innerhalb der einjährigen Haltefrist liegt.
Solche Verluste können Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG mindern. Sie lassen sich jedoch nicht einfach mit deinem Gehalt, Kapitalerträgen oder laufenden Einkünften aus Staking und Lending verrechnen.
Auch für die Verlustverrechnung haben wir dir eine Anleitung vorbereitet: Krypto-Verluste steuerlich geltend machen
Können Verluste im aktuellen Jahr nicht vollständig genutzt werden, kommen innerhalb der gesetzlichen Regeln ein Verlustrücktrag oder Verlustvortrag in Betracht.
<div class="card_body_small infobox red margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Verlust nach Ablauf der Haltefrist</span></div></div><div class="label">Verkaufst du Kryptowährungen erst nach Ablauf der einjährigen Haltefrist, ist der Vorgang im typischen privaten Fall nicht mehr nach § 23 EStG steuerbar. Ein dabei entstandener Verlust kann dann auch nicht für die Verlustverrechnung nach § 23 EStG genutzt werden.</div></div>
Nicht jeder Krypto-Zufluss ist ein Veräußerungsgewinn. Je nach Art der Aktivität können andere Steuerregeln gelten.
Passive Staking Rewards werden im Privatvermögen nach Auffassung des BMF in der Regel als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Auch privates Lending kann darunter fallen. Mining, Forging, Masternodes oder umfangreichere Tätigkeiten müssen dagegen separat geprüft werden und können je nach Ausgestaltung auch gewerbliche Einkünfte darstellen.
Für Einkünfte aus Leistungen gilt eine 256-Euro-Freigrenze pro Kalenderjahr. Liegen die gesamten relevanten Einkünfte darunter, bleiben sie steuerfrei. Entscheidend ist dabei der Euro-Wert zum steuerlich relevanten Zeitpunkt des Erhalts.
Verkaufst oder tauschst du die erhaltenen Kryptowährungen später, wird dieser Vorgang getrennt betrachtet. Der beim Erhalt angesetzte Euro-Wert dient dabei als Anschaffungskostenbasis.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel: Reward und späterer Verkauf</th><th>Wert</th></tr><tr><td>Marktwert beim Erhalt</td><td>300 €</td></tr><tr><td>Verkauf sechs Monate später</td><td>420 €</td></tr><tr><td>Verkaufsgebühr</td><td>− 10 €</td></tr><tr><td><strong>Spätere Wertveränderung</strong></td><td><strong>110 €</strong></td></tr><tr><td>Steuerliche Prüfung</td><td>Erhalt und späterer Verkauf werden getrennt betrachtet</td></tr></table></figure>
Das bedeutet: Zuerst wird geprüft, ob bereits der Erhalt der Rewards steuerpflichtige Einkünfte auslöst. Beim späteren Verkauf zählt anschließend nur noch die Wertveränderung seit diesem Zeitpunkt.
Airdrops und Bounties werden gesondert betrachtet. Ob ein Airdrop beim Zufluss steuerlich relevant ist, hängt davon ab, ob du dafür eine Gegenleistung erbracht hast. Erhältst du Token ohne jede eigene Leistung, kann der Zufluss steuerlich unbeachtlich sein, ein späterer Verkauf wird dann aber eigenständig geprüft. Musst du dagegen etwas dafür tun, etwa eine Aufgabe erfüllen, Daten bereitstellen oder dich aktiv beteiligen (typisch bei Bounties), können die erhaltenen Kryptowerte als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG einzuordnen sein. Maßgeblich ist der Euro-Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses, der dann zugleich die spätere Anschaffungskostenbasis bildet.
Ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, hängt von deiner gesamten steuerlichen Situation ab. Steuerpflichtige private Krypto-Verkäufe und andere Krypto-Einkünfte werden dabei nicht alle an derselben Stelle eingetragen.
Private Veräußerungsgeschäfte sowie bestimmte Einkünfte aus Staking oder Lending gehören typischerweise in die Anlage SO. Bei Derivaten, Fonds oder anderen Krypto-Finanzprodukten können dagegen andere Anlagen relevant sein.
Für eine nachvollziehbare Steuererklärung ist vor allem eine vollständige Transaktionshistorie wichtig:
Hier zeigen wir dir, in welchen Feldern deine Gewinne und Einkommen aus dem Handel mit Kryptowährungen gemeldet werden müssen: Krypto richtig in die Steuererklärung eintragen
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Ab 2026 werden Krypto-Daten umfangreicher gemeldet</span></div></div><div class="label">Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet erfasste Anbieter erstmals für das Kalenderjahr 2026 zur Meldung bestimmter Nutzer- und Transaktionsdaten. Die ersten Meldungen für 2026 erfolgen 2027. Das ersetzt jedoch nicht deine eigene Pflicht, deine Krypto-Aktivitäten vollständig und richtig in der Steuererklärung anzugeben. Eine saubere eigene Transaktionshistorie bleibt deshalb entscheidend.</div></div>
Ab 2026 tritt die EU-weite DAC8-Regulierung in Kraft, welche Handelsplattformen, Broker und Wallet-Anbieter zur Erfassung von Transaktionen und Kundendaten verpflichtet.
Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) setzt die EU-Richtlinie DAC8 sowie das OECD-Rahmenwerk CARF seit dem 1. Januar 2026 in deutsches Recht um.
Die jährliche Meldung für einen vorangegangenen Meldezeitraum ist grundsätzlich spätestens bis zum 31. Juli an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Im Klartext heißt das: Wenn du seit dem 1. Januar 2026 auf zentralisierten Börsen oder Handelsplattformen aktiv warst, werden diese Aktivitäten proaktiv mit den zuständigen Finanzbehörden geteilt.
Diese Anbieterpflicht ändert nichts an deinen eigenen Pflichten: Du musst deine Einkünfte weiterhin vollständig und richtig erklären, Fristen einhalten und Belege aufbewahren.
Warte deshalb nicht auf eine Plattformmeldung, bevor du deine Daten aufbereitest.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber: KStTG, CARF und DAC8 – Wie Krypto-Daten zum Finanzamt kommen.
Wenn du nachträglich feststellst, dass Angaben in einer früheren Steuererklärung falsch oder unvollständig waren, solltest du das nicht einfach ignorieren.
Kann dadurch zu wenig Steuer festgesetzt worden sein, kann nach § 153 AO eine Pflicht bestehen, die Angaben zu berichtigen oder das Finanzamt zu informieren.
Gehe dabei strukturiert vor: Sichere zunächst deine ursprünglichen Transaktionsdaten und Steuerunterlagen, prüfe welche Steuerjahre betroffen sind und dokumentiere nachvollziehbar, was sich gegenüber der ursprünglichen Erklärung geändert hat.
Bei größeren Beträgen, mehreren betroffenen Jahren oder einem möglichen steuerstrafrechtlichen Risiko solltest du frühzeitig fachliche Beratung einholen.
Viele Trades allein machen dich noch nicht automatisch zum Gewerbetreibenden. Eine feste Anzahl an Transaktionen, ab der Krypto-Handel als gewerblich gilt, gibt es nicht.
Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild deiner Tätigkeit. Eine genauere Prüfung kann insbesondere bei Mining, Forging, eigenem Node- oder Validator-Betrieb, Leistungen für andere oder einer stark organisierten und dauerhaft betriebenen Krypto-Tätigkeit notwendig sein.
Wird eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft, gelten andere Steuerregeln als für private Anleger. Kryptowährungen können dann zum Betriebsvermögen gehören. Die einjährige Haltefrist und die 1.000-Euro-Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte lassen sich in solchen Fällen nicht einfach übertragen.
Bei mehreren Börsen, Wallets und Blockchains wird die Krypto-Steuer schnell unübersichtlich.
Blockpit führt deine Transaktionsdaten an einem Ort zusammen und bereitet sie für einen strukturierten Krypto-Steuerbericht auf.
Dabei werden unter anderem Anschaffungskosten, Verkäufe, Swaps, Rewards und Eigenüberträge berücksichtigt. Hinweise auf fehlende Anschaffungskosten, offene Transaktionen oder nicht verbundene Transfers helfen dir, Datenprobleme vor dem finalen Bericht zu erkennen und zu korrigieren.
So entsteht aus deiner Transaktionshistorie eine nachvollziehbare steuerliche Auswertung mit Gewinnen, Verlusten und relevanten Krypto-Einkünften.
<div class="card_body_small infobox highlight margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
<path fill-rule="evenodd" clip-rule="evenodd" d="M5.84399 20.154H12.824C16.23 20.154 18.1558 18.2545 18.1558 15.2104C18.1558 13.4082 17.2374 11.8984 15.5584 11.2895C16.6858 10.7294 17.5732 9.48742 17.5732 7.6853C17.5732 5.12823 15.6544 3.10693 12.4882 3.10693H9.32261V6.22412H11.7686C13.0399 6.22412 13.8794 6.906 13.8794 8.07494C13.8794 9.29259 13.0399 10.0232 11.7686 10.0232H9.32261V6.22412H5.84399V20.154ZM9.32199 12.8481V16.9638H12.1284C13.4716 16.9638 14.4311 16.2088 14.4311 14.8938C14.4311 13.6274 13.5676 12.8481 12.1284 12.8481H9.32199Z" fill="#06b6d4"></path>
</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Krypto-Steuer selbst machen oder Unterstützung holen</span></div></div><div class="label">Mit Blockpit kannst du deine Krypto-Historie selbst prüfen und deinen Steuerbericht erstellen. Wenn du die Aufbereitung nicht allein übernehmen möchtest, unterstützt dich der Blockpit Expert Service bei Setup, Datenprüfung und Vorbereitung deines Krypto-Steuerberichts. In beiden Fällen ist eine vollständige und sauber geprüfte Datengrundlage entscheidend.</div></div>
Bei privat gehaltenen Kryptowährungen fällt ein Gewinn nach Ablauf der einjährigen Haltefrist nach aktueller Rechtslage nicht mehr unter § 23 EStG. Für betriebliche Bestände, bestimmte Token oder besondere Finanzprodukte können jedoch andere Regeln gelten.
Ja, das kann der Fall sein. Beim Tausch wird der abgegebene Kryptowert steuerlich wie eine Veräußerung geprüft. Der erhaltene Coin oder Token gilt gleichzeitig als neu angeschafft und erhält einen neuen Anschaffungszeitpunkt. Für die Berechnung ist deshalb der Euro-Marktwert zum Zeitpunkt des Tauschs wichtig.
Nein, allein der Kauf und das Halten von Kryptowährungen lösen noch kein privates Veräußerungsgeschäft aus. Ob du aus anderen Gründen eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, hängt von deiner gesamten steuerlichen Situation ab.
Nein. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nicht einfach mit Arbeitslohn oder anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Sie können innerhalb der Regeln des § 23 EStG Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mindern. Auch Verlustvortrag und Verlustrücktrag können dabei relevant sein
Das kann der Fall sein. Passive Staking Rewards werden im Privatvermögen nach Auffassung des BMF in der Regel als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Dabei gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr. Verkaufst oder tauschst du die erhaltenen Kryptowährungen später, wird dieser Vorgang separat geprüft.
Dieser Guide basiert auf offiziellen Gesetzestexten, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und dem dokumentierten Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren.
09/2026: Große Neustrukturierung und inhaltliche Anspassung zu aktuellen Steuereformen
06/2026: Update zur aktuellen politischen Debatte rund um die Änderung des Einkommensteuergesetzes
04/2026: Quellenapparat nach BMF-Schreiben & § EStG
01/2026: Update für 2026
31/2024: Update für 2025; Abgabefristen; Freigrenzen
04/2024: Angepasste Struktur, neue Flow Charts und Bilder, Steuerrechner
02/2024: Update für Steuerjahr 2023 & Neue Steuerformulare
01/2024: Steuerdeadlines, Einkommensteuerraten angepasst
01/2023: Anpassungen für Steuerjahr 2022
Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.
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