Freigrenze 1.000 € und Staking-Freigrenze 256 € einfach erklärt. Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei? Mit Beispielen für deine Steuererklärung.
Die steuerlichen Freigrenzen und Freibeträge sind für Investor:innen in Deutschland von großer Bedeutung, wenn es um die Besteuerung von Gewinnen und Einkommen aus ihren Anlagen geht. Hier erklären wir dir, wie sich Freigrenze und Freibetrag auf deine Kryptowährungen auswirken und was du bei deiner Steuererklärung beachten solltest.
Du siehst dir das lieber als Video an? Dann schau rein – inklusive zwei weiterer legaler Tipps, wie du deine Krypto-Steuern senken kannst:
In Deutschland gelten Kryptowährungen steuerlich nicht als offizielle Währungen, sondern als “andere Wirtschaftsgüter.”
Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen potenziell der Einkommensteuer unterliegen und nicht der Abgeltungssteuer, wie es beispielsweise bei Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien der Fall wäre.
Der Zeitpunkt des Erwerbs und des Verkaufs spielt hierbei eine entscheidende Rolle: Wird eine Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne steuerfrei.
Verkauft man sie jedoch innerhalb der einjährigen Krypto Haltefrist nach Erwerb, müssen die Gewinne versteuert werden.
Hier kommen Freigrenzen und Freibeträge ins Spiel. Sie dienen dazu, kleine Gewinne von der Besteuerung auszunehmen und dadurch den administrativen Aufwand für Anleger:innen und das Finanzamt zu reduzieren.
Mehr zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du in unserem umfangreichen Krypto Steuerguide.
Die Freigrenze stellt einen festen Wert dar, bis zu welchem Gewinne aus Kryptowährungsverkäufen steuerfrei bleiben. Im Unterschied zum Freibetrag führt das Überschreiten der Freigrenze jedoch dazu, dass der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird, nicht nur der übersteigende Betrag.
Für Krypto Gewinne im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG gewährt der Gesetzgeber eine Freigrenze in Höhe von 1.000 €. Diese Grenze gilt ab Steuerjahr 2024; für frühere Jahre beträgt die Freigrenze 600 €.
Das bedeutet, dass die gesamten Krypto Gewinne aus einem Steuerjahr bis zur Grenze von 999,99 € steuerfrei sind. Sobald die gesamten Kryptogewinne jedoch 1.000 € erreichen, müssen sie vollständig versteuert werden.
Beispiele für die Freigrenze bei Gewinnen aus Kryptowährungen:
Fall 1: Der gesamte Gewinn beträgt in einem Steuerjahr 500 €
Der Wert liegt unter 1.000 €. Somit ist der Gewinn steuerfrei.
Fall 2: Der gesamte Gewinn beträgt 1.600 €
Der Wert liegt über 1.000 €. Somit sind die kompletten 1.600 € zu versteuern.
⚠️ Achtung: Freigrenze ist keine „steuerfreie Zone"
Sobald deine gesamten Krypto-Gewinne die Grenze von 1.000 € erreichen, ist der komplette Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber. Ein einziger Euro über der Grenze kann dich also mehrere hundert Euro Steuer kosten. Wer knapp an der Schwelle steht, sollte Verkäufe bewusst planen.
Für Einkommen aus Kryptowährungen, etwa aus Staking, privatem Mining, oder Lending, gilt eine eigene Freigrenze für "Sonstige Leistungen" nach § 22 EStG in Höhe von 256 €.
Solange das gesamte Einkommen aus Kryptowährungen also weniger als 256 € beträgt, ist es steuerfrei.
Beispiele für die Freigrenze bei Einkommen aus Kryptowährungen:
Fall 1: Das gesamte Einkommen aus Aktivitäten mit Kryptowährungen beträgt in einem Steuerjahr 150 €
Der Wert liegt unter 256 €. Somit ist das Einkommen steuerfrei.
Fall 2: Das gesamte Einkommen aus Aktivitäten mit Kryptowährungen beträgt 450 €
Der Wert liegt über 256 €. Somit sind die kompletten 450 € zu versteuern.
Obwohl das Wort Freigrenze und Freibetrag oft umgangssprachlich als Synonyme verwendet werden, meinen sie im deutschen Steuerecht zwei verschiedene Sachverhalte.
Der sogenannte Freibetrag wird z.B. bei den Kapitaleinkünften (Sparer-Pauschbetrag) für Einzelpersonen in der Höhe von 1.000 € gewährt. Um das zu versteuernde Einkommen für die Kapitaleinkünfte zu berechnen, wird der Sparer-Pauschbetrag von den Gewinnen abgezogen. Die Differenz ergibt die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Steuerlast.
Da Kryptogewinne jedoch als „sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“ zählen – und nicht als Kapitaleinkünfte – gilt der Freibetrag nicht für sie.
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Die Freigrenze funktioniert nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip: Solange du darunter bleibst, ist der volle Betrag steuerfrei. Sobald du sie überschreitest, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – auch der Anteil unterhalb der Grenze. Der Freibetrag dagegen bleibt unabhängig davon steuerfrei: Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Für Krypto-Gewinne nach § 23 EStG gilt eine Freigrenze (nicht ein Freibetrag).
Die Freigrenze gilt pro Person. Ehegatten mit Zusammenveranlagung können jeweils ihre eigene Freigrenze nutzen – also bis zu 2.000 € gemeinsam, sofern beide tatsächlich eigene Krypto-Gewinne erzielt haben. Entscheidend ist, wer als Wirtschaftlicher Eigentümer der verkauften Kryptowährungen gilt; bloße Umverteilung der Gewinne auf den Partner zählt nicht.
Die Freigrenze von 1.000 € gilt erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024. Für Gewinne aus 2023 und davor beträgt sie 600 €. Wer eine Nachmeldung für ein Altjahr macht, muss mit der damals geltenden Freigrenze rechnen.
Ja. Es handelt sich um zwei getrennte Einkunftsarten: Krypto-Gewinne aus Verkauf (§ 23 EStG) haben ihre eigene Freigrenze von 1.000 €; Staking-, Lending- oder Mining-Erträge fallen unter § 22 Nr. 3 EStG mit einer Freigrenze von 256 €. Du kannst also bis zu 1.256 € pro Jahr steuerfrei vereinnahmen – sofern jede Einkunftsart unterhalb ihrer eigenen Grenze bleibt.
Liegen deine Krypto-Gewinne unterhalb der Freigrenze, besteht keine Steuerpflicht. Trotzdem empfehlen wir, die Zahlen in der Anlage SO zu vermerken – spätestens wenn das Finanzamt durch DAC8 ohnehin Kenntnis von deinen Transaktionen hat. Eine lückenlose Dokumentation beugt Rückfragen und Schätzungen vor.
Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.
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