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Dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen Aspekte des Minings in Deutschland, von der Einstufung als selbstständige Tätigkeit über Haltefristen bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen.
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie: Krypto Steuern in Deutschland
Krypto Steuer Basics in Deutschland
In Deutschland gelten Kryptowährungen als private Wirtschaftsgüter, und ihr Handel wird als privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG behandelt. Verkäufe nach einer Haltefrist von über einem Jahr sind steuerfrei, während Gewinne bei kürzerer Haltefrist steuerpflichtig sind. Zusätzlich können Freibetrag und Freigrenze gelten.
Mining-Einnahmen könnten als gewerbliche Einkünfte besteuert werden, was eine Gewerbeanmeldung erfordert. Was das bedeutet, schauen wir uns gleich genauer an.
Mehr Details findest du in unserem ausführlichen Krypto-Steuer-Guide.
Was versteht das Finanzamt unter Mining?
Mining beschreibt den Prozess, bei dem Miner durch Bereitstellung von Rechenleistung Transaktionen auf Blockchains wie Bitcoin verarbeiten und neue Coins schaffen. Für den hohen Aufwand, insbesondere durch den Stromverbrauch, erhalten sie eine Belohnung in Form von neu geschürften Coins (z.B. aktuell 3,125 BTC pro Block bei Bitcoin). Diese Belohnung erfolgt nur, wenn ein Miner erfolgreich einen Block verarbeiten und an die Blockchain anhängen kann.
Alternativ gibt es den Proof-of-Stake-Algorithmus, bei dem Kryptowährungen als Sicherheit im Netzwerk hinterlegt werden. Weitere Infos zu Staking-Steuern findest du hier: Staking Steuern.
Privates oder gewerbliches Mining?
In Deutschland ist die steuerliche Einstufung des Minings von Kryptowährungen nicht ganz einfach und hängt von mehreren Faktoren ab, die bestimmen, ob die Tätigkeit als gewerblich oder privat einzustufen ist.

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Beachte, dass die genaue Einstufung immer von den individuellen Umständen abhängt und in Zweifelsfällen ein Steuerexperte hinzugezogen werden sollte.</p></div></div></div>
Private Aktivität
Einkommen aus einer Mining-Tätigkeit können nach § 22 Nr. 3 EStG als Einkünfte aus sonstigen Leistungen definiert werden, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Hobby-Mining: Gelegentliches Mining in kleinem Maßstab, z.B. mit dem eigenen PC und ohne spezialisierte Hardware, betrieben aus Interesse an der Technologie.
- Keine Gewinnerzielungsabsicht: Das Mining erfolgt ohne klare Absicht, Gewinn zu erzielen, sondern eher aus persönlichem Interesse oder als Hobby.
Gewerbliche Aktivität
Einnahmen aus einer Mining-Tätigkeit werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG definiert, wenn folgende vier positiven Tatbestandsmerkmale kumulativ erfüllt sind:
- Gewinnerzielungsabsicht: Das Hauptziel des Minings ist die Erzielung von Gewinnen, nicht bloßes Hobby oder technisches Interesse.
- Nachhaltige Betätigung: Regelmäßiges Mining mit der Absicht, Profit zu erzielen.
- Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Das Mining tritt nach außen in Erscheinung, z.B. durch den Einsatz professioneller Hardware oder den Abschluss von gewerblichen Stromverträgen.
- Selbständigkeit: Die Tätigkeit wird eigenverantwortlich und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber Dritten ausgeführt.
Steuerliche Behandlung von Mining
Private Aktivität
Mining Rewards aus privatem Mining sind bis 256€ steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Freigrenze, werden die Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 0% bis 45% besteuert.
Werbungskosten können abgezogen werden, jedoch lassen sich Verluste nur mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnen. Der spätere Verkauf der Mining Rewards ist steuerpflichtig, wenn er innerhalb der einjährigen Haltefrist erfolgt.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Die steuerlichen Konsequenzen des privaten Minings sind jedoch noch nicht endgültig geklärt, und es gibt Ansichten, die privates Mining als nicht steuerbar betrachten.</p></div></div></div>
Mehr dazu hier: Verluste aus Kryptowährungen richtig von der Steuer absetzen.
Gewerbliche Aktivität
Wenn das Mining als gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 EStG eingestuft wird, ergeben sich folgende steuerliche Konsequenzen:
- Gewerbeanmeldung: Verpflichtung zur Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO).
- Gewerbesteuer: Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften fällt Gewerbesteuer an, sofern der Freibetrag von 24.500€ überschritten wird.
- Buchführungspflicht: Pflicht zur Buchführung, entweder derivativ (§ 140 AO i.V.m. §§ 238 und 241a HGB) oder originär (§ 141 AO).
- Wegfall der Haltefrist: Die Steuerbegünstigung durch die Haltefrist entfällt bei gewerblicher Tätigkeit.
Die verschiedenen Varianten von Krypto-Mining
Solo-Mining
Beim Solo-Mining betreibt eine Person die Mining-Hardware eigenständig, um allein neue Blöcke zur Blockchain hinzuzufügen. Obwohl dies volle Kontrolle und den gesamten Mining-Reward bedeutet, sind die Chancen, einen Block zu finden, aufgrund der hohen Konkurrenz oft gering.
Steuer: Gewinnbringendes Solo-Mining kann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, sofern die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind, wie im BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token festgelegt.
Pool-Mining
Beim Pool-Mining bündeln mehrere Miner ihre Ressourcen, um die Chancen auf die Lösung von Blöcken zu erhöhen. Die Belohnungen werden anteilig basierend auf dem Beitrag jedes Teilnehmers verteilt.
Steuer: Pool-Mining kann je nach Art der Tätigkeit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) führen. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten ist empfehlenswert, um die steuerlichen Konsequenzen optimal zu planen. Wir vermitteln erfahrene Steuerberater:innen im Bereich von Kryptowährungen.
Cloud-Mining
Cloud-Mining bedeutet, dass eine Person Mining-Leistung von einem Drittanbieter mietet, der die Hardware betreibt. Dies erfordert weniger technisches Wissen, birgt jedoch Risiken, insbesondere durch potenziell betrügerische Anbieter.
Steuer: Cloud-Mining erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen eines Gewerbebetriebs und wird meist als Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Da die steuerpflichtige Person oft keinen direkten Zugriff auf die Hardware hat, wird Cloud-Mining häufig als Kapitalanlage betrachtet.
Wie wird Mining in der Steuererklärung angegeben?
Mining-Einkommen muss im Formular ESt 1 A in die Anlage SO eingetragen werden.
Auf Seite 1 von Anlage SO findest du den Abschnitt “Leistungen - Angaben zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten”.

Zeile 14: Trage in Feld 162 eine 1 ein, wenn du Einkünfte aus Kryptowährungen erzielt hast.
Zeile 15: Benenne links die Art der Einkünfte und trage rechts den Wert ein. Bei mehreren verschiedenen Einkünften kannst du auch hier wieder auf deinen Blockpit Bericht verweisen und diesen als Anlage mitsenden. Blockpit summiert alle Einkünfte hier in Zeile 15.
Zeile 16 + 17: Trage hier weitere Einkunftsarten ein, falls zutreffend.
Zeile 18: Summiere alle Werte aus den Zeilen 15, 16 und 17.

Zeile 19: Trage hier Werbungskosten ein, die mit dem Erhalt des Einkommens in Verbindung stehen.
Zeile 20: Trage hier die errechneten Einkünfte (Zeile 18 abzüglich Zeile 19) ein.
Mehr zum Thema: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen
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<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Blockpit erfasst automatisch alle deine Einkünfte aus Mining und integriert sie an der richtigen Stelle in rechtskonforme Steuerberichte. Spar dir den Aufwand und erhalte ein fertiges PDF, das du direkt beim Finanzamt einreichen kannst.</p></div></div></div>
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