Angst vor Fehlern in der Steuererklärung?
In unserer Community auf Telegram, Discord, im Forum und in unseren Webinaren werden uns regelmäßig Fragen gestellt. Wir haben die häufigsten gesammelt und kompakt für euch beantwortet.
Wenn ihr weitere Fragen habt, hilft euch unsere Community – inklusive erfahrener User:innen und Moderatoren – jederzeit gerne weiter.
1. Allgemeine Fragen zur Krypto-Steuer in Deutschland
Muss ich dem Finanzamt meine komplette Transaktionsliste zeigen?
Nein, initial reicht die Angabe deiner steuerpflichtigen Gewinne und Verluste – so wie sie im Blockpit Steuerbericht enthalten sind. In der Regel genügt das. Aber: Manche Finanzämter verlangen nachträglich Einsicht in die vollständige Transaktionshistorie. Daher solltest du diese bei Bedarf vorlegen können. Unser Tipp: Steuerbericht aufbewahren und Transaktionsdaten bereithalten – so bist du auf alle Nachfragen vorbereitet.
Muss ich eine Krypto-Steuererklärung abgeben, wenn ich nichts verkauft habe – oder nur unter 1.000 € Gewinn gemacht habe?
Nein. Du musst in Deutschland nur dann Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben, wenn sie steuerpflichtig sind – also:
- du Coins innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft hast und
- der Gewinn über der Freigrenze von 1.000 € liegt
- oder du Einkünfte aus Staking, Lending, Airdrops etc. hattest
Nicht angeben musst du:
- steuerfreie Verkäufe von Altvermögen (Coins, die du länger als 1 Jahr gehalten hast)
- Gewinne unterhalb der 1.000 €-Freigrenze
Aber Achtung: Wenn du große Beträge steuerfrei realisierst (z. B. Hauskauf aus alten BTC-Gewinnen), kann das Finanzamt trotzdem Nachweise verlangen. Deshalb: Dokumentation sauber halten – z. B. mit einem Steuerreport von Blockpit.
Tipp: Auch Verluste solltest du erklären – selbst wenn sie nicht steuerpflichtig sind. Denn nur dann kannst du sie ins nächste Steuerjahr vortragen und später mit Gewinnen verrechnen. Wer Verluste nicht einträgt, kann sie nicht nachträglich geltend machen.
Wie schnell wird man als gewerblicher Trader eingestuft?
Es gibt keine feste Grenze, ab wann du als gewerblicher Trader giltst. Das hängt vom Einzelfall und der Einschätzung deines Finanzamts ab.
Beispiele:
- Wer intensiv, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt (z. B. täglich stundenlang tradet wie ein Profi), kann schon mit wenigen Trades als gewerblich eingestuft werden.
- Wer dagegen automatisiert handelt oder nur gelegentlich tradet, bleibt oft im privaten Bereich – auch bei vielen Transaktionen.
Wichtig:
- Nie für andere mittraden! Wenn du fremdes Geld verwaltest (z. B. von Freunden, Familie) und damit handelst, riskierst du eine gewerbliche Einstufung oder sogar die Einstufung als Finanzdienstleister – mit Lizenzpflicht!
- Auch bei gemeinsam genutzten Accounts (z. B. mit dem Ehepartner oder für die Kinder) wird es steuerlich schnell kompliziert.
Tipp: Wenn du viel und regelmäßig tradest, sprich frühzeitig mit einem Steuerberater, um auf der sicheren Seite zu sein.
Könnte der Staat die einjährige Haltefrist abschaffen – und das rückwirkend anwenden?
Nein, eine rückwirkende Änderung der Haltefrist wäre in der Regel verfassungswidrig.
In Deutschland gilt der Grundsatz des Vertrauensschutzes: Wenn du eine Kryptowährung gekauft hast und zum Zeitpunkt des Kaufs die Haltefrist von einem Jahr galt, darf der Staat diese Regel nicht rückwirkend zu deinem Nachteil ändern.
Das bedeutet konkret:
- Wenn du z. B. im Januar 2024 Bitcoin gekauft hast und ihn im Februar 2025 verkaufst, greift die alte einjährige Haltefrist.
- Auch wenn sich das Gesetz danach ändern sollte, bleibt für deinen konkreten Fall die alte Regelung bestehen.
Nur bei extremen Ausnahmen (z. B. bei Steuerhinterziehung oder Gesetzeslücken) könnte der Gesetzgeber versuchen, rückwirkend einzugreifen – das wurde bisher im Kryptobereich aber nicht gemacht und wäre rechtlich sehr umstritten.
Wie schlimm ist es, wenn ich etwas in der Steuer vergesse oder nachreichen muss?
Keine Panik – Fehler oder vergessene Angaben lassen sich in der Regel unkompliziert korrigieren.
Am besten: Melde dich proaktiv beim Finanzamt oder frag einen Steuerberater, wie du vorgehen sollst. In den meisten Fällen reicht eine Berichtigung oder Offenlegung, und du musst einfach den fehlenden Steuerbetrag nachzahlen – ohne Strafe.
Wichtig: Je früher du dich meldest, desto besser. Wer aktiv korrigiert, zeigt Kooperationsbereitschaft – das wird vom Finanzamt meist positiv gewertet.
Wenn die Börsen ab 2026 melden müssen – wird die eigene Steuererklärung dann hinfällig, weil das Finanzamt ja ohnehin die Daten hat?
Nein – die eigene Steuererklärung bleibt weiterhin verpflichtend, auch wenn Börsen ab 2026 im Rahmen von DAC8 (EU) oder CARF (international) steuerrelevante Daten ans Finanzamt übermitteln.
Wichtig zu wissen:
- Die Meldung ersetzt keine Steuererklärung.
Du bist weiterhin selbst verantwortlich, deine Kryptogewinne korrekt zu berechnen und zu melden. - Die Börsendaten sind oft unvollständig.
Die Behörden sehen nur einzelne Plattformen – aber nicht deine Gesamtstrategie (z. B. Transfers zwischen Wallets, Verluste, steuerfreie Coins, etc.). - Das Finanzamt gleicht deine Angaben ab.
Wenn du nichts angibst oder falsche Angaben machst, kann das Finanzamt deine Daten mit den Börsenmeldungen vergleichen – und Schätzungen, Rückfragen oder Strafverfahren einleiten.
Fazit: Die Meldepflichten ab 2026 erhöhen den Druck zur korrekten Abgabe – sie entbinden dich aber nicht von der Pflicht, deine Kryptosteuer selbst zu erklären. Wer korrekt dokumentiert, hat nichts zu befürchten.
2. Spezifische Steuerfälle (Staking, Mining, Schenkung, Lending, Verluste)
Muss ich Staking-Erträge in der Steuer angeben, auch wenn ich nichts verkauft habe?
Ja – denn Staking ist bei Zufluss steuerpflichtig, nicht erst beim Verkauf.
Das bedeutet: Sobald du Staking-Rewards claimst, musst du sie als sonstige Einkünfte versteuern – unabhängig davon, ob du sie anschließend verkaufst oder nicht.
Wichtig: Liegt der Jahresertrag unter der Freigrenze von 256 €, musst du nichts angeben. Liegt er darüber, musst du die Rewards in der Steuererklärung anführen – auch ohne Veräußerung.
Neuerung laut BMF: Auch wenn du Staking-Rewards nicht manuell claimst, gilt spätestens zum 31.12. eines Jahres ein automatischer Zufluss – sie gelten also als zugeflossen und sind steuerpflichtig.
Tipp: Halte deine Zuflüsse und Staking-Protokolle sauber dokumentiert – mit Blockpit geht das automatisch.
Ab wann sind gekaufte und gestakte Tokens steuerfrei?
Die ursprünglich gekauften Coins (z. B. 1 ETH am 01.03.2024) sind steuerfrei, wenn sie mindestens ein Jahr gehalten und danach verkauft werden.
Wichtig bei Staking: Die Staking-Rewards, die du währenddessen erhältst (z. B. täglich 0,001 ETH), gelten jeweils als neuer Zufluss. → Für jede einzelne Reward-Tranche beginnt die eigene einjährige Haltefrist ab dem Zeitpunkt des Zuflusses.
Beispiel:
- 1 ETH am 01.03.2024 gekauft und gestakt
- Am 02.03.2025 verkauft → die ursprüngliche ETH ist steuerfrei
- Die Staking-Rewards sind teilweise noch steuerpflichtig, wenn sie weniger als 1 Jahr alt sind.
Tipp: Blockpit zeigt dir Haltefristen und steuerfreie Verkäufe automatisch an.
Ich möchte BTC an meine Kinder verschenken – die Coins habe ich bereits seit über einem Jahr.
a) Wird der Wert für die Schenkung zum Zeitpunkt der Übergabe berechnet?
b) Geht die Steuerfreiheit durch die einjährige Haltefrist automatisch auf die Kinder über?
a) Erfolgt die Bewertung zum Schenkungsdatum?
Ja. Für Schenkungszwecke wird der Marktwert deiner BTC am Tag der Schenkung angesetzt. Das gilt z. B. für die Ermittlung, ob du über die Freibeträge (400.000 € pro Kind, alle 10 Jahre) kommst.
b) Geht die Steuerfreiheit (Haltefrist) auf die Kinder über?
Ja, in der Regel schon. Wenn du die BTC bereits über ein Jahr gehalten hast, übernimmt das Kind bei der Schenkung deinen ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt. Damit können die Coins sofort steuerfrei weiterverkauft werden – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine entgeltliche Weitergabe oder Sonderfall.
Die Schenkung selbst kann also schenkungssteuerpflichtig sein, wenn du über den Freibetrag kommst – aber der Verkauf der BTC durch das Kind kann trotzdem steuerfrei bleiben.
Wie wird Mining steuerlich behandelt?
Das hängt vom Umfang ab:
- Kleines Mining (z. B. über Mining-Pools oder gelegentlich): Die Erträge gelten als sonstige Einkünfte und sind bei Zufluss steuerpflichtig – zum Marktwert im Moment des Erhalts.
- Größeres Mining (z. B. mehrere eigene Geräte, hoher Stromverbrauch): Kann als gewerblich eingestuft werden. In dem Fall gelten andere Regeln: Keine Haltefrist, andere Besteuerung (z. B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer).
Wichtig: Blockpit ist nicht für gewerbliche Nutzer gedacht, sondern für die private Einkommenssteuer.
Wie kann ich einen wertlosen Coin steuerlich geltend machen?
Wenn ein Coin keinen Wert mehr hat, du ihn aber noch hältst, kannst du den Verlust steuerlich nicht geltend machen, solange du ihn nicht veräußerst.
So kannst du den Verlust realisieren:
- Coin aktiv veräußern: Du musst den Coin verkaufen oder wegschicken, z. B. an eine andere Wallet. Nur so gilt der Verlust steuerlich als realisiert.
- Beispiel: Schick den Coin z. B. an einen Freund und lass ihn dir symbolisch 1 € dafür geben. Damit gilt der Verkauf als erfolgt – und du kannst den Verlust steuerlich angeben.
Wichtig: Solange der Coin auf deiner Wallet liegt, ist er steuerlich nicht "veräußert" – und der Verlust zählt nicht. Erst durch den tatsächlichen Abfluss (z. B. Verkauf oder Tausch) wird der Verlust real.
3. Blockpit Funktionen & Steuerreport
Was passiert, wenn Hinweise in Blockpit offen bleiben?
Auch wenn nicht alle Hinweise gelöst sind, erstellt Blockpit trotzdem einen vollständigen Steuerbericht. Dabei greift automatisch eine sogenannte Fallback-Logik, die fehlende Informationen nach einem festen Schema ergänzt:
- Bei unklaren Zuflüssen wird angenommen, dass die Coins zum aktuellen Tageswert angeschafft wurden.
- Bei nicht zugeordneten Abflüssen wird keine steuerliche Realisation unterstellt – es entsteht also weder ein Gewinn noch ein Verlust.
Das ist grundsätzlich zu deinem Vorteil, aber nicht immer korrekt. Gerade bei größeren Beträgen kann es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen, wenn die Annahmen nicht der Realität entsprechen.
Unsere Empfehlung:
- Sortiere Hinweise nach Betrag – und bearbeite vor allem die Transaktionen mit hohem Wert.
- Bei kleineren Beträgen (z. B. unter 1 % deines Portfolios) kann man unter Umständen mit der Fallback-Logik leben.
- Achte darauf, dass im Bericht offene Hinweise und getroffene Annahmen dokumentiert sind – das schafft Transparenz gegenüber dem Finanzamt.
- Bei Unsicherheiten oder größeren Summen: Unbedingt aufbereiten oder Steuerberater hinzuziehen.
Wichtig: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt bei dir. Blockpit übernimmt keine Haftung für steuerliche Folgen durch unvollständige Angaben.
Wie gehe ich mit Dusting-Angriffen in Blockpit um?
Diese winzigen Geldeingänge – meist ohne erkennbaren Absender oder Grund – werden oft als sogenannte Dusting Attacks bezeichnet. Sie haben in der Regel keinen realen Wert und stammen nicht aus einer bewussten Aktion deinerseits.
So solltest du sie in Blockpit klassifizieren:
- Als Airdrop markieren: Wenn du keine Gegenleistung erbracht hast und dir Coins einfach zugeschickt wurden, ist die korrekte Kennzeichnung „Airdrop“. Der steuerliche Ansatz erfolgt dann mit 0 € Anschaffungskosten – potenzielle Gewinne beim späteren Verkauf wären dann voll steuerpflichtig.
- Als Spam markieren: Wenn es sich um offensichtlichen Spam oder nicht handelbare Token handelt (z. B. fragwürdige Solana-Cashbacks), kannst du diese als Spam ausblenden. Gehe dazu in der Transaktion oder Asset-Übersicht auf die drei Punkte und wähle „Als Spam markieren“ – dann werden sie vollständig aus der steuerlichen Berechnung ausgeschlossen.
Gibt es eine Möglichkeit, Dusting-Beträge automatisch abzuarbeiten?
Teilweise, ja. Blockpit erlaubt eine Massenbearbeitung von bis zu 200 Transaktionen gleichzeitig. So geht’s:
- Filter setzen: Nutze die Filterfunktion in der Transaktionsübersicht, z. B. nach Asset (z. B. „XLM“) oder Transaktionsart („Zufluss“).
- Nach Betrag sortieren: Sortiere nach niedrigstem Wert – Dusting-Beträge erscheinen meist ganz oben.
- Wert berechnen (falls nötig): Falls kein Wert angezeigt wird, klicke vorher auf „Berechnen“.
- Mehrere Transaktionen markieren: Wähle alle betreffenden Zeilen aus (Checkbox).
- Transaktionstyp ändern: Unten kannst du alle markierten Transaktionen z. B. auf „Airdrop“ setzen – fertig.
Fazit: Dusting-Attacken sind zwar nervig, aber steuerlich meist harmlos. Mit dem richtigen Umgang und der Massenbearbeitung in Blockpit sind sie schnell aus der Welt – und dein Steuerbericht bleibt sauber.
Blockpit zeigt steuerpflichtige Gewinne, obwohl ich alle Coins über ein Jahr gehalten habe. Was tun?
Wenn Blockpit deine Verkäufe als steuerpflichtig einstuft, obwohl du überzeugt bist, dass alle Coins länger als ein Jahr gehalten wurden und alle Transfers gemerged sind, liegt das in der Regel an Datenlücken oder fehlerhaften Transaktionen.
Das solltest du prüfen:
- Hinweise & Datenlücken: Schau in der betroffenen Transaktion nach, ob Hinweise angezeigt werden (z. B. „Fehlende Historie“). Diese deuten oft darauf hin, dass Blockpit den ursprünglichen Kaufzeitpunkt nicht korrekt zurückverfolgen kann – und den Verkauf daher sicherheitshalber als steuerpflichtig einstuft.
- Tranche prüfen: Klicke die betroffene Transaktion auf und sieh dir genau an, welche Coins (Tranche) verkauft wurden. Blockpit zeigt dir, wann diese ursprünglich gekauft wurden. Nur Coins mit vollständiger, nachgewiesener Haltefrist von über einem Jahr werden als steuerfrei behandelt.
- Wallet-/Depottrennung beachten: Wenn deine steuerfrei gehaltenen Coins auf einer anderen Wallet oder Börse liegen als jene, von der du verkauft hast, werden sie nicht automatisch für den Verkauf herangezogen.
Beispiel: Du verkaufst auf Binance, aber deine steuerfreien Coins liegen noch auf deiner Ledger-Wallet. Blockpit nutzt in dem Fall die Binance-Tranche – und die kann steuerpflichtig sein. - Transfers korrekt gemerged? Nur korrekt gematchte Transfers mit vollständiger Historie führen zur lückenlosen Haltezeit. → Öffne die Transaktionskette im Detail, um zu prüfen, ob irgendwo ein Transfer fehlt oder nicht gemerged wurde.
Fazit: Blockpit berechnet korrekt – aber nur, wenn alle Daten sauber eingepflegt und Transfers korrekt verknüpft sind. Wenn du keine Ursache findest, kontaktiere am besten den Support und gib die Transaktions-ID der betroffenen Verkäufe sowie relevante Screenshots mit.
Gibt es eine Zusammenarbeit mit der WISO-Steuersoftware?
Ja, die gibt es bereits. Du kannst in Blockpit ganz einfach den WISO-Steuer-Export (CSV) herunterladen und anschließend direkt in WISO Steuer importieren.
Tipp: Achte darauf, dass du den aktuellen Steuerreport exportierst und die Datei nicht veränderst, bevor du sie in WISO hochlädst. Eine genaue Anleitung gibt es hier.
Wie wird der Merge von BEST und PAN zu Vision in Blockpit abgebildet – und was bedeutet das steuerlich?
Der Zusammenschluss von BEST und Pantos zu Vision auf Bitpanda wird in Blockpit automatisch als Token-Migration erkannt und korrekt verarbeitet.
Steuerliche Bewertung:
- Keine Veräußerung: Es handelt sich nicht um einen steuerpflichtigen Tausch, sondern um eine steuerneutrale Token-Migration (Label: Token Migration).
- Haltefrist bleibt erhalten: Die ursprüngliche Anschaffungszeit und Haltefrist deiner BEST- und PAN-Token wird auf die neuen Vision-Token übertragen.
- Anschaffungskosten werden übernommen: Die ursprünglichen Anschaffungskosten bleiben bestehen.
Wenn deine BEST oder PAN bereits steuerfrei waren (z. B. über 1 Jahr gehalten), dann sind auch die daraus entstandenen Vision-Token steuerfrei, sobald du sie verkaufst.
Was tun, wenn in Blockpit mehr Krypto angezeigt wird, als man tatsächlich besitzt – trotz CSV-Import oder API-Sync?
Wenn dein Portfolio in Blockpit mehr Coins zeigt als tatsächlich vorhanden, liegt das fast immer an fehlerhaften oder unvollständigen Transaktionsdaten. Hier eine Schritt-für-Schritt-Erklärung:
1. Prüfe, ob die Integration synchronisiert oder manuell (CSV) ist:
- API-Sync (z. B. Binance, Kraken):
→ Die "Synchronisierte Balance" zeigt den Live-Wert deiner Wallet auf der Börse. Diese ist meist korrekt. - CSV-Import:
→ Blockpit errechnet die Balance anhand der Transaktionen (Zuflüsse/Abflüsse).
→ Fehlen hier Transaktionen, stimmt die Balance nicht.
2. Typische Ursachen für zu hohe Bestände:
- Fehlender Abfluss in der CSV (z. B. Verkauf, Transfer)
- Doppelte Transaktionen beim kombinierten CSV- und API-Import
- Falscher Import (z. B. falsches Börsenformat oder Template)
- Börse liefert unvollständige Daten
3. So gehst du vor:
- Öffne in Blockpit die Portfolioansicht und klicke auf die jeweilige Integration.
- Schau unter „Transaktionen“, ob Abflüsse fehlen oder doppelt vorhanden sind.
- Wenn nur eine CSV genutzt wird: Checke, ob alle Ein- und Ausgänge korrekt enthalten sind.
- Wenn API und CSV kombiniert werden: Mögliche Doppelzählung prüfen.
4. Lösung:
- Fehlende Transaktionen manuell nachtragen oder CSV korrigieren
- Doppelte Transaktionen löschen
- Im Zweifel: Support kontaktieren und Screenshot + Original-CSV mitgeben.
Tipp: Achte beim CSV-Import auf das korrekte Template (richtige Börse, korrektes Format). Bei Unsicherheiten lieber einmal zu viel nachfragen – falsche Daten führen sonst zu fehlerhaften Steuerreports.
Wie bilde ich Lending-Protokolle wie Aave mit Collateral und Debt korrekt in Blockpit ab?
Blockpit unterstützt Aave und ähnliche Lending-Protokolle bereits automatisch, sofern du eine passende Integration (z. B. Ethereum-Adresse) verwendest.
So funktioniert die Abbildung grundsätzlich:
- Collateral hinterlegen (z. B. ETH in Aave):
→ Wird als steuerneutraler Abfluss markiert.
→ Das Collateral wandert in ein internes "Collateral-Depot".
→ Du erhältst dafür z. B. einen aETH-Token. - Kreditaufnahme (Borrow):
→ Wird als steuerneutraler Zufluss markiert.
→ Der erhaltene Betrag kann nun verwendet werden. - Erhaltene Lending-Token (z. B. aETH, cDAI etc.):
- Wenn handelbar:
→ Gilt steuerlich als Tausch (Veräußerung) beim Einzahlen – steuerpflichtig, wenn z. B. BTC → aBTC.
→ Die Software erkennt das und klassifiziert es automatisch als Trade. - Wenn nicht handelbar (reiner Rückforderungsanspruch):
→ Bleibt steuerneutral.
→ Du kannst den ursprünglichen Coin nach Rückzahlung 1:1 wieder entnehmen.
- Wenn handelbar:
- Zinsen / Rewards:
→ Werden bei Zufluss steuerpflichtig als sonstige Einkünfte verbucht (ähnlich wie Staking-Rewards).
Wichtig:
- Die Software entscheidet automatisch anhand des Token-Verhaltens, ob ein steuerpflichtiger Trade vorliegt oder nicht.
- Manuelle Anpassung ist möglich, falls du eine abweichende Bewertung (z. B. aus Sicht deines Steuerberaters) nutzen willst: Gehe in die jeweilige Transaktion und ändere das Label z. B. von Trade zu Transfer oder Steuerneutral.
Best Practices:
- Nutze eine direkte Wallet-Integration (z. B. Ethereum-Adresse), um alle Aave-Transaktionen korrekt und automatisch zu importieren.
- Vermeide CSVs bei DeFi – dort fehlen oft technische Details zu den Smart-Contract-Aktionen.
- Bei Unsicherheiten: Konsultiere einen Steuerberater, vor allem bei hohen Summen oder bei komplexen Protocol-Flows.
Kann ich eine bestehende API-Integration in Blockpit löschen oder ersetzen, wenn der Schlüssel abgelaufen ist?
Ja, das ist möglich – und in den meisten Fällen auch die beste Lösung.
Beste Vorgehensweise bei abgelaufenen API-Schlüsseln
- Nicht doppelt anbinden: Du solltest pro Börse nur eine einzige API-Integration aktiv haben. Zwei Integrationen für dieselbe Exchange führen zu doppelten Transaktionen und fehlerhaften Berechnungen.
- Bestehende API einfach aktualisieren (empfohlen):
- Gehe zur jeweiligen Integration in Blockpit
- Klicke auf die drei Punkte neben der Integration und wähle "Bearbeiten"
- Trage den neuen API-Key und Secret ein
- Speichern – fertig: Damit bleibt deine gesamte Historie erhalten, und du musst nichts neu einpflegen.
- Gehe zur jeweiligen Integration in Blockpit
- Alternative: Integration komplett löschen und neu verbinden
Wenn deine API monatelang nicht aktiv war und Transaktionen fehlen (z. B. bei Börsen mit eingeschränktem API-Zeitraum wie Kraken), ist es besser, die alte Integration zu löschen und neu anzulegen. So wird der vollständige Datenimport erneut durchgeführt.
Fazit: Eine bestehende API lässt sich problemlos ersetzen oder löschen. In den meisten Fällen reicht es aus, den neuen Schlüssel in der bestehenden Integration zu hinterlegen. Nur bei größeren Datenlücken ist eine Neuverbindung sinnvoll.
Wieso erscheinen meine Staking-Rewards nirgends im Steuerbericht?
Wenn deine Staking-Rewards korrekt in Blockpit eingepflegt wurden und im relevanten Steuerjahr liegen, erscheinen sie definitiv im Steuerbericht – und zwar:
- Als sonstige Einkünfte (relevant für die 256 € Freigrenze).
- In der Einzeltransaktionsübersicht.
- Am Ende des Berichts nochmals kumuliert, gemeinsam mit anderen Rewards wie Airdrops, Bounties etc.
Bitte prüfe, ob die Transaktionen korrekt klassifiziert wurden und ins richtige Steuerjahr fallen.
4. Allgemeine Fragen zu Blockpit
Wann wird Integration XY in Blockpit verfügbar sein? Wann kommt der CSV-Upload für Börse XY?
Ob und wann eine Integration kommt, hängt stark von der Nachfrage ab.
Tipp: In unserem AI Assistenten in der App findest du alle aktuellen Feature-Wünsche – dort kannst du für Integrationen voten oder neue Vorschläge einreichen. Je mehr Votes, desto höher die Umsetzungschance.
Bis dahin: Nutze unser manuelles Excel-Import-Template.
Was tun, wenn ich meine Krypto-Transaktionen nicht mehr nachvollziehen kann?
Wenn dir Daten fehlen oder du nicht mehr weißt, was genau passiert ist, hilft folgendes Vorgehen:
1. Nach bestem Wissen und Gewissen rekonstruieren
- Trage die fehlenden Transaktionen so gut wie möglich manuell ein, basierend auf dem, was du noch weißt.
- Wichtig: Die Angaben sollten mit deinem aktuellen Portfolio plausibel übereinstimmen (keine unerklärlichen Bestände oder Lücken).
2. Fehlende Börse? Kein Problem.
- Wenn eine Börse nicht mehr existiert (z. B. FTX, Mt. Gox, QuadrigaCX), kannst du die Daten nur schätzen.
- Das Finanzamt kann in solchen Fällen meist selbst keine Daten abrufen – deine Schätzung zählt, solange sie nachvollziehbar ist.
3. Bei größeren Summen: Steuerberater + Begleitschreiben
- Wenn größere Beträge betroffen sind: Unbedingt mit einem Steuerberater abstimmen.
- Gemeinsam ein Begleitschreiben aufsetzen, das deine Herleitung erklärt.
- Das schützt dich vor Nachfragen oder rechtlichen Risiken.
Tipp: Auch wenn du nicht alles rekonstruieren kannst – ein ehrlicher und dokumentierter Versuch ist besser als keine Erklärung.
Wie sicher sind meine Daten bei Blockpit? Wer kann was einsehen?
Deine personenbezogenen Daten wie Name, E-Mail etc. sind bei uns sicher – wir haben kein Interesse, unnötige personenbezogene Daten zu speichern.
Wallets und Transaktionen werden nur gespeichert, weil sie für die Steuerberechnung nötig sind. Du gibst sie bewusst ein – sie sind öffentlich einsehbar (Public Keys), aber nicht mit deinem Namen verknüpft.
Sicherheit & Datenschutz bei Blockpit
- Keine Datenweitergabe ans Finanzamt.
→ Wir sind kein Finanzdienstleister, daher auch nicht meldepflichtig.
→ Das Finanzamt holt sich Daten direkt bei Börsen – nicht bei uns. - Hosting in privater Cloud in Zentraleuropa.
→ Keine Nutzung von Amazon, Microsoft, Google o. Ä.
→ Alles läuft auf DSGVO-konformer Infrastruktur. - ISO-zertifizierte Sicherheit (ISO 27001).
→ Wir wurden bereits von Finanzämtern geprüft & auditiert.
→ Verschlüsselung und Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik – eher darüber.
Fazit: Deine Daten sind bei Blockpit so sicher wie technisch möglich. Kein Zugriff durch Dritte, keine Weitergabe – volle Kontrolle bei dir.
Kann ich mit einer Lizenz mehrere Personen (z. B. mich und meinen Ehepartner) verwalten?
Nein, pro Person wird ein eigener Account mit eigener Lizenz benötigt. Kryptobörsen-Konten sind immer personenbezogen (wegen KYC), daher sollten auch die Transaktionen nicht vermischt werden.
Auch wenn ihr gemeinsam veranlagt seid, ist es für die Steuererklärung wichtig, die Daten getrennt aufzubereiten – sonst kann es zu Problemen mit der Nachvollziehbarkeit und bei Behördenanfragen kommen.
Kann ich bei einem Konflikt mit dem Finanzamt den Blockpit-Support nutzen?
Bei Problemen mit dem Finanzamt selbst solltet ihr unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen – wir dürfen keine individuelle Steuerberatung leisten. Wenn es Unklarheiten zur Funktionsweise der Blockpit-Software gibt, kann unser Support aber gerne ein technisches Statement bereitstellen.
Was muss ich tun, um Blockpit für meine Firma zu nutzen?
Blockpit arbeitet gerade an einer Exportfunktion für Firmen. Damit kannst du alle Transaktionen inklusive Euro-Bewertungen exportieren und z. B. in DATEV oder über Drittanbieter wie steuertools.de weiterverarbeiten. Die Funktion wird voraussichtlich in wenigen Wochen bis Monaten (Stand: Juli 2025) verfügbar sein. Bis dahin kannst du deine Daten wie gewohnt importieren und alles vorbereiten.