Was gilt bei Schenkung- und Erbschaftsteuer, welcher Wert zählt, läuft die Haltefrist weiter und welche Unterlagen brauchen Beschenkte und Erben für einen späteren Verkauf?
Wenn du Kryptowährungen verschenkst oder vererbst, stellen sich zwei getrennte Steuerfragen. Die erste betrifft die Übertragung selbst: Sie kann Schenkung- oder Erbschaftsteuer auslösen, wenn der Wert über dem persönlichen Freibetrag liegt. Die zweite stellt sich erst später, wenn Beschenkte oder Erben die Coins verkaufen oder tauschen. Dann gilt das Einkommensteuerrecht, und entscheidend ist vor allem, wann der ursprüngliche Eigentümer die Coins angeschafft hat.
In diesem Guide erfährst du, welcher Wert für die Schenkung- und Erbschaftsteuer zählt, welche Freibeträge gelten, warum die Haltefrist nicht neu beginnt und welche Unterlagen du für einen späteren Verkauf brauchst.
Der steuerliche Weg einer verschenkten oder vererbten Kryptowährung lässt sich in fünf Schritte zerlegen:
Für dich als Schenker ist die Schenkung selbst kein Verkauf. Eine Veräußerung im Sinne des Einkommensteuerrechts setzt eine entgeltliche Übertragung voraus. Wer Coins verschenkt, erhält dafür nichts und realisiert deshalb keinen Gewinn. Anders kann es aussehen, wenn der Empfänger etwas zurückgibt, zum Beispiel einen Teil des Werts bezahlt oder Schulden übernimmt. Dann kann der Vorgang teilweise als Verkauf gelten und sollte vorher individuell geprüft werden.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Wer?</th><th>Was passiert?</th><th>Was solltest du prüfen?</th></tr><tr><td><strong>Schenker</strong></td><td>Die Schenkung ist kein Verkauf, es entsteht kein Veräußerungsgewinn.</td><td>Fließt eine Gegenleistung? Wurde die Schenkung dem Finanzamt angezeigt?</td></tr><tr><td><strong>Beschenkter</strong></td><td>Schenkungsteuer, wenn der Wert über dem Freibetrag liegt. Die Anschaffungsdaten des Schenkers werden übernommen.</td><td>Wert am Tag der Schenkung, Freibetrag, Haltefrist des Schenkers</td></tr><tr><td><strong>Erbe</strong></td><td>Erbschaftsteuer, wenn der Wert über dem Freibetrag liegt. Die Anschaffungsdaten des Erblassers werden übernommen.</td><td>Wert am Todestag, Freibetrag, Haltefrist des Erblassers, offene Steuerpflichten des Erblassers</td></tr></table></figure>
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Zwei Steuern, getrennt geprüft</span></div></div><div class="label">Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer und Einkommensteuer werden unabhängig voneinander geprüft. Eine steuerfreie Schenkung bedeutet nicht automatisch, dass auch der spätere Verkauf steuerfrei ist. Umgekehrt kann eine Schenkung Schenkungsteuer auslösen, obwohl ein späterer Verkauf außerhalb der Haltefrist liegt.</div></div>
Kryptowährungen werden bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer wie anderes Vermögen behandelt. Maßgeblich ist ihr Wert am Stichtag: bei einer Erbschaft der Todestag, bei einer Schenkung der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt ist. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die Coins beim Beschenkten ankommen und er darüber verfügen kann.
Angesetzt wird der Marktwert zu diesem Zeitpunkt. Eine eigene Bewertungsregel speziell für Kryptowährungen enthält das Erbschaftsteuergesetz nicht. Halte deshalb fest, welcher Kurs aus welcher Quelle zum Stichtag gegolten hat.
Wie viel steuerfrei übertragen werden kann, hängt vom Verhältnis zwischen Schenker bzw. Erblasser und Empfänger ab. Das Gesetz ordnet Empfänger drei Steuerklassen zu, für die unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze gelten.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Empfänger</th><th>Steuerklasse</th><th>Persönlicher Freibetrag</th></tr><tr><td>Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner</td><td>I</td><td>500.000 €</td></tr><tr><td>Kinder und Stiefkinder</td><td>I</td><td>400.000 €</td></tr><tr><td>Enkel</td><td>I</td><td>200.000 € (400.000 €, wenn der Elternteil des Enkels bereits verstorben ist)</td></tr><tr><td>Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft</td><td>I</td><td>100.000 €</td></tr><tr><td>Eltern und Großeltern bei einer Schenkung</td><td>II</td><td>20.000 €</td></tr><tr><td>Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten</td><td>II</td><td>20.000 €</td></tr><tr><td>Alle übrigen Personen, zum Beispiel nicht verheiratete Partner oder Freunde</td><td>III</td><td>20.000 €</td></tr></table></figure>
Bei einer Erbschaft kann für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag hinzukommen. Bei Kindern hängt seine Höhe vom Alter ab.
Wichtig ist der Zehnjahreszeitraum: Alle Erwerbe, die eine Person innerhalb von zehn Jahren von derselben Person erhält, werden zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt also nicht pro Schenkung, sondern für alle Zuwendungen in diesem Zeitraum zusammen. Erst wenn eine frühere Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt, steht der Freibetrag wieder vollständig zur Verfügung.
<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Rechtsstand Oktober 2026</span></div></div><div class="label">Die genannten Freibeträge und Steuersätze gelten unverändert. Ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind, prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht in einem anhängigen Verfahren (1 BvF 1/23). Bis zu einer Entscheidung und einer möglichen Gesetzesänderung bleibt die geltende Rechtslage maßgeblich.</div></div>
Der Teil des Erwerbs, der den Freibetrag übersteigt, wird mit einem Steuersatz besteuert, der von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs abhängt. Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur für den Teil oberhalb einer Wertstufe. Knapp oberhalb einer Wertstufe sorgt ein gesetzlicher Härteausgleich dafür, dass die Steuer nicht sprunghaft steigt.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich</th><th>Steuerklasse I</th><th>Steuerklasse II</th><th>Steuerklasse III</th></tr><tr><td>75.000 €</td><td>7 %</td><td>15 %</td><td>30 %</td></tr><tr><td>300.000 €</td><td>11 %</td><td>20 %</td><td>30 %</td></tr><tr><td>600.000 €</td><td>15 %</td><td>25 %</td><td>30 %</td></tr><tr><td>6.000.000 €</td><td>19 %</td><td>30 %</td><td>30 %</td></tr><tr><td>13.000.000 €</td><td>23 %</td><td>35 %</td><td>50 %</td></tr><tr><td>26.000.000 €</td><td>27 %</td><td>40 %</td><td>50 %</td></tr><tr><td>über 26.000.000 €</td><td>30 %</td><td>43 %</td><td>50 %</td></tr></table></figure>
<div class="card_body_small infobox red margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg>
</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Kursverluste nach dem Stichtag senken die Steuer nicht</span></div></div><div class="label">Die Schenkung- oder Erbschaftsteuer bemisst sich am Wert zum Stichtag. Fällt der Kurs danach, bleibt die Steuer gleich. Bei großen Krypto-Beständen kann das bedeuten, dass ein spürbarer Teil des verbliebenen Werts für die Steuer aufgewendet werden muss. Plane deshalb ein, wie die Steuer bezahlt werden soll, falls der Kurs bis zur Zahlung nachgibt.</div></div>
Beispiel: Eine Person erbt Bitcoin, die am Todestag 1.200.000 € wert sind. Weitere Erwerbe vom Erblasser in den letzten zehn Jahren gab es nicht, ein Versorgungsfreibetrag kommt nicht in Betracht, weitere Abzüge wie die Erbfallkostenpauschale bleiben hier zur Vereinfachung außen vor.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel: Erbschaft mit Kursrückgang</th><th>Wert</th></tr><tr><td>Wert der Bitcoin am Todestag</td><td>1.200.000 €</td></tr><tr><td>Persönlicher Freibetrag Kind</td><td>− 400.000 €</td></tr><tr><td>Steuerpflichtiger Erwerb</td><td>800.000 €</td></tr><tr><td>Steuersatz (Steuerklasse I, bis 6.000.000 €)</td><td>19 %</td></tr><tr><td><strong>Erbschaftsteuer</strong></td><td><strong>152.000 €</strong></td></tr><tr><td>Wert der Bitcoin nach einem Kursrückgang von 40 %</td><td>720.000 €</td></tr><tr><td>Erbschaftsteuer nach dem Kursrückgang</td><td>unverändert 152.000 €</td></tr></table></figure>
Die Steuer richtet sich nach dem Wert am Todestag. Nach dem Kursrückgang entspricht sie rund 21 Prozent des verbliebenen Bestands statt knapp 13 Prozent des ursprünglichen Werts. Anders wäre das Ergebnis vor allem bei einem anderen Verwandtschaftsverhältnis, weil sich dann Freibetrag und Steuersatz ändern.
Ja. Wer Kryptowährungen geschenkt bekommt oder erbt, übernimmt steuerlich die Anschaffung seines Vorgängers. Das betrifft zwei Punkte: den Anschaffungszeitpunkt, von dem aus die einjährige Haltefrist berechnet wird, und die Anschaffungskosten, die bei einem späteren Verkauf vom Erlös abgezogen werden.
Eine Schenkung oder ein Erbfall startet also keine neue Haltefrist. Hat der Schenker seine Bitcoin bereits länger als ein Jahr gehalten, fällt ein späterer Verkauf durch den Beschenkten in der Regel nicht mehr unter die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Läuft die Frist beim Schenker noch, läuft sie beim Beschenkten weiter.
<div class="card_body_small infobox yellow margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Was das Gesetz sagt</span></div></div><div class="label">Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG ist bei einem unentgeltlichen Erwerb die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger maßgebend. Das BMF greift diese Regel in seinem Schreiben vom 6. März 2025 auf. Praktisch heißt das: Für Haltefrist und Gewinnberechnung zählt, wann und zu welchem Preis der Schenker oder Erblasser die Coins angeschafft hat.</div></div>
Beispiel 1: Schenkung nach abgelaufener Haltefrist. Ein Vater kauft im Mai 2021 einen Bitcoin für 30.000 € und schenkt ihn im Juni 2026 seinem Kind. Weitere Schenkungen vom Vater in den letzten zehn Jahren gab es nicht, und das Kind kann den Kauf von 2021 belegen.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel 1</th><th>Wert</th></tr><tr><td>Kauf durch den Vater (Mai 2021)</td><td>30.000 €</td></tr><tr><td>Wert am Tag der Schenkung (Juni 2026)</td><td>90.000 €</td></tr><tr><td>Persönlicher Freibetrag Kind</td><td>400.000 €</td></tr><tr><td><strong>Schenkungsteuer</strong></td><td><strong>0 €</strong></td></tr><tr><td>Verkauf durch das Kind (Juli 2026)</td><td>92.000 €</td></tr><tr><td><strong>Steuerliche Folge des Verkaufs</strong></td><td><strong>Haltefrist seit 2021 abgelaufen, kein privates Veräußerungsgeschäft</strong></td></tr></table></figure>
Weder die Schenkung noch der Verkauf lösen hier Steuer aus. Anders wäre es, wenn das Kind in den zehn Jahren zuvor bereits größere Schenkungen vom Vater erhalten hätte oder den Kaufzeitpunkt von 2021 nicht nachweisen könnte.
Beispiel 2: Schenkung innerhalb der Haltefrist. Eine Mutter kauft im März 2026 Ether für 10.000 € und schenkt sie im Juni 2026 ihrer Tochter. Die Tochter verkauft die Ether im Oktober 2026. Gebühren und weitere private Veräußerungsgeschäfte der Tochter bleiben zur Vereinfachung unberücksichtigt.
<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel 2</th><th>Wert</th></tr><tr><td>Kauf durch die Mutter (März 2026)</td><td>10.000 €</td></tr><tr><td>Wert am Tag der Schenkung (Juni 2026)</td><td>11.000 €</td></tr><tr><td>Schenkungsteuer (unter dem Freibetrag von 400.000 €)</td><td>0 €</td></tr><tr><td>Verkaufserlös der Tochter (Oktober 2026)</td><td>14.000 €</td></tr><tr><td>Übernommene Anschaffungskosten der Mutter</td><td>− 10.000 €</td></tr><tr><td><strong>Gewinn</strong></td><td><strong>4.000 €</strong></td></tr></table></figure>
Der Verkauf liegt innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der Mutter. Die Tochter erzielt deshalb einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft, berechnet mit den Anschaffungskosten der Mutter. Da der Gewinn über der Freigrenze von weniger als 1.000 € im Jahr liegt, ist er mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Hätte die Tochter erst nach März 2027 verkauft, wäre der Verkauf außerhalb der Haltefrist gewesen.
<div class="card_body_small infobox highlight margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Die Historie des Vorgängers zählt</span></div></div><div class="label">Ob ein späterer Verkauf steuerfrei ist, hängt an Kaufdaten, die oft über mehrere Börsen, Wallets und Jahre verteilt sind. Mit Blockpit kannst du diese Historie selbst zusammenführen und deinen Steuerbericht erstellen. Wenn du das nicht allein übernehmen möchtest, unterstützt dich der Blockpit Expert Service bei Setup, Datenprüfung und Vorbereitung deines Krypto-Steuerberichts.</div></div>
Wer etwas erbt oder geschenkt bekommt, muss den Erwerb grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Bei einer Schenkung trifft diese Pflicht auch den Schenker. Das Finanzamt entscheidet dann, ob es eine Steuererklärung anfordert. Die Anzeigepflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn am Ende keine Steuer anfällt.
Erben treten nicht nur in das Vermögen, sondern auch in die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen ein. Offene Steuerforderungen und Steuerschulden gehen auf sie über. Für das Todesjahr kann deshalb noch eine Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen nötig sein, in der auch dessen Krypto-Verkäufe bis zum Todestag zu berücksichtigen sind.
Stellen Erben fest, dass frühere Steuererklärungen des Verstorbenen unrichtig oder unvollständig waren, etwa weil steuerpflichtige Krypto-Gewinne fehlen, müssen sie das dem Finanzamt unverzüglich anzeigen und die Angaben berichtigen. Für diese Prüfung brauchen sie die vollständige Transaktionshistorie des Verstorbenen.
Steuerschulden des Verstorbenen können bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Für die Kosten des Erbfalls, etwa die Bestattung, sieht das Gesetz außerdem eine Pauschale von 15.000 € vor, die ohne Einzelnachweis angesetzt werden kann.
Damit Haltefrist und Gewinn bei einem späteren Verkauf nachvollziehbar sind, sollten diese Informationen vorliegen:
<div class="card_body_small infobox green margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Übertragungen in eigene Wallets dokumentieren</span></div></div><div class="label">Die Zuordnung von Käufen und Verkäufen gilt walletbezogen. Überträgst du geschenkte oder geerbte Coins in eine Wallet, in der du bereits Coins derselben Art hältst, beeinflusst das, welche Einheiten bei einem späteren Verkauf als zuerst verkauft gelten. Dokumentiere solche Übertragungen deshalb nachvollziehbar.</div></div>
Für Erben ist ein Krypto-Nachlass vor allem dann schwierig, wenn niemand weiß, welche Börsen und Wallets es gibt und wann die Coins gekauft wurden. Aus steuerlicher Sicht helfen vor allem drei Dinge:
Wie du den Zugang zu Wallets sicher regelst und welche Rolle Testament, Vollmachten oder eine Testamentsvollstreckung spielen, ist eine Frage des Erbrechts und der IT-Sicherheit. Dafür sind Notare und Fachanwälte für Erbrecht die richtigen Ansprechpartner.
Bei verschenkten oder geerbten Kryptowährungen hängt die steuerliche Bewertung an Daten, die oft über mehrere Börsen, Wallets und Jahre verteilt sind. Blockpit führt diese Daten an einem Ort zusammen.
Das Portfolio-Tracking ist kostenlos. Ob du die Aufbereitung selbst übernimmst oder mit dem Blockpit Expert Service, entscheidest du. Fragen zur Schenkung- und Erbschaftsteuer im Einzelfall sowie zu Testament und Nachlass klärst du mit einer steuerlichen bzw. rechtlichen Beratung.
Nur wenn der Wert über deinem Freibetrag liegt oder du die Bitcoin später innerhalb der Haltefrist verkaufst. Für die Schenkungsteuer zählt der Wert am Tag der Schenkung, zusammen mit anderen Zuwendungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren. Ein späterer Verkauf wird getrennt geprüft, dafür zählt der Anschaffungszeitpunkt des Schenkers.
Nein. Beschenkte und Erben übernehmen Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten ihres Vorgängers (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ist die einjährige Haltefrist beim Schenker oder Erblasser bereits abgelaufen, bleibt sie abgelaufen.
Der Marktwert am Stichtag, also am Tag der Schenkung bzw. am Todestag. Spätere Kursänderungen ändern die Steuer nicht. Halte den Kurs und die Kursquelle zu diesem Zeitpunkt fest.
In der Regel nicht. Eine Schenkung ist unentgeltlich und damit keine Veräußerung. Anders kann es sein, wenn der Empfänger eine Gegenleistung erbringt, etwa einen Teil des Werts bezahlt. Dann sollte der Vorgang vorher individuell geprüft werden.
Unter Umständen ja. Erben übernehmen die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen. Sie können noch eine Erklärung für das Todesjahr abgeben müssen und müssen erkannte Fehler in früheren Erklärungen berichtigen. Mit Blockpit lässt sich die Krypto-Historie des Verstorbenen strukturiert aufbereiten, wenn seine Börsen und Wallets erfasst werden.
Dieser Guide basiert auf geltenden Gesetzestexten, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Mitteilungen des Bundesverfassungsgerichts. Rechtsstand: Oktober 2026.
Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.
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