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Krypto-Steuerreform 2026: Was der Klingbeil-Entwurf bedeutet (laufend aktualisiert)

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Das Wichtigste

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat am 3.7.2026 einen Haushaltsentwurf veröffentlicht, am 6.7.2026 offiziell vorgestellt – mittlerweile hat auch das Bundeskabinett zugestimmt
  • Geplant: Kryptowerte im Privatvermögen sollen künftig wie Aktien den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden
  • Die aktuelle einjährige Haltefrist würde wegfallen – Gewinne wären künftig immer steuerpflichtig, vermutlich mit pauschal 25% statt bisher bis zu 45%
  • Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Zwischenschritt, aber weiterhin kein Gesetz – es fehlen noch der ausformulierte Gesetzentwurf und das komplette parlamentarische Verfahren
  • Bestandsschutz, Verlustverrechnung und ein möglicher automatischer Steuerabzug sind bisher völlig ungeklärt
Inhaltsverzeichnis

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Was steht genau im Entwurf?

Der Haushaltsentwurf äußert sich zur Krypto-Besteuerung nur in einem kurzen Absatz. Darin heißt es, die Bundesregierung wolle die Besteuerung von Kryptowerten "mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren".

Zur Begründung führt der Entwurf an, wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, solle "ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens" leisten wie jemand, der Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert. Konkret sollen Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden – so wie es aktuell bei Aktien der Fall ist.

Du siehst dir das lieber als Video an? Unser CEO Florian Wimmer klärt auf:

Was ändert sich im Vergleich zur aktuellen Rechtslage?

Um zu verstehen, was sich ändern würde, hilft ein Blick auf die heutige Rechtslage:

Aktuell (Status quo):

  • Kryptowerte im Privatvermögen fallen unter § 22 Nr. 3 EStG (laufende Einkünfte, z. B. Staking) oder § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte, also Verkäufe)
  • Nach einem Jahr Haltedauer sind Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei
  • Innerhalb des Jahres wird der individuelle Einkommensteuersatz fällig – bis zu 45%

Geplant laut Entwurf:

  • Kryptowerte würden zu Einkünften aus Kapitalvermögen (wie Aktien, Anleihen, ETFs)
  • Die Jahresfrist würde komplett wegfallen
  • Gewinne wären immer steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer
  • Dafür würde vermutlich der pauschale Kapitalertragsteuersatz von 25% (zzgl. Soli, ggf. Kirchensteuer) gelten, wie bei anderen Kapitaleinkünften üblich

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Österreich hat diesen Schritt bereits 2022 vollzogen: Kryptowerte zählen dort zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, pauschal besteuert mit 27,5%. Die erhofften deutlichen Mehreinnahmen blieben jedoch aus – ein Hinweis, dass die im deutschen Entwurf angeführte "Steigerung der Steuereinnahmen" nicht automatisch eintritt.</p></div></div></div>

Bin ich als Anleger eher besser oder schlechter dran?

Kurzfristige Trader und Spekulanten: Tendenziell eine Entlastung. Wer bisher innerhalb eines Jahres verkauft und bis zu 45% Einkommensteuer zahlt, würde mit pauschal 25% besser wegkommen.

Langfristige Halter: Tendenziell eine Verschlechterung. Wer bisher ein Jahr wartet und dann steuerfrei verkauft, müsste künftig auch nach Jahren noch 25% auf realisierte Gewinne zahlen.

Diese Einordnung basiert auf dem aktuellen, sehr knappen Entwurfstext – wie die Reform am Ende tatsächlich aussieht, ist offen.

Was ist an dem Entwurf noch ungeklärt?

Der bisherige Text beantwortet fast keine der praktisch relevanten Fragen. Insbesondere ungeklärt:

1. Bestandsschutz

Gilt eine neue Regelung nur für Kryptowerte, die ab einem bestimmten Stichtag gekauft werden? Oder auch rückwirkend für Bestände, die schon seit Jahren gehalten werden? Ohne Bestandsschutz könnten auch längst über die Jahresfrist hinaus gehaltene Coins plötzlich steuerpflichtig werden, sobald sie verkauft werden.

2. Verlustverrechnung

Bislang können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Kapitalanlagen verrechnet werden – Krypto-Verluste und Aktiengewinne sind steuerlich getrennte Welten. Würde Krypto Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen, müsste der Gesetzgeber klären, ob und in welchem Umfang künftig eine Verrechnung zwischen beiden möglich wird. Das hätte spürbare Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerlast vieler Anleger.

3. Automatischer Steuerabzug an der Quelle

Bei Aktien wird die Kapitalertragsteuer meist direkt von der Bank abgeführt. Ob das auch für Krypto-Börsen kommt, ist offen. Österreich zeigt, welche Komplexität das mit sich bringt: Seit 2024 müssen auch inländische Anbieter wie Bitpanda die KESt automatisch abführen – für Anbieter bedeutet das zusätzlichen Aufwand, für Nutzer mit mehreren Börsen zusätzliche Unübersichtlichkeit, da jede Plattform nur ihre eigenen Transaktionen kennt und Verrechnungen über Börsen und Wallets hinweg entsprechend schwieriger werden.

4. Zeitpunkt des Inkrafttretens

Ein konkretes Datum nennt der Entwurf nicht. Allerdings sind die erwarteten Mehreinnahmen bereits fest als Konsolidierungsmaßnahme im Bundeshaushalt 2027 eingeplant – ein Hinweis darauf, dass ein Start zum Jahreswechsel 2026/2027 wahrscheinlich ist. Bestätigt ist das bisher aber nicht.

Wie geht es jetzt weiter?

Ein Haushaltsentwurf ist kein Gesetz. Bis sich für Anleger tatsächlich etwas ändert, sind noch Schritte nötig:

  1. Ausarbeitung eines konkreten Gesetzentwurfs (bisher liegt nur eine grobe Absichtserklärung vor)
  2. Das komplette parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Ausschüsse, ggf. Bundesrat)

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf bereits zugestimmt – ein wichtiger Zwischenschritt, aber die Reform ist damit noch nicht rechtskräftig. Das weitere Verfahren kann sich über Monate hinziehen und unterwegs verändert werden. Der Entwurf selbst geht davon aus, dass die Reform "zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen" wird, was die politische Motivation hinter dem Vorstoß erkennen lässt.

Ob der Entwurf im Bundestag unverändert durchkommt, ist zudem offen: Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bereits mehrfach kritisch zu Klingbeils Plänen geäußert, da eine Krypto-Steuerreform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, und lehnte erst kürzlich einen ähnlichen Vorstoß der Grünen ab. Eine deutliche Abschwächung im weiteren Verfahren ist damit realistisch möglich.

Was kann ich jetzt tun?

  • Ruhig bleiben. Es gibt noch kein Gesetz. Überstürzte Entscheidungen auf Basis eines vagen Entwurfstextes sind nicht nötig.
  • Deine Steuersituation im Griff behalten. Unabhängig davon, wie die Reform ausgeht, lohnt es sich, die eigene Transaktionshistorie lückenlos zu halten – das hilft dir, vorbereitet zu sein, wenn Banken oder Börsen nachfragen, und macht die nächste Steuererklärung machbar statt stressig.
  • Diesen Guide im Blick behalten. Wir aktualisieren ihn, sobald es konkrete Neuigkeiten gibt.

Petition "Pro Haltefrist"

Mehrere Akteure der Krypto-Branche, darunter CoinTracking, Blockpit, Bitpanda und Blocktrainer, rufen gemeinsam zur Petition "Pro Haltefrist" auf, die sich für den Erhalt der einjährigen Haltefrist einsetzt. Bisher hat die Petition erst wenige Unterstützer. Wer sich für den Erhalt der aktuellen Regelung einsetzen möchte, kann hier unterzeichnen: Petition Pro Haltefrist

Häufige Fragen zur Krypto-Steuerreform

Ist die Krypto-Steuerreform schon beschlossen?

Noch nicht endgültig. Das Bundeskabinett hat dem Haushaltsentwurf zugestimmt, es fehlen aber weiterhin der ausformulierte Gesetzentwurf und das komplette parlamentarische Verfahren im Bundestag.

Ab wann würde eine neue Regelung gelten?

Ein konkretes Datum nennt der Entwurf nicht. Allerdings sind die erwarteten Mehreinnahmen bereits fest als Konsolidierungsmaßnahme im Bundeshaushalt 2027 eingeplant – ein Hinweis darauf, dass ein Start zum Jahreswechsel 2026/2027 wahrscheinlich ist. Bestätigt ist das bisher aber nicht.

Muss ich meine Krypto jetzt verkaufen, bevor sich etwas ändert?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von deiner individuellen Situation ab. Da noch kein Gesetz vorliegt und zentrale Fragen wie der Bestandsschutz ungeklärt sind, ist eine überstürzte Reaktion aktuell nicht notwendig.

Gilt die Reform auch für bereits gehaltene Coins?

Unklar. Ob es einen Bestandsschutz für Kryptowerte gibt, die schon vor einer möglichen Gesetzesänderung gekauft wurden, ist eine der zentralen offenen Fragen des Entwurfs.

Betrifft die Reform auch NFTs, DeFi oder Staking-Erträge?

Der Entwurfstext bezieht sich allgemein auf "Kryptowerte im Privatvermögen" und differenziert nicht nach Asset-Typen. Wie einzelne Bereiche wie DeFi, Staking oder NFTs konkret behandelt würden, ist bisher nicht spezifiziert.

Quellen & Referenzen

Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030. Datenblatt-Nr.: 21/08062

Update Log
  • 8.7.2026 - Update: Bundeskabinett hat dem Entwurf zugestimmt
  • 6.7.2026 – Erstveröffentlichung nach Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Lars Klingbeil
Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Regulierungen empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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