von Steuerberatenden geprüft

BMF-Schreiben 06.03.2025: Was sich für Krypto-Steuern ändert

Blockpit verwendet strenge redaktionelle Prinzipien, um genaue, klare und umsetzbare Informationen bereitzustellen. Erfahre mehr über unsere redaktionellen Richtlinien.

Das Wichtigste

  • Veröffentlichung: Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 (Az. IV C 1 - S 2256/00042/064/043) ergänzt das ursprüngliche Krypto-Schreiben vom 10.05.2022 und konkretisiert die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten.
  • Strengere Dokumentation: Wer seine Krypto-Transaktionen nicht lückenlos belegen kann, muss mit Schätzungen nach § 162 AO rechnen – die fast immer zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfallen.
  • Staking-Rewards spätestens am 31.12.: Auch nicht aktiv geclaimte, aber wirtschaftlich zugängliche Rewards sind nach BMF-Auffassung zum Jahresende als Zufluss zu erfassen.
  • Aufbewahrungspflicht 6 Jahre nach § 147a AO bei positiven Überschusseinkünften >500.000 € pro Jahr (Schwelle steigt ab 2027 auf 750.000 €).
Inhaltsverzeichnis

Angst vor Fehlern in der Steuererklärung?

🏦 Berechne Krypto-Steuern optimal nach offiziellen Vorgaben.
🧾 Erhalte einen abgabefertigen Bericht für das deutsche Finanzamt.
💸 Vermeide teure Fehler und bezahle nur, was du auch musst.

Jetzt Steuerbericht erstellen

Komplexes Krypto-Portfolio?

👨‍💻 Premium-Support durch unsere Experten schon ab 199€.
📊 Wir validieren, bereinigen und optimieren deine Portfolio-Daten.
🧾 Du erhälst die optimale Basis zur Steuerberechnung.

Angebot anfordern

Jetzt Krypto-Steuern legal optimieren

📊 Verluste gezielt nutzen & mit Gewinnen verrechnen
💡 Blockpit Plus zeigt dir automatisch alle Sparpotenziale
💶 Nutzer:innen sparen damit im Schnitt 2.395 € pro Jahr

Jetzt Steuern optimieren

Mehr Durchblick für bessere Entscheidungen

⭐ Blockpit Plus ist das Premium-Upgrade für dein Portfolio
💸 Spare im Schnitt 2.395 € pro Jahr mit der Steueroptimierung
🚀 Alle Premium-Funktionen 14 Tage kostenlos testen – ohne Risiko, ohne Zahlungsdaten, ohne automatische Verlängerung

Blockpit Plus testen

Krypto stressfrei auszahlen

🛑 Banken frieren Auszahlungen ein, wenn die Herkunft unklar ist.
📄 Erstelle einen bankenfreundlichen Bericht in wenigen Klicks.
⚙️ Blockpit erstellt den Nachweis automatisch aus deinen Daten.

Nachweis erstellen

Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 (Aktenzeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043) ergänzt das ursprüngliche Krypto-Schreiben vom 10.05.2022 und schärft die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Anleger:innen. Wer seine Transaktionen nicht sauber dokumentiert, riskiert Schätzungen nach § 162 AO – fast immer zum Nachteil. Mit der DAC8-Datenmeldung ab 01.01.2026 sieht das Finanzamt ohnehin, dass gehandelt wurde; die Frage ist nur noch, ob deine Selbstauskunft konsistent ist.

1. Strengere Mitwirkungs- und Nachweispflichten

Kern des BMF-Schreibens 2025: Die Mitwirkungspflicht nach § 90 AO wird für Krypto explizit erweitert. Du musst nicht nur Gewinne erklären, sondern auch plausibel nachweisen können. Fehlt der Nachweis, kann das Finanzamt deinen Gewinn schätzen – und greift in der Praxis zu konservativen, hochangesetzten Werten.

Erforderlich für jede Transaktion:

  • Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt (auf den Tag genau)
  • Coin-Art und Menge
  • Marktwert in Euro zum jeweiligen Zeitpunkt
  • Handelsplattform oder Wallet-Adresse
  • Verbrauchsfolge (FIFO laut BMF-Schreiben 10.05.2022 Rz. 61, walletbezogen)

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Was als Nachweis akzeptiert wird: Transaktionshistorien aus Krypto-Börsen (Binance, Kraken, Coinbase), Blockchain-Explorer (Etherscan, BTCscan) und rechtskonforme Steuerberichte aus etablierten Tools wie Blockpit. Excel-Listen ohne Belegkette und Screenshots ohne Kontext werden zunehmend abgelehnt.</p></div></div></div>

2. Lückenlose Dokumentation – auch von DEX und DeFi

Das BMF-Schreiben macht klar: Die Dokumentationspflicht gilt unabhängig von der Plattform. Egal ob du auf Binance, Coinbase, Uniswap oder auf einer reinen On-Chain-Wallet aktiv bist – die Beweispflicht liegt bei dir. Auch Selbst-Custody (Hardware-Wallets, MetaMask) entbindet nicht von der Aufzeichnungspflicht.

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box warning"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473e84badfdd6e059e_Care.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">⚠️ Backups sind deine Verantwortung. Wenn eine Börse insolvent wird oder verschwindet (Beispiel FTX 2022), gehen die Transaktionsdaten verloren. Das BMF macht unmissverständlich klar: Der Steuerpflichtige trägt das Beweisrisiko. Wer regelmäßige CSV- oder API-Snapshots hat, ist auf der sicheren Seite. Mit Blockpit Plus wird das Backup alle 24 h automatisch gezogen.</p></div></div></div>

3. Aufbewahrungspflicht: 6 Jahre bei hohen Einkünften

Nach § 147a AO gilt eine besondere Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren, wenn die Summe der positiven Überschusseinkünfte 500.000 € pro Kalenderjahr übersteigt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Schwelle ab 2027 auf 750.000 € angehoben. Für die übrige Bevölkerung bleibt es bei den allgemeinen Aufbewahrungsfristen, aber: das BMF empfiehlt auch unterhalb der Schwelle eine sechsjährige Aufbewahrung, weil Sammelauskunftsersuchen (§ 93 AO) jederzeit auch ältere Jahre treffen können.

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box definition"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f473db41a468e9c5dc5_Bookmark.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">„Lassen Sie sich zum 31.12. eine Bestätigung Ihrer Bestände von der Exchange schicken und sichern Sie monatlich Screenshots Ihrer Wallet-Bestände auf CEX & DEX zur Plausibilisierung. Hohe Krypto-Bestände können sonst als „Einkünfte-Millionär“ geprüft werden. Wer im steuerlichen Grenzbereich liegt, sollte mögliche Verluste strategisch realisieren.“ – Matthias Steger, Steuerberater</p></div></div></div>

4. Steuerpflicht für Staking, Lending & Airdrops

Nicht nur der Spot-Handel, sondern auch Staking, Lending und Airdrops müssen vollständig erfasst werden. Maßgeblich ist hier § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte): Der Marktwert zum Zuflusszeitpunkt ist als Einnahme zu versteuern.

Erforderliche Angaben pro Vorgang:

  • Art (Staking, Lending, Airdrop, Bounty, Hard Fork)
  • Start- und Endzeitpunkt der Lock-Periode (sofern relevant)
  • Erhaltene Coins/Token mit Euro-Marktwert zum Zufluss
  • Etwaige Sperrfristen (Vesting, Slashing-Risiko)

5. Wallet-Bestände zum 31.12. nachweisen

Das Finanzamt kann verlangen, dass du zum Stichtag 31.12. deine Wallet-Bestände in einer kompletten Übersicht nachweist. Bei mehreren Wallets über CEX, DEX und Self-Custody hinweg ist das nur sauber dokumentiert in spezialisierten Tools realisierbar.

  • Alle Wallet-Adressen mit Beständen am 31.12.
  • Genutzte Handelsplattformen mit Account-IDs
  • Transaktions-Hashes für relevante Bewegungen

Blockpit trackt alle per API oder Public Key verbundenen Wallets und liefert eine konsolidierte Jahresendbilanz.

6. Staking-Rewards: 31.12.-Stichtag auch ohne Claim

Bislang verbreitete Annahme: Solange Rewards nicht aktiv geclaimt sind, fließen sie steuerlich nicht zu. Das BMF sieht das in 2025 anders: Spätestens am 31.12. sind wirtschaftlich zugängliche Rewards als zugeflossen zu behandeln und nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.

Die Logik: Wenn du jederzeit claimen könntest, hast du wirtschaftlich bereits Verfügungsmacht. Strittig bleibt der Fall technisch gesperrter Tokens (echte Sperrfrist, Slashing-Risiko); hier kann der Zufluss nach Auffassung mancher Steuerberater:innen verschoben sein, bis die Sperre aufgehoben ist.

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Praxis-Tipp: Claime offene Rewards spätestens in der letzten Dezemberwoche. Damit triggerst du den Zufluss bewusst und dokumentiert. Blockpit erkennt diese Zuflüsse automatisch und bucht sie mit dem Euro-Marktwert zum Claim-Zeitpunkt – für die Anlage SO sauber als sonstige Einkünfte aufbereitet.</p></div></div></div>

7. Tool-Einsicht: Wenn das Finanzamt deinen Account sehen will

Bei einem Auskunftsersuchen können Excel-Tabellen oder Screenshots zunehmend nicht mehr ausreichen. Das BMF stellt klar, dass das Finanzamt auch Einsicht in die zugrundeliegenden Daten von Steuerberichten aus Tools verlangen kann. Wichtig: Das Amt kontaktiert nicht den Tool-Anbieter, sondern dich – du hast die Auskunft zu erteilen.

<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Mit einem gut gepflegten Blockpit-Account bist du auf solche Anfragen vorbereitet: Reports sind durchgängig nachvollziehbar, Wallet-Mapping transparent, FIFO walletbezogen ausgewiesen. Externer Lese-Zugriff für Steuerberater oder Finanzamt lässt sich per Link teilen und jederzeit wieder entziehen (Mehr dazu).</p></div></div></div>

Fazit: Was das BMF-Schreiben 2025 für dich konkret bedeutet

  1. Lückenlose Erfassung priorisieren: Alle Wallets und Börsen in einem Tracking-Tool zusammenführen.
  2. Jahresendnachweise sammeln: Bestätigungen der Börsen, Screenshots der Wallet-Bestände, Transaktions-Hashes der wichtigsten Bewegungen.
  3. Staking-Positionen aktiv claimen, spätestens in der letzten Dezemberwoche.
  4. 6-Jahre-Aufbewahrung bei Überschreiten der § 147a-Schwelle, sonst pragmatisch ebenfalls 6 Jahre.
  5. Steuerbericht über akzeptiertes Tool: das vermeidet die Akzeptanzfrage bei Excel/Screenshots.

FAQ: BMF-Schreiben 2025

Ersetzt das BMF-Schreiben 2025 das von 2022?

Nein. Das Schreiben vom 06.03.2025 ergänzt das BMF-Schreiben vom 10.05.2022. Die ursprünglichen Aussagen zur Einordnung von Krypto als sonstige Wirtschaftsgüter (§ 23 EStG), zur 1-Jahr-Haltefrist und zu FIFO walletbezogen bleiben unverändert.

Welches Bußgeld droht bei fehlender Dokumentation?

Bei Steuergefährdung nach § 379 AO sieht das Gesetz Bußgelder von bis zu 30.000 € vor – je nach Schwere des Verstoßes. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sind die Strafrahmen deutlich höher (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe). In der Praxis wirkt sich aber meist die Schätzung zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus, bevor es zu Bußgeldern kommt.

Sind nicht-geclaimte Staking-Rewards wirklich steuerpflichtig?

Nach Auffassung des BMF-Schreibens 2025: ja, sobald sie wirtschaftlich zugänglich sind, spätestens zum 31.12. Streitfall sind technisch gesperrte Tokens (Sperrfristen, Slashing-Risiko). In allen anderen Fällen ist die sicherste Strategie, Rewards spätestens Ende Dezember zu claimen, damit Zufluss und Buchung dokumentiert sind.

Gilt die 6-Jahre-Aufbewahrung für mich?

Strikt rechtlich nur bei positiven Überschusseinkünften >500.000 € pro Jahr (ab 2027: 750.000 €). In der Praxis empfehlen wir 6 Jahre auch für kleinere Portfolios, weil Sammelauskunftsersuchen mehrere Jahre rückwirkend treffen können – der Bitcoin.de-Fall zeigt, dass Daten aus 2015–2017 erst 2023 abgefragt wurden.

Reicht ein Blockpit-Steuerbericht als Nachweis?

Ja – sofern die zugrunde liegenden Transaktionen vollständig importiert sind (API/CSV/Public Key). Der Bericht enthält die FIFO-Berechnung walletbezogen, ELSTER-kompatible Anlage-SO-Werte und einen Audit-Trail. Wenn das Finanzamt nachfragt, kannst du den Roh-Datenbestand on demand bereitstellen.

Quellen & Referenzen
Update Log

04/2026 v2: SEO/GEO-Überarbeitung nach Blockpit-Regelwerk v0.7 – Lead/Meta neu, Quellenapparat nach BMF-Schreiben & § EStG/AO, FAQ-Schema, /de-de/-Locale-Korrektur interner Links.

01/2026: 2026 Update

Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu den Krypto-Regulierungen empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

Krypto richtig in der Steuer angeben?

Erstelle jetzt deinen abgabefertigen Krypto-Steuerbericht mit Blockpit.

Kostenlos starten

Krypto-Steuern stressfrei

Lass deinen Krypto-Steuerbericht von Experten vorbereiten.

Angebot anfordern

Jetzt Krypto-Steuern optimieren

Verluste gezielt nutzen &  Steuervorteile entdecken.

Kostenlos testen

Mehr Durchblick für dein Portfolio

Erhalte Premium-Insights und intelligente Steueroptimierung – 14 Tage kostenlos.

Blockpit Plus testen

Krypto stressfrei auszahlen

Dein bankenfreundlicher Mittelherkunftsnachweis.

Nachweis erstellen

Smarte Steuern. Mehr Gewinne.

📈 Tracke dein gesamtes Krypto-Portfolio an einem Ort
🤑 Behalte mehr von deinen Gewinnen mit smarter Steueroptimierung
📊 Erstelle abgabefertige Steuerberichte nach BMF-Regeln

Starte jetzt kostenlos