Krypto-Gewinne 2025 erzielt? So wechselst du in FinanzOnline von L1 zur E1. Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Erklärungswechsel 2026. Jetzt informieren.
Als Arbeitnehmer in Österreich reicht die Lohnsteuerveranlagung (L1) nicht aus, wenn du Krypto-Gewinne erzielt hast. Du musst in FinanzOnline zur Einkommensteuererklärung (E1) wechseln – dem sogenannten Erklärungswechsel. Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
Die konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es auch hier im Video:
Die meisten Arbeitnehmer in Österreich führen ihre jährliche Steuerveranlagung durch die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) durch, die über das Formular L1 abgewickelt wird.
Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Erklärungswechsel notwendig ist und eine Einkommensteuererklärung (E1) eingereicht werden muss. Ein solcher Wechsel ist insbesondere erforderlich, wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehst, die dem besonderen Steuersatz von 27,5%, aber nicht der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.
Dies trifft häufig auf ausländische Kapitaleinkünfte, einschließlich Einkünfte aus Kryptowährungen, zu.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Erklärungswechsel auf FinanzOnline durchgeführt wird. Dieser Prozess wird auch als FINON Erklärungswechsel bezeichnet.
Logge dich auf FinanzOnline ein.

Klicke oben auf den Menüpunkt “Weitere Services” und anschließend unter Anträge auf “Erklärungswechsel”.
Im nächsten Schritt gibst du deine Steuernummer ein.
Danach klickst du auf „Wechsel zur Einkommensteuererklärung bzw. Änderung der Tätigkeit“.
Nachdem du die Art der Einkünfte festgelegt hast, sind weitere Details erforderlich:
Im nächsten Formularteil geht es um deine Erreichbarkeit. Du musst lediglich deine aktuelle Anschrift hinterlegen:
Alle restlichen Felder in diesem Abschnitt kannst du einfach leer lassen, sofern sie nicht auf deine spezifische Situation zutreffen.
Der letzte Abschnitt dient dem Finanzamt zur Kalkulation etwaiger Einkommensteuervorauszahlungen. Hier sind zwei Angaben verpflichtend:
Keine Sorge: Diese Werte sind lediglich Schätzungen. Sollten sich deine Einnahmen im Kryptomarkt massiv ändern (was bei der Volatilität nicht ungewöhnlich ist), kannst du diese Beträge jederzeit nachträglich durch einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt anpassen lassen.
Sobald du alle Felder ausgefüllt und deine Angaben nochmals kontrolliert hast, schließt du den Vorgang ab:
Das Finanzamt nimmt sich im Anschluss deiner Angaben an und falls alles in Ordnung ist, wird das Formular für die Einkommensteuererklärung E1 freigeschaltet. Innerhalb weniger Tage solltest du in deiner Databox auf FinanzOnline eine Nachricht erhalten, die dir mitteilt, dass dir eine Steuernummer zugewiesen wurde.
Mit dieser neuen Information bist du nun in der Lage, deine Einkommensteuererklärung einzureichen und natürlich auch das Beiblatt E1kv für Einkünfte aus Kapitalvermögen auszufüllen.In unserer Anleitung “Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen”, findest du weiterführend alle Informationen zur Eintragung deiner Gewinne und Verluste.
Wenn du schon einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, dann weißt du, wie viele Stunden in Recherche, Dokumentation und Aufbereitung fließen können.
Mit den rechtskonformen Steuerreports von Blockpit sparst du dir nicht nur viel Zeit, du erhältst zudem auch eine umfassende Übersicht all deiner Krypto-Transaktionen und letztendlich genau das, was du wirklich brauchst: ein rechtskonformes PDF, das du problemlos an das Finanzamt übermitteln kannst.
Für alle Details gibt’s hier das komplette PDF unseres Krypto-Steuer-Beispielreports.
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</div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Definition</span></div></div><div class="label">Eine detaillierte Ausfüllhilfe zur Einkommenssteuererklärung findest du hier: <a id="" href="/steuer-guides/krypto-steuererklaerung-eintragen-anleitung">Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen</a></div></div>
Alle Arbeitnehmer in Österreich, die im Steuerjahr Krypto-Gewinne erzielt haben, die nicht der Kapitalertragsteuer (KeSt) unterliegen – z. B. Einkünfte aus Staking – müssen zur Einkommensteuererklärung E1 wechseln. Der Erklärungswechsel erfolgt online in FinanzOnline.
Die L1 ist die vereinfachte Lohnsteuerveranlagung für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte. Die E1 (Einkommensteuererklärung) ist umfassender und wird benötigt, wenn du zusätzliche Einkünfte – wie Krypto-Gewinne – deklarieren musst. Zur E1 gehört auch die Beilage E1kv.
Der Erklärungswechsel muss grundsätzlich bis zur Abgabefrist der Steuererklärung erfolgen. Diese liegt üblicherweise am 30. April des Folgejahres (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline). Mit Steuerberater-Vertretung gelten verlängerte Fristen.
Wenn du Krypto-Gewinne nicht korrekt deklarierst, riskierst du Zuschläge und Nachzahlungen. Durch die DAC8 -Meldepflicht ab 2026 erhält das Finanzamt automatisch Daten von Krypto-Börsen. Eine vollständige und rechtzeitige Erklärung ist daher wichtig.
Die meisten Arbeitnehmer in Österreich führen ihre jährliche Steuerveranlagung durch die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) durch, die über das Formular L1 abgewickelt wird. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Erklärungswechsel notwendig ist und eine Einkommensteuererklärung (E1) eingereicht werden muss. Ein solcher Wechsel ist insbesondere erforderlich, wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehst, die dem besonderen Steuersatz von 27,5%, aber nicht der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen. Dies trifft häufig auf ausländische Kapitaleinkünfte, einschließlich Einkünfte aus Kryptowährungen, zu.
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 (BGBl. I Nr. 10/2022): Link zum Bundesgesetzblatt
Einkommensteuergesetz (EStG) § 27a – Besonderer Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen: Link zur RIS-Abfrage
BMF – Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen: bmf.gv.at
BMF – Formulare und Steuererklärungen: bmf.gv.at/formulare
FinanzOnline – Digitale Steuererklärung: finanzonline.bmf.gv.at
05/2026: Update auf 2026, Anpassung auf neuen FinanzOnline-Flow
04/2026: Update für 2026
02/2025: Update für 2025
Die in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.
Seit DAC8 erfährt das Finanzamt automatisch von deinen Krypto-Transaktionen. In 5 Schritten zeigen wir dir, wie du mit Blockpit in rund 15 Minuten einen rechtssicheren Steuerbericht nach österreichischem Recht erstellst – inklusive der Beilage E1kv…
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