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Staking bringt zwei Steuertermine mit sich, nicht einen – und genau das übersehen viele. Erst beim Zufluss der Rewards, dann nochmal beim Verkauf: Wer diese Zwei-Stufen-Logik nicht kennt, unterschätzt schnell seine tatsächliche Steuerlast. Dieser Guide zeigt die Zwei-Stufen-Logik, die Bärenmarkt-Steuerfalle, den Unterschied zwischen passivem und aktivem Staking und wie du Rewards in der Krypto-Steuererklärung einträgst.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Exklusiv – Unsere Erfahrung aus 1.000.000+ Steuerberichten: Staking wird zunehmend zum Standard: Der Anteil deutscher Blockpit-Nutzer mit Staking stieg von 33 % (2024) auf rund 40 % (2025) – während der durchschnittliche Reward im selben Zeitraum von 218 € auf etwa 100 € pro Jahr sank.</p></div></div></div>
Was ist Staking – und warum ist die Unterscheidung 2026 wichtig?
Beim Staking sperrst du deine Coins (z. B. ETH, SOL oder ADA), um ein Blockchain-Netzwerk zu sichern. Als Gegenleistung erhältst du regelmäßig Rewards – also zusätzliche Einheiten desselben Coins. Das funktioniert über den Proof-of-Stake (PoS)-Mechanismus, bei dem Validatoren Coins hinterlegen, um Transaktionen zu bestätigen. Im Vergleich zum Proof-of-Work (PoW) bei Bitcoin, wo Miner komplexe Rechenaufgaben lösen und viel Energie verbrauchen, ist PoS effizienter und umweltfreundlicher.
<figure class="block-table">
<table>
<tr><th>Konsensmechanismus</th><th>Proof-of-Work (PoW)</th><th>Proof-of-Stake (PoS)</th></tr>
<tr><td>Beispiel</td><td>Bitcoin</td><td>Ethereum (seit dem Merge 2022), Solana, Cardano</td></tr>
<tr><td>Validierung</td><td>Rechenleistung (Mining)</td><td>Coin-Hinterlegung (Staking)</td></tr>
<tr><td>Energieverbrauch</td><td>Sehr hoch</td><td>Gering</td></tr>
<tr><td>Steuerliche Frage</td><td>Mining-Einnahmen = sonstige Einkünfte</td><td>Staking-Rewards = sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)</td></tr>
</table>
</figure>
Steuerlich ist jedoch entscheidend, wie du stakst. Denn die Einordnung kann erhebliche Auswirkungen auf Einkommensteuer, Haltefrist und mögliche Gewerblichkeit haben.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box warning"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473e84badfdd6e059e_Care.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">⚠️ Zuflussprinzip: Steuerpflicht auch ohne Claim. Laut BMF-Schreiben vom 06.03.2025 sind Staking-Rewards bereits mit dem Zufluss auf deiner Wallet steuerpflichtig – unabhängig davon, ob du sie manuell abrufst („claimst") oder erst später realisierst. Das gilt auch am 31.12. eines Steuerjahres: Was am Jahresende auf deiner Wallet liegt, ist für dieses Jahr zu versteuern.</p></div></div></div>
Passives vs. aktives Staking – der steuerliche Unterschied
<figure class="block-table">
<table>
<tr><th>Merkmal</th><th>Passives Staking (Standardfall)</th><th>Aktives Staking (eigene Node / Forging)</th></tr>
<tr><td>Durchführung</td><td>Delegation an Staking-Pool oder Nutzung über Börsen (z. B. Binance, Kraken, Coinbase)</td><td>Betrieb einer eigenen Hardware-Node</td></tr>
<tr><td>Steuerliche Einordnung</td><td>Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG</td><td>Risiko der gewerblichen Einstufung</td></tr>
<tr><td>Steuer bei Zufluss</td><td>Einkommensteuer auf den Euro-Wert zum Zuflusszeitpunkt</td><td>Ebenfalls steuerpflichtig, ggf. als gewerbliche Einkünfte</td></tr>
<tr><td>Zusätzliche Pflichten</td><td>Keine besonderen Pflichten über die Einkommensteuer hinaus</td><td>Mögliche Gewerbeanmeldung, Buchführungspflichten, ggf. Gewerbesteuer</td></tr>
<tr><td>Haltefrist</td><td>Einjährige Spekulationsfrist bleibt bestehen</td><td>Haltefrist kann entfallen bzw. anders behandelt werden</td></tr>
</table>
</figure>
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">In der Praxis ist passives Staking der Regelfall und steuerlich meist überschaubar. Wer jedoch eine eigene Node betreibt, sollte die mögliche gewerbliche Einordnung unbedingt prüfen – da sich dadurch sowohl die steuerliche Behandlung als auch die administrativen Pflichten deutlich verändern können.</p></div></div></div>

Wie viel Steuer zahlst du beim Staking?
Ein häufiger Irrtum: Staking wird nur einmal besteuert. Tatsächlich gibt es zwei steuerlich relevante Zeitpunkte – erst beim Erhalt der Rewards, dann beim Verkauf. Ein Krypto-Steuer-Tool wie Blockpit speichert automatisch den Anschaffungswert deiner Rewards, damit du beim späteren Verkauf nicht zu viel versteuerst.
Schritt 1 – Du erhältst Rewards: Sobald der Reward in deiner Wallet landet, zahlst du Einkommensteuer auf den Euro-Wert zum Zuflusszeitpunkt. Dein persönlicher Steuersatz (0–45 %) bestimmt die Höhe.
<figure class="block-table">
<table>
<tr><th>Deine Staking-Einnahmen pro Jahr</th><th>Steuer</th></tr>
<tr><td>Unter 256 € (Freigrenze)</td><td>0 € – komplett steuerfrei</td></tr>
<tr><td>Über 256 €</td><td>Persönlicher Steuersatz auf den gesamten Betrag (nicht nur den Teil über 256 €)</td></tr>
</table>
</figure>
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Praxisbeispiel: 250 € Staking-Einnahmen im Jahr → steuerfrei. 270 € → der gesamte Betrag (270 €) wird versteuert, nicht nur die 20 € über der Grenze. Die 256-€-Freigrenze gilt für Staking, Lending und Mining gemeinsam.</p></div></div></div>
Schritt 2 – Du verkaufst die erhaltenen Rewards: Ob beim Verkauf nochmal Steuer anfällt, hängt davon ab, wie lange du hältst.
<figure class="block-table">
<table>
<tr><th>Wann verkaufst du?</th><th>Steuer auf den Kursgewinn</th></tr>
<tr><td>Innerhalb von 1 Jahr nach Zufluss</td><td>Persönlicher Steuersatz – aber nur wenn der Kursgewinn über 1.000 €/Jahr liegt (Freigrenze § 23 EStG)</td></tr>
<tr><td>Nach 1 Jahr (Haltefrist)</td><td>0 € – steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn</td></tr>
</table>
</figure>
Staking-Steuer: Diese Profi-Tipps musst du kennen
1. Die 256 € Freigrenze richtig nutzen (Freigrenze ≠ Freibetrag)
Für Staking-Rewards gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG).
Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil über 256 €.
Praxishinweis aus Blockpit: Staking-Rewards gehören zu den Transaktionstypen, die beim Import am häufigsten einen „fehlender Wert"-Hinweis auslösen – global zählt Blockpit über 12 Millionen Transaktionen mit diesem Tip (Stand April 2026). Der Grund: Für den exakten Block-Zeitstempel eines Rewards fehlt mitunter ein Kurs in der Referenz-Datenbank. Für dich heißt das: manuellen Kurs ergänzen oder den automatisch vorgeschlagenen Tageskurs bestätigen, sonst kann der Zuflusswert nicht korrekt berechnet werden.
Tipp: Liegt dein Reward-Wert Ende Dezember bei 250 €, kann es sinnvoll sein, weiteres Staking ins neue Jahr zu verschieben. Behalte deine Rewards laufend im Blick – idealerweise mit einem Tool wie Blockpit.
2. Unclaimed Rewards: Steuerpflicht auch ohne Claim?
Ja. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip. Laut BMF sind Rewards spätestens zum 31.12. zu versteuern – auch wenn du sie noch nicht aktiv „geclaimt" hast. „Claimen" bedeutet, dass du die Rewards manuell auf dein Wallet überträgst.
Tipp: Damit sie korrekt erfasst werden, solltest du Claims spätestens in der letzten Dezemberwoche durchführen.
3. Die größte Steuerfalle im Bärenmarkt aushebeln
Staking-, Lending- und Mining-Rewards werden zum Euro-Marktwert am Zuflusstag besteuert. Ob der Kurs danach fällt, interessiert das Finanzamt nicht: die Steuerbasis bleibt unverändert.
Typisches Bärenmarkt-Szenario
<figure class="block-table">
<table>
<tr><th>Position</th><th>Beschreibung</th><th>Betrag</th></tr>
<tr><td>Zuflusswert der Rewards</td><td>Marktwert in Euro am Tag des Erhalts</td><td>1.000 €</td></tr>
<tr><td>Marktwert Monate später</td><td>Kurs nach starkem Preisverfall</td><td>100 €</td></tr>
<tr><td>Steuerbasis</td><td>Maßgeblich für die Einkommensteuer</td><td>1.000 €</td></tr>
</table>
</figure>
Die Steuer berechnet sich auf 1.000 € – nicht auf 100 €. Im Extremfall fehlt dir die Liquidität zur Steuerzahlung.
Erfahrene Anleger:
- Überwachen Reward-Zuflüsse kontinuierlich mit Blockpit
- Behalten die 256 € Freigrenze im Blick
- Tauschen einen Teil der Rewards in Stablecoins oder Euro, um Steuerliquidität zu sichern
4. Verluste verrechnen und Totalverluste einordnen
Verkaufst du gestakte Coins mit Verlust, kannst du diesen gegen andere private Veräußerungsgewinne verrechnen – z. B. aus Krypto-Trading. Ist im gleichen Steuerjahr kein Gewinn vorhanden, trägst du den Verlust ins folgende Jahr vor.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box warning"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473e84badfdd6e059e_Care.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Totalverlust bei Hack oder Insolvenz: Verlierst du gestakte Coins durch einen Hack, Betrug oder eine Insolvenz (z. B. FTX), ist ein steuerlicher Abzug oft nicht möglich – der Verlust entstand nicht durch einen regulären Verkauf. Behalte daher deine Risikostreuung im Blick und verlasse dich nicht ausschließlich auf eine einzige Plattform.</p></div></div></div>
5. Liquid Staking und DeFi-Staking
Neben dem klassischen Staking über Börsen oder Pools gibt es Liquid Staking (z. B. Lido, Rocket Pool): Du erhältst für deine hinterlegten Coins einen repräsentierenden Token (z. B. stETH), den du weiterverwenden kannst. Steuerlich gilt: Der Zufluss der Rewards unterliegt § 22 Nr. 3 EStG, zusätzlich entsteht beim Tausch Original-Token ↔ Liquid-Token ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG.
Bei DeFi-Staking in Liquidity Pools oder Yield-Farming-Protokollen ist die steuerliche Einordnung komplexer: Jeder Reward-Zufluss, jeder Token-Tausch und jede Pool-Interaktion kann steuerlich relevant sein. Hier ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend.
Staking bei den wichtigsten Netzwerken
Nicht jedes Netzwerk funktioniert gleich – und steuerlich gibt es feine Unterschiede, je nachdem, wie und wann Rewards zufließen.
Ethereum Staking
Seit dem Merge 2022 nutzt Ethereum Proof-of-Stake. Ethereum Staking funktioniert über Delegation an Validatoren oder Pools (z. B. Lido, Coinbase). Rewards fließen kontinuierlich zu und sind nach § 22 Nr. 3 EStG zum Marktwert des Zuflusszeitpunkts steuerpflichtig. Sonderfall: Wer vor dem Merge auf ETH 2.0 gestakt hat, konnte bis zum Shanghai-Upgrade (April 2023) keine Rewards entziehen – steuerpflichtig war der Zufluss dennoch bereits zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Solana Staking
Solana Staking läuft über Delegation an Validatoren. Rewards werden pro Epoch (ca. alle 2–3 Tage) gutgeschrieben und sind sofort verfügbar. Steuerlich gilt dasselbe wie bei Ethereum: jeder Reward-Zufluss ist nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Solana-Rewards sind sehr frequent, eine automatische Erfassung mit Blockpit hilft hier besonders, die vielen kleinen Zuflüsse korrekt zu dokumentieren.
Bitcoin „Staking" – gibt es das?
Bitcoin nutzt Proof-of-Work und hat kein natives Bitcoin Staking. Dennoch begegnen dir „Staking"-Angebote im Bitcoin-Umfeld: Entweder über Wrapped BTC auf PoS-Netzwerken, über Protokolle wie Babylon (Bitcoin als Sicherheit für PoS-Chains) oder über „Earn"-Programme zentraler Börsen, die BTC zeitweise anlegen. Steuerlich gilt: Was als Reward zufließt, unterliegt § 22 Nr. 3 EStG. Bei Wrapped-Tokens entsteht zusätzlich ein Tauschvorgang nach § 23 EStG.
XRP und andere Netzwerke
Ripple (XRP) hat kein natives Staking im klassischen Sinne. „Earn"-Programme auf Börsen, die XRP-Rewards ausschütten, sind steuerlich als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu behandeln. Gleiches gilt für Cardano (ADA), Polkadot (DOT) und Cosmos (ATOM): Rewards fließen über Delegation zu, jeder Zufluss ist steuerpflichtig.
Dokumentationspflicht und Steuererklärung
Das Finanzamt verlangt eine lückenlose Aufzeichnung deiner Staking-Einnahmen: Datum, Menge, Marktwert in Euro, Art der Kryptowährung und Wallet-Adresse pro Reward-Zufluss. Bei täglichen oder stündlichen Ausschüttungen ist das manuell kaum machbar – ein Krypto-Steuer-Tool übernimmt das automatisch.
In der Steuererklärung trägst du Staking-Rewards in die Anlage SO ein:
- Zufluss der Rewards: Anlage SO, Seite 1, Abschnitt „Leistungen" – als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Zeile 15)
- Verkauf der Rewards: Anlage SO, Seite 2, Abschnitt „Kryptowerte" – Gewinn/Verlust nach § 23 EStG
- Der Gesamtgewinn oder -verlust aus Verkäufen wird in Zeile 58 (Feld 114/115) übertragen
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Abgabefristen: Die reguläre Frist für die Krypto-Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wer seine Daten von einer spezialisierten Steuerberatung aufbereiten lässt, hat bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Der Blockpit Expert Service bereitet deine Daten technisch vor – für eine rechtssichere steuerliche Beratung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung, der du den fertigen Bericht übergeben kannst.</p></div></div></div>
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln. Staking-Rewards werden dort anders behandelt – eigene Guides findest du für Österreich und die Schweiz.</p></div></div></div>
Steuerbewusste Entscheidungen: Staking-Rewards optimal führen
Zusätzlich zu den oben genannten Tipps helfen dir folgende Strategien, mehr von deinem Gewinn zu behalten und teure Fehler zu vermeiden:
- Verkäufe strategisch planen: Wenn du nahe an der 1.000 €-Freigrenze für Verkäufe liegst, kann es sinnvoll sein, Verkäufe auf zwei Steuerjahre zu verteilen.
- Steuerrücklagen bilden: Je nach persönlichem Steuersatz kann die Steuerbelastung auf Staking-Einnahmen bis zu 45 % betragen. Lege frühzeitig einen Teil der Rewards zurück.
- Haltefrist als stärkster Hebel: Wer seine Rewards mindestens ein Jahr hält, verkauft komplett steuerfrei – unabhängig vom Gewinn. Plane Verkäufe entlang der Haltefrist, nicht entlang von Marktstimmungen.
Mit Blockpit behältst du deine Staking-Steuern im Griff
Selbst machen oder vorbereiten lassen – beide Wege führen zum verständlichen Krypto-Steuerbericht.
- Starte sofort und kostenlos – ohne Zahlungsdaten und ohne komplizierte Einrichtung.
- Behalte jederzeit den Überblick über deine Staking-Rewards, inklusive korrektem Euro-Wert zum Zufluss.
- Vermeide teure Fehler bei der Haltedauer, weil Blockpit automatisch erkennt, wann Coins steuerfrei verkauft werden können.
- Spare Zeit bei der Steuererklärung: Dein Steuerbericht wird automatisch erstellt und enthält bereits korrekt zugeordnete Staking-Einkünfte.
- Oder gib es ab: Mit dem Blockpit Expert Service übernehmen zertifizierte Experten Setup und Vorbereitung. Du bringst ein, was nur du weißt.
FAQ: Häufige Fragen
Wann sind Staking-Rewards genau steuerpflichtig – bei Zufluss oder erst beim Verkauf?
Bei Zufluss. Das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 stellt klar: Der Marktwert der Reward-Coin zum Zufluss-Zeitpunkt ist nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte zu versteuern – auch wenn du sie nie claimst. Beim späteren Verkauf gilt zusätzlich die Haltefrist nach § 23 EStG.
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Das BMF-Schreiben hat diese frühere Auffassung korrigiert: Auch bei zwischendurch gestakten Coins bleibt es bei der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG.
Wie funktioniert die 256-€-Freigrenze?
§ 22 Nr. 3 EStG setzt eine Freigrenze (nicht Freibetrag): Unter 256 € pro Jahr bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Überschreitest du die Grenze um einen einzigen Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. Prüfe also am Jahresende, ob du ggf. Rewards ins Folgejahr verschieben kannst.
Wie berechne ich den Zuflusswert jedes Rewards?
Maßgeblich ist der Euro-Marktkurs zum Block-Zeitstempel. Das BMF akzeptiert gängige Referenzkurse (z. B. CoinGecko, CoinMarketCap). Wichtig: pro Reward die Quelle und Uhrzeit dokumentieren – ohne Nachweis kann das Finanzamt nach § 162 AO schätzen.
Sind Liquid-Staking und DeFi-Staking gleich besteuert?
Grundprinzipiell ja – Rewards aus Liquid-Staking, Delegation oder DeFi-Pools unterliegen alle § 22 Nr. 3 EStG. Im Detail können sich Zuflusszeitpunkt und Bewertung unterscheiden (z. B. bei rebasing Token oder Wrapped-Varianten). Bei komplexen DeFi-Konstrukten ist eine Einzelfall-Prüfung empfehlenswert.
Wie werden Ethereum-Staking-Rewards versteuert?
Ethereum-Staking-Rewards werden wie alle anderen Staking-Rewards nach § 22 Nr. 3 EStG beim Zufluss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Sonderfall: Wer vor dem Shanghai-Upgrade (April 2023) Rewards nicht entziehen konnte, musste diese dennoch zum 31.12. des jeweiligen Jahres versteuern.
Gibt es Bitcoin-Staking?
Bitcoin nutzt Proof-of-Work und hat kein natives Staking. „Staking"-Angebote im Bitcoin-Umfeld laufen über Wrapped BTC, Protokolle wie Babylon oder Earn-Programme von Börsen. Steuerlich gilt: Was als Reward zufließt, unterliegt § 22 Nr. 3 EStG. Bei Wrapped-Tokens entsteht zusätzlich ein Tauschvorgang nach § 23 EStG.
Was ist der steuerliche Unterschied zwischen Lending und Staking?
Beides erzeugt sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Der Unterschied liegt in der Art der Gegenleistung: Beim Staking sicherst du ein Netzwerk, beim Lending verleihst du Coins an einen Dritten (z. B. an DeFi-Protokolle oder Börsen). Die Freigrenze von 256 € gilt für beide Einkunftsarten gemeinsam.
Hilfreiche Links
Einkommensteuergesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
BMF Schreiben Kryptowährungen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf
- BMF-Schreiben vom 10.05.2022 – Virtuelle Währungen und Token – Rz. 41 ff. zu Staking und Zuflussprinzip. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/
- § 22 Nr. 3 EStG – Sonstige Einkünfte – Freigrenze 256 € und laufende Besteuerung von Rewards. www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- 07/2026: 07/2026: Content-Erweiterung – neue Sections zu Staking bei Ethereum, Solana, Bitcoin & XRP; Steuersatz-Tabelle, Verlust-Verrechnung & Totalverlust, Dokumentationspflicht & Anlage SO ergänzt.
- 04/2026: SEO/GEO-Überarbeitung nach Blockpit-Regelwerk v0.7 – FAQ-Block, Quellenapparat, aktualisierte Info-Boxen.
- 03/2026: Content Update
- 01/2026: Update auf 2026
- 01/2025: Update auf 2025