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Kryptowährungen richtig in der Steuererklärung angeben [Anleitung]

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Key Takeaways

  • In der Schweiz gelten Kryptowährungen für Privatpersonen als Vermögen, wobei Kursgewinne aus dem Verkauf grundsätzlich steuerfrei sind, solange kein gewerbsmässiger Handel vorliegt.
  • Alle Kryptobestände müssen jährlich zum offiziellen Steuerwert per 31.12. im kantonalen Vermögensverzeichnis deklariert werden.
  • Einkünfte aus Krypto-Aktivitäten wie Staking, Mining oder Lending werden als steuerbares Einkommen behandelt und müssen entsprechend angegeben werden.
  • In der Regel musst du deine Steuern bis zum 31. März des Folgejahres einreichen, aber dies hängt vom Kanton ab.

Table of Contents

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Kryptowährungen gehören für viele längst zum Alltag. Bei der Steuererklärung sorgen sie aber oft für Unsicherheit.
Die gute Nachricht: In der Schweiz ist die Besteuerung von Krypto vergleichsweise unkompliziert, wenn du weißt, wo und wie du deine Coins deklarieren musst.

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">In dieser Anleitung zeigen wir dir Schritt für Schritt:<ul><li>was du in der Schweiz deklarieren musst</li><li>wo Krypto in der Steuererklärung eingetragen wird</li><li>was kantonal zu beachten ist</li><li>und wie dich der Blockpit Steuerbericht dabei unterstützt</li></ul></p></div></div></div>

Kurzüberblick: Wie werden Kryptowährungen in der Schweiz besteuert?

Für Privatpersonen gilt in der Schweiz grundsätzlich:

  • Kryptowährungen gelten als Vermögen
  • Kursgewinne aus dem Verkauf sind steuerfrei, solange kein gewerbsmässiger Handel vorliegt
  • Kryptobestände müssen jährlich deklariert werden
  • Einkünfte (z. B. Staking, Mining, Lending) sind steuerbares Einkommen

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Das heißt: Du versteuerst nicht den Gewinn aus dem Verkauf, aber du musst deine Coins korrekt im Vermögensverzeichnis angeben.</p></div></div></div>

Was genau musst du in der Steuererklärung angeben?

Kryptobestände (Vermögen)

Alle Kryptowährungen, die du am 31.12. besitzt, müssen in der Schweiz im Vermögensverzeichnis deiner Steuererklärung angegeben werden. Die Bewertung erfolgt zum offiziellen Steuerwert per Jahresende in CHF, den die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) jährlich veröffentlicht. Gibt es für einen Coin keinen offiziellen Kurs, wird stattdessen ein marktüblicher Börsenkurs herangezogen.

Krypto-Einkünfte (Einkommen)

Neben dem Vermögen können auch Einkünfte aus Kryptowährungen steuerpflichtig sein. Dazu zählen insbesondere Staking Rewards, Mining-Erträge, Lending-Zinsen und in bestimmten Fällen auch Airdrops. Diese Einnahmen gelten als steuerbares Einkommen und müssen zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet und in der Steuererklärung deklariert werden.

Wenn du diese beiden Bereiche sauber voneinander trennst und korrekt angibst, bist du in der Schweiz steuerlich auf der sicheren Seite.

Wo trägst du Kryptowährungen in der Steuererklärung ein?

In der Schweiz reichst du deine Steuererklärung online beim Kanton ein.
Jeder Kanton nutzt eigene Formulare oder Codes, das Prinzip ist aber überall ähnlich.

Beispiele aus einzelnen Kantonen

  • Aargau
    Deklaration über Formular 101.05 (Wertschriften- und Guthabenverzeichnis).
    Zusätzlich wird ein Nachweis der Bestände per Jahresende verlangt (z. B. Wallet- oder Börsenreport).
  • Bern
    Eintrag in Formular 3 (Wertschriftenverzeichnis und Rückerstattungsantrag Verrechnungssteuer).
  • Basel-Stadt
    Deklaration unter Code 835 (Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte).
  • Luzern
    Kryptos werden als sonstige Vermögenswerte erfasst.
    Ein Beleg zur Wallet oder Börse muss beigelegt werden.
  • St. Gallen
    Eintrag im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis.
    Bei Käufen oder Verkäufen müssen Datum der Zu- oder Abgänge angegeben werden.
  • Zug
    Deklaration im Wertschriftenverzeichnis mit
    Code 160 (Vermögensertrag) und Code 600 (Vermögen).
  • Zürich
    Kryptos gelten als übrige Vermögenswerte.
    Zusätzlich ist ein Nachweis der Wallet oder Börse erforderlich.

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Wichtig: Auch wenn die Felder unterschiedlich heißen, geht es immer um Bestand, Wert und Nachweis.</p></div></div></div>

Welche Nachweise solltest du bereithalten?

Viele Steuerämter verlangen bei Rückfragen:

  • Jahresend-Bestände pro Coin
  • Umrechnung in CHF
  • Nachweis, wo die Coins liegen (Wallet oder Börse)
  • Übersicht über steuerbares Krypto-Einkommen

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Genau hier scheitern viele – nicht wegen der Steuer selbst, sondern wegen fehlender Übersicht. Doch kein Problem! Mit einem klar strukturierten Steuerbericht liefert Blockpit genau die Nachweise, die das Steueramt erwartet – und sorgt so für Sicherheit und ruhigen Schlaf.</p></div></div></div>

Wie der Blockpit Steuerbericht dir dabei hilft

Der Blockpit Steuerbericht für die Schweiz nimmt dir genau diese Arbeit ab.

Er zeigt dir auf einen Blick:

  • deine Kryptobestände per 31.12.
  • die korrekten CHF-Werte
  • deine steuerbaren Krypto-Einkünfte (z. B. Staking)
  • eine Ausfüllhilfe für das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
  • eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation für das Steueramt

Für alle Details gibt’s hier das komplette PDF unseres Krypto-Steuer-Beispielreports.

Gleich zu Beginn erhältst du einen umfassenden Überblick über deine steuerfreien Kapitalgewinne und -verluste, Erträge aus beweglichem Vermögen und nicht abgezogene Gesamt-Transaktionswerte.

Dann folgt die Ausfüllhilfe für das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis mit den Steuerwerten am 31.12.:

Mit der Einzeltransaktionsaufstellung hast du die vollständige Historie deines Kryptojahres stets im Blick. Super für einen manuellen Check und selbstverständlich auch als Dokumentationshilfe bei etwaigen Nachfragen.

Fazit: Krypto korrekt deklarieren ist einfacher als gedacht

In der Schweiz ist der Umgang mit Kryptowährungen in der Steuererklärung oft weniger kompliziert, als viele denken. Für Privatpersonen geht es in erster Linie darum, die eigenen Bestände korrekt zu deklarieren, nicht darum, Kursgewinne zu versteuern. Entscheidend sind dabei Transparenz und eine saubere Dokumentation. Wer seine Kryptowerte übersichtlich erfasst und nachvollziehbar nachweisen kann, spart sich Zeit, Stress und unnötige Rückfragen durch das Steueramt.

Genau dabei unterstützt dich Blockpit: Du behältst jederzeit den Überblick über dein Krypto-Vermögen, erhältst steuerlich korrekt aufbereitete Werte und bist auch bei kantonalen Besonderheiten gut vorbereitet. So wird die Steuererklärung mit Kryptowährungen kein Risiko, sondern eine gut planbare Routine.

Sources & References
Update Log
Disclaimer: The information provided in this blog post is for general information purposes only. The information was completed to the best of our knowledge and does not claim either correctness or accuracy. For detailed information on crypto regulations, we recommend contacting a certified legal advisor in the respective country.

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