Angst vor Fehlern in der Steuererklärung?
In unserer Community auf Telegram, Discord, im Forum und in unseren Webinaren werden uns regelmäßig Fragen gestellt. Wir haben die häufigsten gesammelt und kompakt für euch beantwortet.
Wenn ihr weitere Fragen habt, hilft euch unsere Community – inklusive erfahrener User:innen und Moderatoren – jederzeit gerne weiter.
1. Allgemeine Fragen zur Krypto-Steuer in Österreich
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, auch wenn ich nur Verluste gemacht oder keine Gewinne realisiert habe?
Nein, verpflichtend ist es nicht. Aber: Es kann sinnvoll sein, die Verluste trotzdem zu erklären – etwa um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden oder bei einem Vorjahresgewinn Konsistenz zu zeigen. Ein Verlustvortrag ist für Privatpersonen in Österreich leider nicht möglich.
Gibt es eine steuerliche Freigrenze für Krypto-Gewinne?
Nein, es gibt keine Freigrenze mehr. Für Neubestand von Kryptowährungen gilt seit 2022: ab dem ersten Euro sind 27,5 % KESt fällig.
Ausnahme: Bei NFTs gilt weiterhin eine Freigrenze von 440 € pro Jahr, da sie als Spekulationsgeschäft behandelt werden.
Wie werden Stablecoins wie USDC oder EUROC bei Auszahlung in Euro besteuert?
Stablecoins gelten in Österreich als Kryptowährungen. Wechselst du sie später in Euro (FIAT), kann dabei ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen – dieser wird mit 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) versteuert.
Beispiel: Du machst Gewinne mit BTC und tauschst sie in Stablecoins wie USDC. Dabei werden die Anschaffungskosten übertragen. Wenn du diese Stablecoins später in Euro tauschst, wird die Differenz zum ursprünglichen BTC-Kaufwert versteuert – falls dabei ein Gewinn entsteht.
Wie werden Futures und gehebelte Positionen in Österreich besteuert?
Als Einkünfte aus unverbrieften Derivaten – also mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0–55 %). Typischerweise liegt der Steuersatz zwischen 35 % und 42 %.
Wichtig:
- Keine Verrechnung mit Spot-Krypto-Gewinnen/Verlusten möglich.
- Gehört steuerlich zu einer anderen Einkunftsart als klassisches Krypto-Trading.
Wie lässt sich im DeFi am besten zwischen Interest und Staking unterscheiden?
Es kommt auf die Dezentralität an:
- Staking liegt meist vor, wenn du direkt mit einem dezentralen Protokoll via Smart Contract interagierst.
- Interest (Zinsen) trifft eher zu, wenn du mit einer zentralen Plattform oder Firma agierst – auch wenn diese vorgibt, dezentral zu sein.
Faustregel: Je weniger transparent oder dezentral die Struktur ist – besonders ohne On-Chain-Transaktion – desto eher handelt es sich um Interest (steuerpflichtig bei Zufluss).
Tipp: Bei höheren Beträgen solltest du mit einem Steuerberater abklären, wie du deine Fälle dokumentierst und argumentierst. Es gibt keine eindeutige gesetzliche Abgrenzung.
Wie erkennt Blockpit steuerfreien Altbestand?
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, gelten in Österreich als steuerfreier Altbestand. Blockpit erkennt diese automatisch und berechnet:
- Altbestand mit der FIFO-Methode
- Neubestand (ab 1.3.2021) mit dem Durchschnittspreis
Sobald der Altbestand eines Assets aufgebraucht ist, wechselt Blockpit automatisch zur Durchschnittspreis-Methode – korrekt und regelkonform. So nutzt du steuerliche Vorteile bestmöglich.
Wichtig: Wenn du Assets zwischen deinen eigenen Integrationen überträgst, müssen alle Transfers korrekt erfasst werden. Nur so können Anschaffungsdaten wie Kaufzeitpunkt und Kostenbasis vollständig und nachvollziehbar übernommen werden.
Kann ich Krypto-Gewinne mit Aktienverlusten gegenrechnen oder umgekehrt?
Ja, aber nur wenn beide Einkünfte dem 27,5 % KESt-Satz unterliegen. Das ist z. B. bei verbrieften Wertpapieren (klassische Aktien) der Fall – nicht bei Derivaten oder Futures.
Hast du z. B. Krypto-Verluste und gleichzeitig Aktiengewinne, kannst du diese im Steuerausgleich gegenrechnen und dir zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Blockpit weist allerdings nur Krypto-Daten aus – Wertpapiere musst du selbst ergänzen.
Kann ich beim Finanzamt eine freiwillige Prüfung anfordern?
In Österreich kannst du freiwillig eine Prüfung deiner Krypto-Steuererklärung beantragen – das läuft über die sogenannte reguläre Einkommensteuerveranlagung.
So funktioniert’s:
- Einkommensteuererklärung freiwillig einreichen: Auch wenn das Finanzamt dich nicht auffordert, kannst du deine Erklärung (inklusive Krypto-Einkünfte) freiwillig über FinanzOnline einreichen (bmf.gv.at).
- Nach Einreichung prüft das Finanzamt deine Angaben – das ist keine förmliche Außenprüfung, sondern eine normale Veranlagung.
Warum sich eine freiwillige Prüfung lohnt:
- Du zeigst proaktive Transparenz – das verringert das Risiko späterer Nachforderungen oder eines Strafverfahrens.
- Berichtigungen sind jederzeit möglich – bei fehlerfreien Angaben genießt du Sicherheit.
Fazit: Ja – du kannst jederzeit eine freiwillige Steuerveranlagung inklusive Krypto deklarieren und so formell prüfen lassen. Empfehlenswert, um Klarheit zu schaffen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Wie wird ein Tausch zwischen Krypto und PAX Gold (PAXG) steuerlich behandelt?
PAX Gold (PAXG) ist kein Stablecoin im klassischen Sinn, sondern ein goldgedeckter Asset-Token – er wird in Österreich nicht wie „normale“ Kryptowährung behandelt.
Der Tausch von Krypto in PAXG (oder umgekehrt) gilt daher als steuerpflichtige Veräußerung, auch ohne FIAT-Bezug. Er fällt nicht unter die Steuerfreiheit von Krypto-zu-Krypto-Trades (§ 27b EStG), weil PAXG rechtlich wie physisches Gold behandelt wird.
Fazit:
- Krypto ↔ PAXG = steuerpflichtig
- PAXG länger als 1 Jahr gehalten & physisch auslieferbar? → Dann evtl. steuerfrei beim Verkauf (analog zu physischem Gold)
Könnt ihr gute Steuerberater:innen für Kryptos in Österreich empfehlen?
Ja, können wir. Erfahrene Krypto-Steuerberater:innen in Österreich sind z. B.:
Beide arbeiten eng mit Blockpit zusammen. Du kannst direkt über die Blockpit-App im Menü unter „Beratung“ ein Erstgespräch buchen.
Wie trage ich Verluste korrekt in der Steuererklärung ein?
In Österreich gehören Verluste aus Krypto-Verkäufen ins Formular E1, Kennzahl 175 (auf Seite 2 unter „Einkünfte aus Kryptowährungen“ gemäß § 27 Abs. 4a EStG).
Eine Verlustverrechnung ist möglich wenn beide Einkünfte dem 27,5 % KESt-Satz unterliegen. Das ist z. B. bei verbrieften Wertpapieren (klassische Aktien) der Fall – nicht bei Derivaten oder Futures.
Tipp: Mit dem Blockpit-Steuerreport erhältst du alle Werte fertig berechnet – inklusive vorausgefüllter Felder für deine Steuererklärung.
Können die Blockpit-Lizenzkosten im Einkommensteuerausgleich als Werbungskosten abgesetzt werden?
In Österreich ist dies seit der neuen Regelung und dem Sondersteuersatz, leider nicht mehr möglich.
2. Blockpit Funktionen & Steuerreport
Kann ich mit Blockpit einen Steuerreport nur für steuerpflichtige Transaktionen (z. B. Verkäufe, Staking) erstellen, ohne alle Hodl-Coins offenzulegen?
Grundsätzlich: nein, das geht aktuell nicht direkt. Blockpit erstellt immer einen vollständigen Steuerreport für das jeweilige Steuerjahr – also mit allen Transaktionen, nicht nur den steuerpflichtigen. Der Grund: Auch vermeintlich steuerfreie Vorgänge (wie z. B. reine Transfers oder Hodl-Coins) können Einfluss auf spätere steuerpflichtige Transaktionen haben – etwa durch die Ermittlung von Anschaffungswerten, Haltefristen oder Altbeständen.
Wichtig zu wissen: Wenn du Wallets hast, die im betreffenden Steuerjahr nicht aktiv genutzt wurden, erscheinen sie nicht im Bericht. Es werden nur Transaktionen aufgeführt, die tatsächlich im jeweiligen Jahr stattgefunden haben.
Und: Du musst den Blockpit-Bericht nicht einreichen. Du kannst auch einfach nur die relevanten Beträge (z. B. Gewinne, Staking-Erträge) in deiner Einkommensteuererklärung selbst eintragen. Der Report dient primär dir selbst als Dokumentation und zur Sicherheit, falls es zu einer Prüfung kommt.
Falls du dich entscheidest, den Bericht einzureichen, kannst du natürlich auch Seiten oder Transaktionen weglassen, etwa indem du die PDF-Datei bearbeitest. Trotzdem gilt: Je höher die Beträge, desto eher ist es sinnvoll, dem Finanzamt einen vollständigen und nachvollziehbaren Bericht zur Verfügung zu stellen – um Rückfragen zu vermeiden.
Wie gehe ich mit Spam-Transaktionen in Blockpit um?
Am besten als "Spam" markieren, nicht löschen. So wird die Transaktion in Steuerreport und Portfolio ausgeblendet, aber intern gespeichert – ohne spätere Datenprobleme.
Warum nicht löschen? Beim Löschen fehlen Transaktionen in der Historie, was zu Bestandsabweichungen und Fehlermeldungen führen kann. Spam-Markierung ist die sauberste Lösung. Das Markieren als Spam hat zudem den Vorteil, dass zukünftige Transaktionen desselben Assets automatisch ebenfalls als Spam erkannt und entsprechend behandelt werden.

Sollte man alte oder geschlossene Wallets und Depots aus der Vergangenheit aus Blockpit entfernen?
Besser nicht. Alte Wallets enthalten oft relevante Transaktionsdaten (z. B. Anschaffungskosten), die für die korrekte Besteuerung späterer Verkäufe entscheidend sind. Löschst du sie, kann Blockpit die Transaktionskette nicht mehr nachvollziehen – was zu Fehlern oder fehlenden Werten im Report führen kann.
Ausnahme: Ein Depot wurde nie mit anderen Wallets verknüpft und vollständig abgewickelt – dann wäre das Löschen unkritisch. Trotzdem: Mehr Dokumentation ist sicherer.
Ich hab beim Übertragen der Daten einen Fehler gemacht – wie kann ich das korrigieren?
In den meisten Fällen ist es am einfachsten, die fehlerhafte Integration zu löschen und neu zu verbinden. Wie das funktioniert ist hier erklärt.
Außerdem kannst du alle Daten, also mehrere Integrationen, auf einmal löschen - siehe hier.
Achtung: Hast du viele Transaktionen manuell gelabelt oder angepasst, könnte es sinnvoll sein, nur gezielt Einzelfehler zu korrigieren – je nach Aufwand. Wenn du unsicher bist, hilft dir auch unser Support-Team weiter.
Gibt es Support oder Hilfe bei der Bearbeitung und Fehleranalyse in Blockpit?
Ja, du hast mehrere Möglichkeiten:
- Support-Ticket: Unser Team hilft bei fehlenden, doppelten oder fehlerhaften Transaktionen – einfach ein Ticket mit Screenshots oder CSV-Auszügen einreichen.
- AI Support Assistant (Beta): Rund um die Uhr verfügbar direkt in der WebApp – für schnelle Hilfe per Chat.
- Videoberatung via HalloSophia: Persönliche Unterstützung durch unsere Blockpit-Expert:innen – buchbar in verschiedenen Beratungspaketen.
Wann wird Integration XY in Blockpit verfügbar sein? Wann kommt der CSV-Upload für Börse XY?
Ob und wann eine Integration kommt, hängt stark von der Nachfrage ab.
Tipp: In unserem AI Assistenten in der App findest du alle aktuellen Feature-Wünsche – dort kannst du für Integrationen voten oder neue Vorschläge einreichen. Je mehr Votes, desto höher die Umsetzungschance.
Bis dahin: Nutze unser manuelles Excel-Import-Template.
Warum ist Blockpit teurer geworden?
Die letzte Preisanpassung liegt bereits zwei Jahre zurück. In dieser Zeit konnten wir die Preise trotz steigender Infrastrukturkosten und Inflation stabil halten.
Im Vergleich zu anderen Anbietern bewegen wir uns weiterhin im gleichen Preissegment – mit einem umfangreichen Funktionsumfang und zuverlässigem Support.
3. Fragen zu Bitpanda
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nur auf Bitpanda Krypto gekauft und verkauft hat?
Nein, nicht zwingend – wenn du nur Spot-Trading nutzt. Bitpanda führt in diesem Fall die Steuer automatisch ab.
Aber: Sobald du auch andere Produkte nutzt (z. B. Bitpanda Cash Plus, Leverage-Produkte, Aktien, Derivate) oder weitere Wallets/Börsen hast, bist du selbst verantwortlich – und musst gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Wie kann ich dem Finanzamt nachweisen, dass Bitpanda bereits 27,5 % Steuer abgeführt hat?
Bitpanda führt bei Spot-Trades automatisch die Kapitalertragsteuer (27,5 %) ab – diese Info ist in der Jahressteuerbescheinigung von Bitpanda ersichtlich.
So weist du es nach:
- Jahressteuerreport von Bitpanda herunterladen (in deinem Bitpanda-Konto unter "Steuerunterlagen").
- In der Einkommensteuererklärung gibst du die bereits versteuerten Beträge unter „inländische Kapitalerträge“ (z. B. Kennzahl 982 im E1-Formular) an.
- Der Blockpit-Steuerreport berücksichtigt diese Abzüge ebenfalls – dort sind sie nicht nochmals als steuerpflichtig ausgewiesen.
Tipp: Den Bitpanda-Steuernachweis und/oder den Blockpit-Bericht als Beilage zur Steuererklärung mitschicken, um Rückfragen zu vermeiden.
Warum fragt Bitpanda nie nach der Steuernummer – ist das problematisch?
Aktuell noch nicht, aber bald Pflicht. Spätestens ab 1.1.2026 müssen Krypto-Börsen laut Crypto Asset Reporting Framework (CARF) die Steuernummer abfragen. Viele Anbieter bereiten sich bereits darauf vor – auch Bitpanda wird das rechtzeitig umsetzen. Derzeit ist es noch keine Pflicht, aber das wird sich ändern.
Werden Transfers zwischen Bitpanda und Cold Wallets korrekt in Blockpit berücksichtigt?
Ja, sofern beide Seiten korrekt eingebunden sind. Wenn du Bitpanda per API und deine Cold Wallet per Public Key verknüpfst, erkennt Blockpit die Transfers automatisch, kennzeichnet sie korrekt als nicht steuerpflichtig und übernimmt auch Anschaffungskosten und Altbestände.
Wird das Bitpanda Cash Plus-Produkt korrekt in Blockpit getrackt?
Ja, wird es. Cash Plus ist ein Derivat – du tauschst Euro gegen Cash Plus und später zurück. Blockpit erkennt diese Vorgänge automatisch über die Bitpanda-API und wertet sie korrekt als Kursgewinn oder -verlust aus.
Wie erkennt Blockpit automatisch abgeführte Steuern bei Bitpanda und verhindert Doppelbesteuerung?
Blockpit weist bereits abgeführte Steuern von Bitpanda im Steuerreport aus, kennzeichnet sie aber nicht erneut als steuerpflichtig – dadurch wird Doppelbesteuerung vermieden.
Diese Angaben sind auch wichtig, um Verluste bei Bitpanda mit Gewinnen von anderen Börsen (z. B. Binance) korrekt gegenzurechnen. Blockpit berücksichtigt das automatisch und korrekt im Bericht.
Mehr Details findest du in diesem Helpcenter-Artikel: Wie wird die von Bitpanda abgeführte Steuer von Blockpit berücksichtigt?
Wie trage ich in Bitpanda die Anschaffungsdaten meiner Assets ein – und wie unterstützt mich Blockpit dabei?
Wir haben hier einen ausführlichen Helpcenter-Artikel, der das im Detail erklärt: Abfrage der Anschaffungsdaten mit Hilfe von Blockpit