Krypto-Steuer: Freibetrag & Freigrenze 2026

Wann 1.000 Euro oder 256 Euro relevant sind, was jeweils mitgerechnet wird und warum mit „Krypto Freibetrag“ meistens eine Freigrenze gemeint ist.

Auf einen Blick

  • § 23 EStG: Liegt dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei.
  • Genau 1.000 Euro: Die Freigrenze greift dann nicht mehr. Es wird also nicht nur der Betrag oberhalb von 1.000 Euro steuerpflichtig.
  • § 22 Nr. 3 EStG: Einkünfte aus Leistungen bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr unter 256 Euro liegen. Diese Grenze kann beispielsweise bei bestimmten Einnahmen aus passivem Staking relevant sein.
  • Was mitzählt: Die Grenzen beziehen sich nicht nur auf Krypto. Entscheidend ist jeweils die Summe aller relevanten Gewinne oder Einkünfte derselben steuerlichen Kategorie im Kalenderjahr.
  • Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG. Auf typische private Spot-Gewinne nach § 23 EStG lässt er sich nicht anwenden.
  • Ehe und Altjahre: Die Freigrenzen werden auch bei Zusammenveranlagung je Person geprüft. Für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG lag die Freigrenze bis einschließlich 2023 noch bei 600 Euro; seit 2024 beträgt sie 1.000 Euro.
Florian Wimmer
Florian Wimmer
Blockpit CEO & Krypto-Steuer Experte
Geprüft von
Matthias Steger
•
18.09.2026
•
Lesezeit
X
Minuten

Viele Anleger stoßen bei der Krypto-Steuer schnell auf verschiedene Beträge und Schwellen: 1.000 Euro, 256 Euro oder den Sparer-Pauschbetrag. Welche davon relevant ist, hängt davon ab, was du mit deinen Kryptowährungen gemacht hast und wie der Vorgang steuerlich eingeordnet wird.

In diesem Krypto-Steuerguide zeigen wir dir, welche Grenzen für Verkäufe, Staking und andere Krypto-Erträge gelten, was jeweils mitgerechnet wird und wann tatsächlich Steuer anfällt.

Alle weiteren Grundlagen zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du in unserem Guide: Krypto-Steuer Deutschland

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Gibt es einen Krypto Freibetrag?

Einen allgemeinen Krypto Freibetrag gibt es nicht. Außerdem handelt es sich bei den wichtigsten Grenzen für private Krypto-Anleger meist um Freigrenzen und nicht um Freibeträge.

Der Unterschied ist wichtig: Bei einem Freibetrag bleibt ein bestimmter Teil deiner Einkünfte immer steuerfrei. Bei einer Freigrenze kann dagegen der gesamte Betrag steuerpflichtig werden, sobald die jeweilige Grenze erreicht oder überschritten wird.

Welche Grenze gilt, hängt vom steuerlichen Vorgang ab:

  • Für private Verkäufe und Tausche von Kryptowährungen kann die 1.000-Euro-Freigrenze nach § 23 EStG relevant sein.
  • Für bestimmte andere Einnahmen, etwa aus passivem Staking, kann die 256-Euro-Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG gelten.
  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen kann stattdessen der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 EStG eine Rolle spielen.

Es gibt also nicht eine Grenze für alle Krypto-Aktivitäten. Entscheidend ist zuerst die steuerliche Einordnung.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Vorgang</th><th>Mögliche Einordnung</th><th>Grenze oder Pauschbetrag</th><th>Wichtige Grenze</th></tr><tr><td>Privater Verkauf oder Tausch innerhalb der maßgeblichen Haltefrist</td><td>Private Veräußerungsgeschäfte, § 23 EStG</td><td>Freigrenze: Gesamtgewinn weniger als 1.000 €</td><td>Alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres prüfen</td></tr><tr><td>Passives Staking oder privates Lending</td><td>Häufig Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr. 3 EStG</td><td>Freigrenze: Einkünfte weniger als 256 €</td><td>Alle Einkünfte aus Leistungen des Jahres prüfen</td></tr><tr><td>Kapitalforderung, Security Token oder bestimmtes Finanzinstrument</td><td>Je nach Ausgestaltung Kapitalvermögen, § 20 EStG</td><td>Sparer Pauschbetrag: 1.000 € oder 2.000 €</td><td>Nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen</td></tr><tr><td>Gesamtes zu versteuerndes Einkommen</td><td>Einkommensteuertarif, § 32a EStG</td><td>Grundfreibetrag: 12.348 € in 2026</td><td>Keine besondere Krypto Grenze</td></tr></table></figure>

<div class="card_body_small infobox margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal-copy gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Freibetrag und Freigrenze</span></div></div><div class="label">Ein Freibetrag oder Pauschbetrag wird vom steuerlich relevanten Betrag abgezogen. Bei einer Freigrenze gilt dagegen das Alles-oder-nichts-Prinzip: Sobald die Schwelle erreicht ist, ist nicht nur der übersteigende Teil betroffen.</div></div>

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Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Die Begriffe klingen ähnlich, funktionieren steuerlich aber unterschiedlich.

Bei einem Freibetrag bleibt ein bestimmter Betrag immer steuerfrei. Nur der Teil darüber wird berücksichtigt.

Bei einer Freigrenze kommt es dagegen auf die gesamte Höhe an. Bleibst du unter der Grenze, bleibt der relevante Betrag steuerfrei. Erreichst oder überschreitest du die Grenze, kann der gesamte Betrag steuerpflichtig werden.

Für typische private Krypto-Verkäufe nach § 23 EStG gilt eine solche Freigrenze.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Merkmal</th><th>Freigrenze</th><th>Freibetrag oder Pauschbetrag</th></tr><tr><td>Unter der Grenze</td><td>Der gesamte relevante Betrag bleibt steuerfrei.</td><td>Der Freibetrag oder Pauschbetrag reduziert den steuerpflichtigen Betrag.</td></tr><tr><td>Grenze erreicht oder überschritten</td><td>Die Freigrenze greift nicht mehr. Der gesamte relevante Betrag kann steuerpflichtig werden.</td><td>Der Freibetrag oder Pauschbetrag bleibt erhalten. Nur der darüberliegende Teil wird berücksichtigt.</td></tr><tr><td>Krypto-Beispiel</td><td>Bei § 23 EStG liegt ein Gesamtgewinn von genau 1.000 Euro nicht mehr unter der Freigrenze.</td><td>Der Sparer-Pauschbetrag kann bei Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG relevant sein.</td></tr></table></figure>

Wie funktioniert die 1.000-Euro-Freigrenze für Krypto-Gewinne?

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn aus steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Kalenderjahres.

Bei Krypto kann das zum Beispiel Verkäufe gegen Euro oder Tausche in andere Kryptowährungen betreffen. Bevor die Freigrenze geprüft wird, muss aber zuerst feststehen, ob der jeweilige Verkauf oder Tausch überhaupt steuerbar ist – etwa weil er innerhalb der relevanten Haltefrist stattgefunden hat.

Entscheidend ist die Formulierung „weniger als 1.000 Euro“:

  • Bei 999 Euro Gesamtgewinn greift die Freigrenze.
  • Bei genau 1.000 Euro greift sie nicht mehr.
  • Auch bei mehr als 1.000 Euro kann der gesamte relevante Gewinn steuerpflichtig werden.

Die Freigrenze gilt pro Person und Kalenderjahr. Sie wird also nicht für jeden Coin, jede Wallet, jede Börse oder jede einzelne Transaktion separat angewendet.

<div class="card_body_small infobox red margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg>
</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Genau 1.000 € sind nicht steuerfrei</span></div></div><div class="label">Die Freigrenze nach § 23 EStG setzt einen Gesamtgewinn von weniger als 1.000 € voraus. Bei genau 1.000 € entfällt sie. Der steuerliche Effekt hängt anschließend unter anderem von der Verlustverrechnung und dem persönlichen Einkommensteuertarif ab.</div></div>

<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel</th><th>Krypto Gewinn</th><th>Weitere § 23 Gewinne oder Verluste</th><th>Gesamtgewinn</th><th>Folge</th></tr><tr><td>Unter der Grenze</td><td>850 €</td><td>+ 100 € weiterer Gewinn</td><td>950 €</td><td>Freigrenze greift</td></tr><tr><td>Genau an der Grenze</td><td>900 €</td><td>+ 100 € weiterer Gewinn</td><td>1.000 €</td><td>Freigrenze greift nicht</td></tr><tr><td>Mit aktuellem Verlust</td><td>1.150 €</td><td>− 250 € verrechenbarer Verlust</td><td>900 €</td><td>Freigrenze greift</td></tr></table></figure>

Welche anderen Geschäfte zählen zur 1.000-Euro-Grenze?

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt nicht nur für Krypto-Gewinne. Entscheidend ist der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG im jeweiligen Kalenderjahr.

Je nach Fall können deshalb auch andere steuerbare Verkäufe mit hineinspielen, zum Beispiel bestimmte Fremdwährungs- oder Edelmetallgeschäfte, Sammlerobjekte oder andere Wirtschaftsgüter, die innerhalb der jeweiligen Frist verkauft werden.

Nicht jeder private Verkauf zählt automatisch dazu. Für Gegenstände des täglichen Gebrauchs und für Grundstücke gelten eigene Regeln. Wenn du neben Krypto noch andere private Veräußerungsgeschäfte hattest, solltest du deshalb prüfen, ob sie in die Berechnung einbezogen werden müssen.

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Wie wirken Verluste auf die Freigrenze?

Verrechenbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können deinen Gesamtgewinn im Kalenderjahr reduzieren.

Wichtig ist aber: Solche Verluste lassen sich nicht beliebig mit Gehalt, Kapitalerträgen oder anderen Einkunftsarten verrechnen. Für Verlustvorträge und Verlustrückträge gelten zusätzliche Regeln.

<div class="card_body_small infobox green margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Vor dem Verkauf das ganze Jahr prüfen</span></div></div><div class="label">Wenn du nahe an der 1.000-Euro-Freigrenze liegst, solltest du nicht nur deine Krypto-Gewinne betrachten. Auch bereits realisierte und verrechenbare Verluste sowie andere private Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres können das Ergebnis beeinflussen.</div></div>

Welche 256-Euro-Freigrenze gilt für Staking und andere Leistungen?

Für Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr. Liegen deine gesamten Einkünfte aus solchen Leistungen unter dieser Grenze, bleiben sie steuerfrei.

Wichtig: Entscheidend sind die Einkünfte, nicht einfach die Summe aller erhaltenen Beträge. Außerdem wird die Grenze nicht nur für Krypto betrachtet. Auch andere Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG werden mitgerechnet.

Das BMF ordnet passives Staking und privates Lending häufig dieser Vorschrift zu. Bei Mining oder Forging kann dagegen eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Auch Airdrops müssen je nach Ausgestaltung und möglicher Gegenleistung separat geprüft werden.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Beispiel</th><th>Staking-Einkünfte</th><th>Weitere Einkünfte nach § 22 Nr. 3</th><th>Summe</th><th>Folge</th></tr><tr><td>Unter der Grenze</td><td>180 €</td><td>+ 50 €</td><td>230 €</td><td>Freigrenze greift</td></tr><tr><td>Genau an der Grenze</td><td>220 €</td><td>+ 36 €</td><td>256 €</td><td>Freigrenze greift nicht</td></tr></table></figure>

Auch hier gilt: 256 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag. Sobald du die Grenze erreichst oder überschreitest, kann der gesamte relevante Betrag steuerpflichtig werden.

<div class="card_body_small infobox red margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg>
</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Mining ist nicht automatisch privat</span></div></div><div class="label">Mining und Forging können je nach Umfang und Organisation als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. In diesem Fall ist die 256-Euro-Freigrenze für sonstige Leistungen nicht der richtige Ausgangspunkt.</div></div>

Können die 1.000-Euro- und 256-Euro-Grenze gleichzeitig gelten?

Ja. Beide Freigrenzen können im selben Kalenderjahr relevant sein, wenn unterschiedliche Arten von Einkünften vorliegen.

Sie werden aber nicht zu einem gemeinsamen Krypto Freibetrag von 1.256 Euro addiert. Jede Grenze wird separat geprüft:

  • Die 1.000-Euro-Freigrenze betrifft private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.
  • Die 256-Euro-Freigrenze betrifft Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG.

Entscheidend ist also immer, welcher steuerlichen Kategorie ein Vorgang zugeordnet wird und welche weiteren Gewinne oder Einkünfte derselben Kategorie im Kalenderjahr hinzukommen.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Sachverhalt</th><th>Ergebnis</th></tr><tr><td>900 € Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften und 200 € Einkünfte aus Leistungen</td><td>Beide Werte liegen jeweils unter ihrer eigenen Freigrenze.</td></tr><tr><td>1.000 € Gesamtgewinn nach § 23 und 200 € Einkünfte nach § 22 Nr. 3</td><td>Die § 23 Freigrenze greift nicht. Die § 22 Nr. 3 Freigrenze wird getrennt geprüft.</td></tr></table></figure>

Wann gilt der Sparer-Pauschbetrag für Krypto?

Der Sparer-Pauschbetrag gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG. Er beträgt 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

Typische private Krypto-Verkäufe nach § 23 EStG fallen nicht darunter. Auch Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, etwa aus bestimmten Staking- oder Lending-Fällen, werden nicht über den Sparer-Pauschbetrag erfasst.

Bei einzelnen Token oder Krypto-Finanzprodukten können jedoch Kapitalerträge vorliegen. Entscheidend ist dann, wie das jeweilige Produkt steuerlich einzuordnen ist.

Auch ein Freistellungsauftrag ist deshalb kein allgemeiner „Krypto-Freistellungsauftrag“. Er kann nur dort relevant sein, wo tatsächlich Kapitalerträge vorliegen und ein zum Steuerabzug verpflichtetes Institut den Auftrag berücksichtigen kann.

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Welche Freigrenze gilt für Ehepaare?

Die 1.000-Euro-Freigrenze nach § 23 EStG wird für jede Person separat geprüft.

Eine ungenutzte Freigrenze des einen Ehepartners kann nicht auf den anderen übertragen werden. Entscheidend bleibt deshalb, wem die jeweiligen Kryptowährungen und daraus entstandenen Gewinne steuerlich zuzurechnen sind.

Ein Beispiel:

  • Ehepartner A erzielt 1.400 Euro Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften, Ehepartner B keinen. Die ungenutzte Freigrenze von B reduziert den Gewinn von A nicht.
  • Erzielen beide jeweils 900 Euro eigenen Gesamtgewinn, liegt jeder unter seiner persönlichen Freigrenze.

Anders funktioniert der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge: Bei zusammenveranlagten Ehepaaren beträgt er insgesamt 2.000 Euro.

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Welche Beträge gelten für frühere Steuerjahre?

Für frühere Steuerjahre gilt immer die Rechtslage des jeweiligen Jahres.

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG wurde ab 2024 auf 1.000 Euro erhöht. Für Steuerjahre bis einschließlich 2023 galt noch die frühere Grenze von 600 Euro.

Die höhere Freigrenze wird nicht rückwirkend auf ältere Steuerjahre angewendet.

<figure class="block-table"><table><tr><th>Steuerjahr</th><th>§ 23 Freigrenze</th><th>§ 22 Nr. 3 Freigrenze</th><th>Hinweis</th></tr><tr><td>2024 und später</td><td>weniger als 1.000 €</td><td>weniger als 256 €</td><td>Für den jeweiligen Veranlagungszeitraum prüfen</td></tr><tr><td>2023 und früher</td><td>weniger als 600 €</td><td>weniger als 256 €</td><td>Die spätere Erhöhung gilt nicht rückwirkend</td></tr></table></figure>

Muss ich Krypto-Gewinne unter der Freigrenze angeben?

Steuerfreiheit und Erklärungspflicht sind nicht dasselbe.

Liegt dein Gesamtgewinn unter der jeweiligen Freigrenze, fällt darauf nach dieser Regel keine Einkommensteuer an. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass in jeder Situation keinerlei Angaben oder Nachweise notwendig sind.

Ob und was du in deiner Steuererklärung angeben musst, hängt unter anderem davon ab, ob du zur Abgabe verpflichtet bist, welche weiteren Einkünfte vorliegen und ob das Finanzamt zusätzliche Informationen anfordert.

Deine Berechnungen und Transaktionsdaten solltest du deshalb auch dann nachvollziehbar aufbewahren, wenn dein Gewinn unter der Freigrenze liegt.

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Wie Blockpit Freigrenzen in der Berechnung berücksichtigt

Blockpit hilft dir dabei, steuerlich relevante Krypto-Transaktionen eines Steuerjahres zusammenzuführen und sauber auszuwerten.

Importierte Transaktionen werden nach Steuerkategorien aufbereitet, Gewinne und Verluste berechnet und Haltefristen berücksichtigt. So wird sichtbar, welche Beträge für die jeweilige Freigrenze relevant sind und wie sich einzelne Verkäufe oder Tausche auf das Gesamtergebnis auswirken.

Auf Basis deiner geprüften Daten erstellt Blockpit einen strukturierten Krypto-Steuerbericht inklusive Einzeltransaktionsaufstellung. Damit kannst du die für deine Steuererklärung relevanten Krypto-Werte deutlich leichter nachvollziehen und dokumentieren.

Gerade bei mehreren Börsen, Wallets oder vielen Transaktionen hilft Blockpit dabei, Freigrenzen nicht isoliert pro Plattform oder Coin zu betrachten, sondern die steuerlich zusammengehörenden Vorgänge über das gesamte Steuerjahr hinweg zusammenzuführen.

<div class="card_body_small infobox highlight margin-bottom_medium margin-top_small"><div class="flex_horizontal gap-xxsmall margin-bottom_xxsmall"><div class="icon_small is-infobox w-embed"><svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" width="24" height="24" viewBox="0 0 24 24" fill="none">
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Relevante Vorgänge außerhalb von Krypto ergänzen</span></div></div><div class="label">Für die endgültige Prüfung der gesetzlichen Freigrenzen müssen auch relevante private Veräußerungsgeschäfte oder Leistungen außerhalb der importierten Krypto-Daten berücksichtigt werden. Vollständige Integrationen, korrekte Transfers, Anschaffungskosten, Labels und Einstellungen bleiben dabei wichtig.</div></div>

Häufige Fehler bei Freibetrag und Freigrenze

  • Genau an der Grenze: Weder genau 1.000 Euro noch genau 256 Euro liegen „unter“ der jeweiligen Freigrenze. In beiden Fällen greift sie nicht mehr.
  • Nur Krypto betrachten: Für die Berechnung können auch andere Gewinne oder Einkünfte derselben steuerlichen Kategorie relevant sein.
  • 1.000 Euro und 256 Euro addieren: Die beiden Freigrenzen gelten für unterschiedliche Einkunftsarten und ergeben zusammen keinen Krypto Freibetrag von 1.256 Euro.
  • Freistellungsauftrag falsch anwenden: Ein Freistellungsauftrag gilt nicht pauschal für private Krypto-Verkäufe oder Staking-Einkünfte. Er betrifft Kapitalerträge.
  • Grundfreibetrag verwechseln: Der Grundfreibetrag ist keine spezielle Krypto-Grenze. Er gehört zur allgemeinen Einkommensteuer und funktioniert anders als die hier beschriebenen Freigrenzen.
  • Unvollständige Daten verwenden: Fehlende Anschaffungskosten, falsch erkannte Transfers oder nicht importierte Transaktionen können Gewinne, Verluste und damit auch die Freigrenzen verändern.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Krypto Freibetrag und Freigrenze?

Bei typischen privaten Krypto-Verkäufen ist meist eine Freigrenze gemeint. Bleibt dein relevanter Gesamtgewinn darunter, kann er steuerfrei bleiben. Sobald du die Grenze erreichst oder überschreitest, greift die Freigrenze nicht mehr. Ein Freibetrag oder Pauschbetrag funktioniert anders: Er wird vom steuerlich relevanten Betrag abgezogen.

Welche Freigrenzen gelten 2026 für Krypto?

Für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG gilt eine Freigrenze von weniger als 1.000 Euro Gesamtgewinn im Kalenderjahr. Für Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG gilt eine Freigrenze von weniger als 256 Euro. Welche Grenze relevant ist, hängt davon ab, wie dein Krypto-Vorgang steuerlich eingeordnet wird.

Was zählt alles zur 1.000-Euro-Freigrenze?

Entscheidend ist der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr. Es geht also nicht nur um einen einzelnen Coin, eine Wallet oder eine Börse. Auch andere relevante Geschäfte nach § 23 EStG sowie verrechenbare Verluste können das Ergebnis beeinflussen.

Haben Ehepaare gemeinsam eine Freigrenze von 2.000 Euro?

Nein. Bei privaten Veräußerungsgeschäften hat jeder Ehepartner eine eigene 1.000-Euro-Freigrenze für die jeweils eigenen steuerlich zugeordneten Gewinne. Eine ungenutzte Freigrenze lässt sich nicht auf den anderen Ehepartner übertragen. Anders ist es beim Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge: Bei Zusammenveranlagung beträgt dieser insgesamt 2.000 Euro.

Muss ich Krypto-Gewinne unter 1.000 Euro in der Steuererklärung angeben?

Nicht automatisch. Ob ein Gewinn steuerfrei ist und ob du Angaben in der Steuererklärung machen musst, sind zwei unterschiedliche Fragen. Das hängt von deiner persönlichen Erklärungssituation und weiteren steuerlichen Umständen ab. Auch bei steuerfreien Gewinnen solltest du deine Berechnungen und Transaktionsdaten nachvollziehbar aufbewahren.

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