Krypto-Steuern Österreich 2026: 27,5% KeSt, Staking, Futures & Stablecoins – Community-Fragen kompakt beantwortet. Jetzt informieren.
In unserer Community auf Telegram, Discord, im Forum und in unseren Webinaren werden uns regelmäßig Fragen gestellt. Wir haben die häufigsten Fragen zu Steuerpflicht, Staking, Stablecoins, Futures, Blockpit und Bitpanda gesammelt und für das Steuerjahr 2026 kompakt beantwortet.
Nein, verpflichtend ist es nicht. Aber: Es kann sinnvoll sein, die Verluste trotzdem zu erklären – etwa um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden oder bei einem Vorjahresgewinn Konsistenz zu zeigen. Ein Verlustvortrag ist für Privatpersonen in Österreich leider nicht möglich.
Nein, es gibt keine Freigrenze mehr. Für Neubestand von Kryptowährungen gilt seit 2022: ab dem ersten Euro sind 27,5% KESt fällig.
Ausnahme: Bei NFTs gilt weiterhin eine Freigrenze von 440€ pro Jahr, da sie als Spekulationsgeschäft behandelt werden.
Ja. In Österreich kannst du freiwillig eine Prüfung deiner Krypto-Steuererklärung beantragen – das läuft über die reguläre Einkommensteuerveranlagung. Auch wenn das Finanzamt dich nicht auffordert, kannst du deine Erklärung (inklusive Krypto-Einkünfte) freiwillig über FinanzOnline einreichen. Das Finanzamt prüft deine Angaben dann im Rahmen einer normalen Veranlagung, nicht als förmliche Außenprüfung.
Das lohnt sich, weil du proaktive Transparenz zeigst – das verringert das Risiko späterer Nachforderungen oder eines Strafverfahrens. Berichtigungen bleiben jederzeit möglich.
Eine Verlustverrechnung ist möglich, wenn beide Einkünfte dem 27,5%-KESt-Satz unterliegen – das ist z. B. bei verbrieften Wertpapieren (klassischen Aktien) der Fall, nicht bei Derivaten oder Futures. Hast du also Krypto-Verluste und gleichzeitig Aktiengewinne, kannst du diese im Steuerausgleich gegenrechnen und dir zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Blockpit weist allerdings nur Krypto-Daten aus – Wertpapiere musst du selbst ergänzen.
Für die Eintragung: Verluste aus Krypto-Verkäufen gehören ins Formular E1, Kennzahl 175 (Seite 2, „Einkünfte aus Kryptowährungen" gemäß § 27 Abs. 4a EStG). Mit dem Blockpit-Steuerreport erhältst du alle Werte fertig berechnet – inklusive vorausgefüllter Felder für deine Steuererklärung.
In Österreich ist dies seit der neuen Regelung und dem Sondersteuersatz leider nicht mehr möglich.
Ja, können wir. Erfahrene Krypto-Steuerberater:innen in Österreich sind z. B. Georg Brameshuber (Validvent) und Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung). Beide arbeiten eng mit Blockpit zusammen. Alternativ übernimmt der Blockpit Expert Service selbst die Aufbereitung deines Steuerberichts, falls du keine externe Steuerberatung, sondern direkte Unterstützung bei deinen Blockpit-Daten suchst.
Stablecoins gelten in Österreich als Kryptowährungen. Wechselst du sie später in Euro (FIAT), kann dabei ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen – dieser wird mit 27,5% KESt versteuert.
Beispiel: Du machst Gewinne mit BTC und tauschst sie in Stablecoins wie USDC. Dabei werden die Anschaffungskosten übertragen. Wenn du diese Stablecoins später in Euro tauschst, wird die Differenz zum ursprünglichen BTC-Kaufwert versteuert – falls dabei ein Gewinn entsteht.
Als Einkünfte aus unverbrieften Derivaten – also mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0–55%). Typischerweise liegt der Steuersatz zwischen 35% und 42%.
Wichtig: Keine Verrechnung mit Spot-Krypto-Gewinnen/Verlusten möglich, da Futures steuerlich zu einer anderen Einkunftsart gehören als klassisches Krypto-Trading.
Es kommt auf die Dezentralität an: Staking liegt meist vor, wenn du direkt mit einem dezentralen Protokoll via Smart Contract interagierst. Interest (Zinsen) trifft eher zu, wenn du mit einer zentralen Plattform oder Firma agierst – auch wenn diese vorgibt, dezentral zu sein.
Faustregel: Je weniger transparent oder dezentral die Struktur ist, besonders ohne On-Chain-Transaktion, desto eher handelt es sich um Interest (steuerpflichtig bei Zufluss). Es gibt keine eindeutige gesetzliche Abgrenzung – bei höheren Beträgen empfiehlt sich hier eine Abklärung mit einem Steuerberater, um Dokumentation und Argumentation für deinen konkreten Fall sauber aufzustellen.
PAX Gold (PAXG) ist kein Stablecoin im klassischen Sinn, sondern ein goldgedeckter Asset-Token – er wird in Österreich nicht wie „normale" Kryptowährung behandelt. Der Tausch von Krypto in PAXG (oder umgekehrt) gilt daher als steuerpflichtige Veräußerung, auch ohne FIAT-Bezug, da er nicht unter die Steuerfreiheit von Krypto-zu-Krypto-Trades (§ 27b EStG) fällt.
Kurz gesagt: Krypto ↔ PAXG ist steuerpflichtig. Hältst du PAXG länger als 1 Jahr und es ist physisch auslieferbar, kann der Verkauf danach unter Umständen steuerfrei sein (analog zu physischem Gold).
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, gelten in Österreich als steuerfreier Altbestand. Blockpit erkennt diese automatisch und berechnet Altbestand mit der FIFO-Methode, Neubestand (ab 1.3.2021) mit dem Durchschnittspreis. Sobald der Altbestand eines Assets aufgebraucht ist, wechselt Blockpit automatisch zur Durchschnittspreis-Methode.
Wichtig: Wenn du Assets zwischen deinen eigenen Integrationen überträgst, müssen alle Transfers korrekt erfasst werden – nur so können Kaufzeitpunkt und Kostenbasis vollständig übernommen werden.
Ja, du hast mehrere Möglichkeiten, je nachdem, welche Art von Hilfe du brauchst:
Du hast also die Wahl: Steuerbericht selbst erstellen mit Lia und Support als Rückendeckung, oder die Aufbereitung direkt an den Expert Service abgeben.
Grundsätzlich nein, das geht aktuell nicht direkt. Blockpit erstellt immer einen vollständigen Steuerreport für das jeweilige Steuerjahr, da auch vermeintlich steuerfreie Vorgänge (z. B. reine Transfers oder Hodl-Coins) Einfluss auf spätere steuerpflichtige Transaktionen haben können – etwa durch Anschaffungswerte, Haltefristen oder Altbestände.
Wichtig: Du musst den Blockpit-Bericht nicht einreichen. Du kannst auch nur die relevanten Beträge (z. B. Gewinne, Staking-Erträge) direkt in deiner Einkommensteuererklärung eintragen. Der Report dient primär dir selbst als Dokumentation und Sicherheit für den Fall einer Prüfung. Entscheidest du dich für die Einreichung, kannst du Seiten oder Transaktionen in der PDF auch weglassen – bei höheren Beträgen ist ein vollständiger, nachvollziehbarer Bericht aber meist die bessere Wahl, um Rückfragen zu vermeiden.
Spam-Transaktionen markierst du am besten als „Spam" statt sie zu löschen – so werden sie in Steuerreport und Portfolio ausgeblendet, aber intern gespeichert, ohne spätere Datenprobleme. Zukünftige Transaktionen desselben Assets werden dann automatisch ebenfalls erkannt.
Alte oder geschlossene Wallets solltest du dagegen besser nicht entfernen: Sie enthalten oft relevante Anschaffungskosten, die für die korrekte Besteuerung späterer Verkäufe entscheidend sind. Löschst du sie, kann Blockpit die Transaktionskette nicht mehr nachvollziehen. Ausnahme: Ein Depot, das nie mit anderen Wallets verknüpft und vollständig abgewickelt wurde – dort ist das Löschen unkritisch.

In den meisten Fällen ist es am einfachsten, die fehlerhafte Integration zu löschen und neu zu verbinden (auch mehrere Integrationen auf einmal ist möglich). Wie das funktioniert ist hier erklärt.
Außerdem kannst du alle Daten, also mehrere Integrationen, auf einmal löschen - siehe hier.
Hast du dagegen viele Transaktionen manuell gelabelt oder angepasst, kann es sinnvoller sein, nur gezielt Einzelfehler zu korrigieren, statt neu zu verbinden – das hängt vom Aufwand ab.
Bei Unsicherheit hilft dir unser Support-Team weiter: ein Ticket mit Screenshots oder CSV-Auszügen reicht meist aus. Bei größeren oder komplexeren Datenproblemen kann auch der Expert Service die vollständige Aufbereitung für dich übernehmen.
Ob und wann eine Integration kommt, hängt stark von der Nachfrage ab. In unserem AI Assistenten in der App findest du alle aktuellen Feature-Wünsche – dort kannst du für Integrationen voten oder neue Vorschläge einreichen. Je mehr Votes, desto höher die Umsetzungschance. Bis dahin: Nutze unser manuelles Excel-Import-Template.
Nein, nicht zwingend – wenn du nur Spot-Trading nutzt. Bitpanda führt in diesem Fall die Steuer automatisch ab.
Aber: Sobald du auch andere Produkte nutzt (z. B. Bitpanda Cash Plus, Leverage-Produkte, Aktien, Derivate) oder weitere Wallets/Börsen hast, bist du selbst verantwortlich – und musst gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Das gilt auch, wenn du woanders Verluste gemacht hast, die du mit deinen Bitpanda-Gewinnen verrechnen willst: Bitpanda kennt nur seine eigenen Transaktionen und kann Verluste von anderen Börsen oder Wallets nicht automatisch berücksichtigen. Damit die Verrechnung korrekt funktioniert, brauchst du einen umfassenden Steuerbericht wie von Blockpit, der alle deine Plattformen zusammenführt.
Bitpanda führt bei Spot-Trades automatisch die Kapitalertragsteuer (27,5%) ab – diese Info findest du in der Jahressteuerbescheinigung von Bitpanda (im Bitpanda-Konto unter „Steuerunterlagen"). In der Einkommensteuererklärung gibst du die bereits versteuerten Beträge unter „inländische Kapitalerträge" (Kennzahl 982 im E1-Formular) an. Der Blockpit-Steuerreport berücksichtigt diese Abzüge ebenfalls und weist sie nicht nochmals als steuerpflichtig aus.
Tipp: Den Bitpanda-Steuernachweis und/oder den Blockpit-Bericht als Beilage zur Steuererklärung mitschicken, um Rückfragen zu vermeiden.
Ja, Bitpanda fragt nach deiner Steueridentifikationsnummer – und das ist mittlerweile verpflichtend. Seit Januar 2026 ist deine Steuernummer aufgrund der DAC8-Regulierung in Europa für dein Bitpanda-Konto Pflicht. In Österreich besteht sie aus einer 9-stelligen Zahl, die jedem Steuerpflichtigen zugewiesen wird und eventuell einen Schrägstrich (/) enthalten kann.
Für Nutzer in Österreich hat das einen konkreten Grund: Bitpanda ist seit 2024 „steuereinfach", berechnet also bei jedem steuerrelevanten Verkauf oder Tausch deine Krypto-Steuer (27,5%) und führt sie automatisch an das Finanzamt ab. Damit die abgeführte Steuer korrekt deinem Steuerkonto zugeordnet werden kann, braucht Bitpanda deine Steuer-ID.
Ohne Angabe kommst du als Neukunde in der Regel nicht durch die Registrierung (KYC). Als Altkunde riskierst du eine Einschränkung deines Kontos (keine Einzahlungen oder Trades mehr), wenn du die Nummer nach Aufforderung nicht nachträgst.
Wichtig zu wissen: Das ist keine Verdachtsmaßnahme, sondern reine Routine – jede regulierte Krypto-Börse in Europa muss diese Daten erheben.
Ja, sofern beide Seiten korrekt eingebunden sind. Wenn du Bitpanda per API und deine Cold Wallet per Public Key verknüpfst, erkennt Blockpit die Transfers automatisch, kennzeichnet sie korrekt als nicht steuerpflichtig und übernimmt auch Anschaffungskosten und Altbestände.
Ja. Cash Plus ist ein Derivat – du tauschst Euro gegen Cash Plus und später zurück. Blockpit erkennt diese Vorgänge über die Bitpanda-API und wertet sie korrekt als Kursgewinn oder -verlust aus.
Blockpit weist bereits abgeführte Steuern von Bitpanda im Steuerreport aus, kennzeichnet sie aber nicht erneut als steuerpflichtig – dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Diese Angaben sind auch wichtig, um Verluste bei Bitpanda mit Gewinnen von anderen Börsen (z. B. Binance) korrekt gegenzurechnen, was Blockpit automatisch berücksichtigt.
Mehr Details findest du in diesem Helpcenter-Artikel: Wie wird die von Bitpanda abgeführte Steuer von Blockpit berücksichtigt?
Wir haben hier einen ausführlichen Helpcenter-Artikel, der das im Detail erklärt: Abfrage der Anschaffungsdaten mit Hilfe von Blockpit
Nein, verpflichtend ist es nicht. Aber: Es kann sinnvoll sein, die Verluste trotzdem zu erklären – etwa um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden oder bei einem Vorjahresgewinn Konsistenz zu zeigen. Ein Verlustvortrag ist für Privatpersonen in Österreich leider nicht möglich.
Nein, es gibt keine Freigrenze mehr. Für Neubestand von Kryptowährungen gilt seit 2022: ab dem ersten Euro sind 27,5% KESt fällig. Ausnahme: Bei NFTs gilt weiterhin eine Freigrenze von 440€ pro Jahr, da sie als Spekulationsgeschäft behandelt werden.
Ja. In Österreich kannst du freiwillig eine Prüfung deiner Krypto-Steuererklärung beantragen – das läuft über die reguläre Einkommensteuerveranlagung. Auch wenn das Finanzamt dich nicht auffordert, kannst du deine Erklärung (inklusive Krypto-Einkünfte) freiwillig über FinanzOnline einreichen. Das Finanzamt prüft deine Angaben dann im Rahmen einer normalen Veranlagung, nicht als förmliche Außenprüfung. Das lohnt sich, weil du proaktive Transparenz zeigst – das verringert das Risiko späterer Nachforderungen oder eines Strafverfahrens. Berichtigungen bleiben jederzeit möglich.
Eine Verlustverrechnung ist möglich, wenn beide Einkünfte dem 27,5%-KESt-Satz unterliegen – das ist z. B. bei verbrieften Wertpapieren (klassischen Aktien) der Fall, nicht bei Derivaten oder Futures. Hast du also Krypto-Verluste und gleichzeitig Aktiengewinne, kannst du diese im Steuerausgleich gegenrechnen und dir zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Blockpit weist allerdings nur Krypto-Daten aus – Wertpapiere musst du selbst ergänzen. Für die Eintragung: Verluste aus Krypto-Verkäufen gehören ins Formular E1, Kennzahl 175 (Seite 2, „Einkünfte aus Kryptowährungen" gemäß § 27 Abs. 4a EStG).…
In Österreich ist dies seit der neuen Regelung und dem Sondersteuersatz leider nicht mehr möglich.
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 (BGBl. I Nr. 10/2022): Link zum Bundesgesetzblatt
Einkommensteuergesetz (EStG) § 27a – Besonderer Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen: Link zur RIS-Abfrage
BMF – Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen: bmf.gv.at
OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF): Link zum OECD-Dokument
EU-Richtlinie DAC8 (2023/2226/EU): Link zur EU-Richtlinie
Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.
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