Krypto Lending Steuern: So werden Zinserträge versteuert

Wann Lending-Erträge steuerpflichtig sind, wie die 256-Euro-Freigrenze wirkt und was beim späteren Verkauf der erhaltenen Kryptowerte gilt.

Auf einen Blick

  • Einordnung: Erträge aus Krypto-Lending sind nach Auffassung des BMF sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG.
  • Zufluss: Maßgeblich ist der Marktkurs beim Zufluss. Unterjährig kann der Zeitpunkt der Einbuchung oder des Claimings angesetzt werden, nicht geclaimte Erträge sind spätestens zum Jahresende zu berücksichtigen.
  • Freigrenze: Die Erträge bleiben steuerfrei, wenn deine gesamten Einkünfte aus Leistungen im Jahr unter 256 Euro liegen. Staking- und Mining-Rewards zählen mit.
  • Späterer Verkauf: Die erhaltenen Kryptowerte gelten als angeschafft. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres fällt zusätzlich unter § 23 EStG.
  • Haltefrist: Bei Currency oder Payment Token verlängert sich die Haltefrist nach Auffassung des BMF nicht auf zehn Jahre.
  • Produktname: Ob ein Angebot Lending, Staking oder etwas anderes ist, hängt von der Ausgestaltung ab, nicht vom Namen.
  • Geltungsbereich und Grundlage: Dieser Guide gilt für Privatpersonen in Deutschland. Grundlage sind § 22 Nr. 3 und § 23 EStG sowie das BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Steuerstand: 2026
Florian Wimmer
Florian Wimmer
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
Geprüft von
Afra Stöhr
•
05.10.2026
•
Lesezeit
X
Minuten

Erträge aus Krypto-Lending sind in Deutschland bereits beim Zufluss steuerlich relevant. Nach Auffassung des BMF handelt es sich um sonstige Einkünfte aus Leistungen, die mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Verkaufst du die erhaltenen Kryptowerte später, wird dieser Vorgang getrennt geprüft.

In diesem Guide erfährst du, wie Lending-Erträge bewertet werden, wann die 256-Euro-Freigrenze greift und was beim Verkauf gilt. Die allgemeinen Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du im Guide zur Krypto-Steuer in Deutschland.

Was ist Krypto-Lending?

Beim Krypto-Lending überlässt du deine Kryptowerte einer Plattform oder einem Protokoll für eine bestimmte Zeit und erhältst dafür eine Vergütung, meist in Form zusätzlicher Kryptowerte. Das kann über eine zentrale Plattform geschehen oder dezentral über Smart Contracts.

Wie werden Lending-Erträge versteuert?

Das BMF ordnet die Erträge als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein. Der Grund: Wer Kryptowerte auf Zeit zur Nutzung überlässt, erbringt eine Leistung, und die Erträge sind die Gegenleistung dafür.

Welcher Wert gilt?

Die erhaltenen Kryptowerte setzt du mit dem Marktkurs zum Zeitpunkt des Zuflusses an. Als Kursquelle eignen sich Handelsplattformen oder webbasierte Kurslisten. Statt des genauen Zeitpunkts kannst du auch einen einheitlich ermittelten Tageskurs verwenden, solange Quelle und Methode gleich bleiben.

Wann gelten die Erträge als zugeflossen?

Für Lending gilt dieselbe Vereinfachung wie für passives Staking: Unterjährig kann der Zeitpunkt angesetzt werden, an dem die Erträge in deiner Wallet eingebucht oder von dir geclaimt werden. Erträge, die du bis zum Jahresende noch nicht geclaimt hast, sind spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Wer das Claiming hinauszögert, verschiebt den steuerlichen Zeitpunkt also nicht beliebig.

Die 256-Euro-Freigrenze

Einkünfte aus Leistungen bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 256 Euro betragen. Dabei werden alle Einkünfte aus Leistungen zusammengerechnet, also neben Lending zum Beispiel auch Rewards aus passivem Staking oder privatem Mining. Erreichst du 256 Euro, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Beispiel: Du erhältst 2026 Lending-Erträge im Wert von 120 Euro und Staking-Rewards im Wert von 150 Euro. Weitere Einkünfte aus Leistungen hast du nicht.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Posten</th><th>Betrag</th></tr><tr><td>Lending-Erträge</td><td>120 €</td></tr><tr><td>Staking-Rewards</td><td>150 €</td></tr><tr><td><strong>Einkünfte aus Leistungen gesamt</strong></td><td><strong>270 €</strong></td></tr><tr><td>Ergebnis</td><td>Freigrenze erreicht, 270 € sind steuerpflichtig</td></tr></table></figure>

Ohne die Staking-Rewards lägen deine Einkünfte bei 120 Euro und blieben steuerfrei.

Krypto-Steuern klar berechnen.

Dein verständlicher Krypto-Steuerbericht nach deutschen Regeln.

Was gilt beim Verkauf der Erträge?

Die über Lending erhaltenen Kryptowerte gelten nach Auffassung des BMF als angeschafft. Der beim Zufluss angesetzte Wert sind deine Anschaffungskosten, und mit dem Zufluss beginnt die einjährige Haltefrist.

Verkaufst oder tauschst du sie innerhalb eines Jahres, ist nur die Wertveränderung seit dem Zufluss ein Gewinn oder Verlust nach § 23 EStG. Dafür gilt eine eigene Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn dein Gesamtgewinn im Jahr unter 1.000 Euro liegt.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel</th><th>Betrag</th></tr><tr><td>Lending-Ertrag 0,05 ETH, Wert beim Zufluss</td><td>120 €</td></tr><tr><td>Verkauf nach fünf Monaten</td><td>150 €</td></tr><tr><td><strong>Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG</strong></td><td><strong>30 €</strong></td></tr></table></figure>

Die 120 Euro wurden bereits beim Zufluss als Einkünfte erfasst und werden nicht noch einmal besteuert. Ein späterer Kursrückgang ändert die Besteuerung beim Zufluss nicht rückwirkend.

Verlängert Lending die Haltefrist?

Nach Auffassung des BMF verlängert sich die Haltefrist bei Currency oder Payment Token nicht auf zehn Jahre. Das betrifft typische Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether.

Lending, Staking oder Earn?

Viele Plattformen bündeln Angebote unter Namen wie Earn, Rewards oder Savings. Für die Steuer zählt nicht der Name, sondern was mit deinen Kryptowerten tatsächlich passiert.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Angebot</th><th>Was passiert</th><th>Einordnung</th></tr><tr><td><strong>Lending</strong></td><td>Du überlässt Kryptowerte auf Zeit gegen eine Vergütung</td><td>§ 22 Nr. 3 EStG</td></tr><tr><td><strong>Passives Staking</strong></td><td>Du stellst Kryptowerte für einen Staking-Pool bereit, ohne selbst Blöcke zu erstellen</td><td>In der Regel § 22 Nr. 3 EStG</td></tr><tr><td><strong>Earn-Produkte</strong></td><td>Eine Plattform zahlt Erträge unter einem Sammelbegriff</td><td>Hängt davon ab, ob dahinter Lending, Staking oder ein anderes Modell steht</td></tr></table></figure>

<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Der Produktname sagt wenig über die Steuer</span></div></div><div class="label">Ob ein Angebot steuerlich Lending oder Staking ist, ergibt sich aus den Bedingungen der Plattform, nicht aus der Bezeichnung. Prüfe in den Produktinformationen, ob deine Kryptowerte verliehen oder für das Staking bereitgestellt werden.</div></div>

Lending in der Steuererklärung

Erträge aus Lending gibst du in der Anlage SO im Bereich der Leistungen an. Verkäufe der erhaltenen Kryptowerte innerhalb der Haltefrist gehören in denselben Vordruck zu den privaten Veräußerungsgeschäften, für das Steuerjahr 2025 in den Abschnitt „Kryptowerte“. Welche Felder du konkret ausfüllst, zeigen wir dir in der Anleitung Krypto richtig in die Steuererklärung eintragen.

<div class="card_body_small infobox green margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Erträge laufend dokumentieren</span></div></div><div class="label">Lending-Erträge fließen oft täglich oder wöchentlich in kleinen Beträgen zu. Halte für jeden Zufluss Zeitpunkt, Menge, Euro-Wert und Kursquelle fest und lade die Transaktionsübersichten deiner Plattform regelmäßig herunter. Manche Anbieter stellen sie nur für einen begrenzten Zeitraum zum Abruf bereit.</div></div>

Was die geplante Reform bedeuten könnte

Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die Haltefrist für ab 2027 angeschaffte Kryptowerte abzuschaffen. Beschlossen ist das noch nicht. Wie Lending-Erträge in einem neuen System behandelt würden, ist offen. Für 2026 gelten die hier beschriebenen Regeln. Den aktuellen Stand findest du im Guide zur Krypto-Steuerreform 2026.

So unterstützt dich Blockpit

Mit Blockpit importierst du Lending-Erträge aus unterstützten Plattformen und Wallets, erfasst sie mit ihrem Euro-Wert zum Zufluss und verknüpfst sie mit späteren Verkäufen. Im Krypto-Steuerbericht werden sie als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG ausgewiesen, getrennt von privaten Veräußerungsgeschäften.

Ob ein Earn-Produkt steuerlich Lending oder Staking ist, ergibt sich aus den Bedingungen deiner Plattform. Diese Einordnung prüfst du selbst.

<div class="card_body_small infobox highlight margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Selbst machen oder Unterstützung holen</span></div></div><div class="label">Du kannst deine Lending-Erträge mit Blockpit selbst erfassen, prüfen und in deinen Steuerbericht übernehmen. Wenn du die Aufbereitung nicht allein übernehmen möchtest, unterstützt dich der Blockpit Expert Service bei Setup, Datenprüfung und Vorbereitung deines Krypto-Steuerberichts. Informationen, die nur du kennst, etwa zu den Bedingungen deiner Plattform, bringst du dabei selbst ein.</div></div>

Häufige Fragen

Sind Lending-Zinsen in Krypto steuerpflichtig?

Ja, in der Regel schon beim Zufluss. Das BMF ordnet sie als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein, besteuert mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Steuerfrei bleiben sie, wenn deine gesamten Einkünfte aus Leistungen im Jahr unter 256 Euro liegen.

Wann gelten Lending-Erträge als zugeflossen?

Unterjährig kann der Zeitpunkt der Einbuchung in deine Wallet oder des Claimings angesetzt werden. Nicht geclaimte Erträge sind spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Maßgeblich ist der Marktkurs zu diesem Zeitpunkt.

Gilt die 256-Euro-Grenze auch für Lending?

Ja. Sie gilt für alle Einkünfte aus Leistungen zusammen, also auch zusammen mit Staking- oder Mining-Rewards. Liegt die Summe bei 256 Euro oder darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Muss ich Lending-Erträge beim Verkauf noch einmal versteuern?

Nicht denselben Betrag. Der Wert beim Zufluss gilt als Anschaffungskosten. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, wird nur die Wertveränderung seit dem Zufluss nach § 23 EStG geprüft. Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf im typischen privaten Fall steuerfrei.

Wie werden Earn-Produkte von Börsen besteuert?

Das hängt davon ab, was hinter dem Produkt steckt. Werden deine Kryptowerte verliehen, gelten die Regeln für Lending, werden sie für Staking bereitgestellt, die für Staking. Prüfe dafür die Produktbedingungen deiner Plattform.

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