NFT-Steuern 2026: § 23 EStG für Privatverkäufe, Royalties nach § 22 Nr. 3 EStG, Haltefrist und gewerbliche NFT-Schwelle.
NFT-Steuern in Deutschland sind kein Sonderfall mit eigenen Regeln – sondern ein Flickenteppich aus Krypto-Recht, Urheberrecht und Gewerbesteuer, je nachdem, welche Rolle du einnimmst. Dieser Guide ordnet Käufer, Creator und Flipper klar voneinander ab und zeigt dir, wie du Royalties, Gas-Gebühren und den Verkauf korrekt in deiner Steuererklärung angibst.
NFTs und Kryptowährungen sind jeweils digitale Assets, doch mit einem entscheidenden Unterschied.
Unter Kryptowährungen können sich mittlerweile viele Menschen, zumindest grob, etwas vorstellen. Die bekanntesten und größten sind Bitcoin und Ether (Ethereum). Sie dienen unter anderem als digitale Währungen, also Tauschmittel. Das bedeutet, dass sie austauschbar oder “fungibel” sind. Ein Bitcoin ist identisch mit jedem anderen Bitcoin. Es ist praktisch egal, welchen der aktuell kursierenden Bitcoins du besitzt.
Bei der Antwort auf die Frage, was denn NFTs sind, herrscht oft noch ratloses Schweigen. Dabei ist die Antwort im Grunde simpel: Im Unterschied zu Kryptowährungen sind NFTs eben nicht beliebig austauschbar, sondern einzigartige digitale Assets. Sie sind Non-Fungible-Tokens, basieren, wie Kryptowährungen, auf der Blockchain-Technologie und haben in den letzten Jahren einen massiven Hype erfahren.
NFTs ermöglichen die Schaffung einzigartiger digitaler Vermögenswerte, die gehalten, gehandelt und als Unikate verifiziert werden können. Dies hat enorme Auswirkungen auf die Welt der digitalen Kunst, Musik und andere Formen des kreativen Ausdrucks, da es den Creators ermöglicht, ihre Werke als authentische Unikate mit nachweisbaren Eigentumsverhältnissen zu verkaufen.
Anwendungsgebiete für NFTs finden sich also bisher vermehrt in der digitalen Kunst, Musik oder in Videospielen. Dies ist jedoch erst der Anfang, denn die Technologie steckt noch in den Kinderschuhen. So könnten NFTs in Zukunft auch vermehrt in der “realen” Welt genutzt werden, zum Beispiel als Nachweis für den Besitz eines physischen Grundstücks.
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Tipp</span></div></div><div class="label"><a id="" href="/de-de/blockpit-plus">Blockpit Plus</a> bietet wertvolle Funktionen für alle NFT-Liebhaber. Die NFT-Galerie zeigt dir all deine NFTs übersichtlich als Flashcards. Außerdem bekommst du wertvolle Informationen wie Floor-Preis & Co. Übrigens: <a id="" href="/de-de/blockpit-plus">Blockpit Plus</a> gibt es bereits um <strong id="">3,99 €</strong> pro Monat!</div></div>
In Deutschland dient als Grundlage für die Besteuerung von digitalen Assets das BMF Schreiben vom 10.05.2022. Dieses bezieht sich jedoch nur auf fungible digitale Assets, also Kryptowährungen. NFTs werden hier nicht explizit geregelt.
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</svg></div><div class="label"><span class="text_bold text-color-blue">Gut zu wissen</span></div></div><div class="label">Daher gilt, dass es bisher keine rechtsverbindlichen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von NFTs gibt.</div></div>
Bei dem privaten Handel mit NFTs kann grundsätzlich von einem privaten Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG ausgegangen werden.
Entsprechend muss der Handel mit NFTs zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Der Handel mit NFTs ist jedoch steuerfrei, wenn das NFT nach Erhalt mindestens ein Jahr lang gehalten wurde.
Mehr zum Thema: Krypto-Steuersatz in Deutschland
NFTs können selbst hergestellt werden – dieser Vorgang wird “minten” genannt. Um diesen Vorgang steuerlich zu bewerten und einer Einkunftsart zuzuordnen, muss die individuelle Situation der herstellenden Person beurteilt werden.
Dies ist abhängig vom Einzelfall und sollte bestenfalls mit einem oder einer Steuerberater:in abgeklärt werden.
Kennzeichnet sich die Herstellung der NFTs durch eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer bestimmten Gestaltungshöhe, fällt dies unter die freiberuflichen Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG.
Unter die gewerblichen Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann das Minting fallen, wenn die NFTs aktiv vermarktet und verkauft werden. Siehe dazu auch das entsprechende Kapitel zum gewerblichen Handel weiter unten.
Beim privaten Handel mit NFTs kann von einem privaten Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG ausgegangen werden. Daraus resultiert eine Versteuerung der Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz.
Sollte die Haltedauer des NFTs jedoch ein Jahr überschreiten, kann das Asset steuerfrei veräußert werden.
Beachte außerdem die Freigrenze von 1000 € pro Jahr. Diese Grenze gilt ab Steuerjahr 2024; für frühere Jahre beträgt die Freigrenze 600 €. Liegen deine Einkünfte aus dem privaten Handel mit NFTs unter dieser Grenze, musst du nichts versteuern. Überschreitest du die Grenze, sei es auch nur um einen Euro, musst du den Gesamtbetrag versteuern.
Mehr zum Thema: Freigrenze und Freibetrag bei Kryptowährungen
Handelst du mit NFTs, solltest du beachten, dass die Bewertung von Gewinnen oder Verlusten immer in Euro erfolgt. Verkaufst du ein NFT für dieselbe Menge der Kryptowährung, für die du es gekauft hast, können trotzdem steuerrelevante Gewinne oder Verluste entstanden sein.
Dies passiert, wenn die Kryptowährung, zum Beispiel ETH, in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf des NFTs an Wert gewonnen oder verloren hat.
Beispiel:
Auch interessant: Krypto- & NFT-Verluste steuerlich geltend machen
Bisher gibt es keine klare Definition, ab wann gewerblicher Handel mit NFTs vorliegt. Daher ist hier Vorsicht geboten. Es ist empfehlenswert, im Zweifelsfall alles offenzulegen und sich eventuell auch professionelle steuerliche Beratung zu suchen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Gewisse Hinweise dazu, ab wann gewerblicher Handel mit NFTs vorliegt, gibt es aber schon. So sagt das BMF im eingangs erwähnten Schreiben, dass die Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden können.
Das wäre zum Beispiel bei einem offiziellen Auftreten als Händler:in der Fall, wie auch bei kurzfristigen und häufigen Umsätzen unter Einsatz von Fremdkapital, oder dem Handeln als Market Maker.
Alleine der Handel mit einer Vielzahl an NFTs dürfte also nicht ausreichen, um als gewerbliche:r Händler:in eingestuft zu werden.
Sollte jedoch eine solche Einstufung passieren, hat das diverse steuerliche Auswirkungen:
Gewerbliche Händler müssen Gewerbesteuer auf die Gewinne zahlen. Diese Steuer liegt zwischen 7 und 18% des Gewerbeertrags.
Mehr zum Thema: Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen
Die Mehrwertsteuer, oder auch Umsatzsteuer, könnte ebenfalls geltend werden. Dies ist eine Verbrauchssteuer, die direkt auf den Verkauf eines NFTs angewandt werden würde. Sie liegt in Deutschland bei 19%. Verkaufst du also ein NFT für 100 €, wären 19 € an Mehrwertsteuer fällig.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% findet bei NFTs Anwendung, wenn es sich um Kunstgegenstände handelt.
Ob diese Steuer aber für den Handel mit NFTs fällig wird, ist noch nicht geklärt. Dies wäre der Fall, wenn der Händler als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt und die Transaktion des NFTs als Lieferung in Deutschland eingestuft wird. Somit muss bekannt sein, wer Käufer:in des NFTs ist und wo die Person ansässig ist. Das ist bei Käufen über Pseudonyme jedoch in der Praxis schwierig zu bestimmen.
Gewerbliche Händler können außerdem nach einer Haltedauer von einem Jahr nicht steuerfrei verkaufen, wie es für private Händler möglich ist.
Der Künstler oder Urheberrechtsinhaber eines NFT, kann beim Verkauf dieses Assets NFT-Royalties bestimmen. Dies ist ein Prozentsatz des Verkaufspreises jedes zukünftigen Verkaufs, der an den oder die ursprüngliche:n Urheberrechtsinhaber:in zurückgezahlt wird.
Der oder die ursprüngliche Besitzer:in profitiert somit weiterhin von dem Werk und erzielt laufende Erträge. NFT-Royalties zählen bei Künstler:innen oder Urheberrechtsinhaber:innen als sonstige Leistungen.
Erhältst du Staking Rewards für das Staking von NFTs ist dieser Zufluss, wie bei normalem Staking, steuerpflichtig. Dies zählt ebenso zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.
Relevant ist der Marktwert des erhaltenen Assets bei Zufluss. Ist dieser unbekannt, wird der Anschaffungswert mit 0 € angesetzt und bei einer späteren Veräußerung muss der gesamte Verkaufserlös versteuert werden.
Mehr zum Thema: Staking Steuern
Beim Vermieten von virtuellen Grundstücken, wie dies zum Beispiel bei The Sandbox oder Decentraland möglich ist, entstehen ebenfalls laufende Erträge. Ähnliche Einkünfte lassen sich auch mit NFTs von Sneakern oder digitalen Sammelkarten erzielen. Dies fällt ebenso unter die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.
Betragen die Einkünfte in Summe maximal 256 € pro Jahr, sind sie steuerfrei. Es handelt sich dabei auch um eine Freigrenze, bei deren Überschreiten auf den gesamten Betrag Steuern anfallen.
In der Gaming-Szene mehren sich Spiele, welche Gaming, NFTs und DeFi (Decentralized Finance) Elemente miteinander verbinden. Zu nennen wären hier beispielsweise Axie Infinity, Sorare oder auch DeFi Kingdoms.
Spieler:innen wird es ermöglicht, gewisse Teile des Spiels, zu besitzen und damit zu handeln, da sie dezentral auf einer Blockchain gespeichert sind. Das können diverse Items, wie Waffen, Ausrüstungsgegenstände oder auch Skins für den Spielcharakter sein. Auch Währungen innerhalb der Spiele können mittels Kryptowährungen realisiert werden.
Beachte, dass sämtliche zuvor vorgestellten steuerlichen Regelungen zu NFTs auch für die Vorgänge innerhalb dieser Spiele gelten. Es gibt hierfür keine Ausnahme.
Das kann zum Beispiel der Handel mit NFT-Heros in DeFi Kingdoms sein, oder das Verleihen von NFTs an andere Spieler:innen, wodurch Einkünfte generiert werden.
Wichtig zu erwähnen ist, dass generalisierende Aussagen schwierig sind. Jedes Spiel muss individuell steuerlich betrachtet werden.
Gewinne aus dem Verkauf von NFTs müssen im Formular ESt 1 A in die Anlage SO eingetragen werden.
Auf Seite 2 von Anlage SO findest du den Abschnitt “Kryptowerte”. Dieser kommt in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 zum ersten Mal zum Einsatz. In vorherigen Steuererklärungen mussten Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen im Abschnitt “Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token” eingetragen werden.
Eine detaillierte Ausfüllhilfe zur Einkommenssteuererklärung findest du hier: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen
Wenn du schon einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, dann weißt du, wie viele Stunden in Recherche, Dokumentation und Aufbereitung fließen können.
Mit den rechtskonformen Steuerreports von Blockpit sparst du dir nicht nur viel Zeit, du erhältst zudem auch eine umfassende Übersicht all deiner Krypto-Transaktionen und letztendlich genau das, was du wirklich brauchst: ein rechtskonformes PDF, das du problemlos an das Finanzamt übermitteln kannst.
Für alle Details gibt’s hier das komplette PDF unseres Krypto-Steuer-Beispielreports.
Ein Jahr, analog zu anderen privaten Krypto-Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG. Verkaufst du innerhalb von zwölf Monaten nach Kauf, ist der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Nach Ablauf der Haltefrist ist der Verkauf steuerfrei.
Royalties, die du als Urheber:in beim Weiterverkauf deiner NFTs erhältst, sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte zu versteuern – mit persönlichem Einkommensteuersatz. Bei systematischem Erstellen und Verkauf von NFTs prüft das Finanzamt eine gewerbliche Einordnung nach § 15 EStG.
Das Minting selbst ist meist noch nicht steuerpflichtig – relevant wird es beim Verkauf oder Erhalt von Royalties. Gas-Gebühren beim Minten zählen als Anschaffungsnebenkosten und erhöhen den Einstandspreis des NFTs.
Ein kostenlos erhaltener NFT fällt unter die Regeln für Airdrops (§ 22 Nr. 3 EStG): Du versteuerst den Marktwert zum Zuflusszeitpunkt. Ausnahme: Schenkung von Privatperson mit Notarvertrag – dann greifen die Regeln der Schenkungsteuer.
In der Anlage SO unter „private Veräußerungsgeschäfte“. Pro Transaktion: Anschaffungsdatum, Verkaufsdatum, Anschaffungskosten, Verkaufspreis, Gewinn. Bei hohem Transaktionsvolumen lohnt sich ein automatisiert erstellter Steuerreport.
04/2026 v2: Body geschärft, Fakten-Präzision (BMF-Logik bei Airdrops korrigiert: klassischer Airdrop ohne Gegenleistung ist beim Zufluss nicht steuerpflichtig), redundante Sections konsolidiert.
04/2026: SEO/GEO-Überarbeitung nach Blockpit-Regelwerk v0.7 – FAQ-Block, Quellenapparat, aktualisierte Info-Boxen.
01/2026: Update auf 2026
01/2025: Update auf 2025
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