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Die Debatte um die Krypto-Besteuerung in Deutschland hat sich seit dem Frühjahr 2026 deutlich zugespitzt – mittlerweile haben sich fünf Parteien mit teils sehr unterschiedlichen Positionen zu Wort gemeldet. Wir ordnen ein, wer wofür steht und was das für dein Portfolio bedeuten würde.
SPD: Die Suche nach neuen Einnahmequellen
Die SPD hat die steuerpolitische Debatte Ende April 2026 mit einem ersten Vorstoß eröffnet. Im Rahmen der Bundespressekonferenz stellte Finanzminister Lars Klingbeil die Eckpunkte für den Haushalt 2027 vor und machte deutlich, dass die aktuelle Besteuerung von Kryptowährungen aus Sicht seiner Partei angepasst werden sollte.
Die damals diskutierten Ansätze sind inzwischen konkreter geworden. Am 3.7.2026 veröffentlichte Klingbeil einen Haushaltsentwurf, der genau den zweiten der beiden unten skizzierten Ansätze verfolgt: die Einordnung von Kryptowerten als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er stellte den Entwurf am 6.7.2026 offiziell vor. Damit hat sich die SPD für das Aktien-Modell entschieden – mit pauschaler Abgeltungsteuer und Wegfall der Haltefrist. SPD-Abgeordneter Jens Behrens bekräftigte kürzlich in einer Diskussionsrunde das Gerechtigkeitsargument seiner Partei, wollte sich zu Details wie Verlustverrechnung oder Bestandsschutz aber noch nicht festlegen.
Die ursprünglich diskutierten zwei Ansätze zur Einordnung:
- Anpassung der Haltefrist: Kryptowährungen würden weiterhin als „andere Wirtschaftsgüter" nach § 23 EStG eingestuft, jedoch könnte die Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Haltefrist gestrichen werden. Gewinne unterlägen damit unabhängig von der Haltedauer dem persönlichen Einkommensteuersatz.
- Einordnung als Kapitalvermögen (dieser Ansatz wurde im Entwurf vom 3.7.2026 gewählt): Die steuerliche Gleichstellung mit Aktien führt zu einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25% (zzgl. Soli und Kirchensteuer). Im Gegenzug fielen die bisherige Haltefrist und die Freigrenze von 1.000€ weg.
Ein zentraler Aspekt der laufenden Diskussion bleibt die mögliche Einführung eines Stichtags beziehungsweise Bestandsschutzes – dazu äußert sich auch der aktuelle Entwurf noch nicht.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800"><strong>Blockpit Einordnung:</strong> Auch nach der Vorstellung des Entwurfs fehlen viele Details zur konkreten Umsetzung. In dieser Phase ist eine lückenlose Dokumentation weiterhin die beste Vorsorge.</p><p class="color-neutral-800">Falls eine Neuregelung mit Stichtagsmodell eingeführt wird, ist es für Anleger wichtig, den Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten ihrer Bestände präzise nachweisen zu können. Dies stellt sicher, dass man von potenziellen Übergangsregeln oder Bestandsschutz-Regelungen profitieren kann.</p></div></div></div>
CDU/CSU: Verteidigung des Status Quo
Die Union hat am 7. Mai 2026 reagiert und sich klar gegen die Pläne des Koalitionspartners positioniert. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es „keinen Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern." Die Union sieht in der einjährigen Haltefrist ein wichtiges Instrument des deutschen Steuerrechts, das für einen „systematischen Gleichklang" sorgt.
In ihrer Stellungnahme hob die Fraktion hervor, dass diese Regelung ebenso für Gold wie für Fremdwährungsgeschäfte gelte und eine „isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen diese Systematik durchbrechen" würde. Man verweist zudem darauf, dass eine solche Verschärfung nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting bekräftigte diese Linie kürzlich in einer Diskussionsrunde: Krypto sei keine homogene Anlageklasse, weshalb ein pauschaler Vergleich mit Aktien zu kurz greife. Er kritisierte zudem, dass das Kabinett bereits Mehreinnahmen einplant, obwohl noch kein Referentenentwurf vorliegt, und sicherte immerhin Bestandsschutz für bereits investierte Anleger zu.
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<img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box">
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<p class="color-neutral-800"><strong>Blockpit Einordnung:</strong> Aus unserer Sicht bedeutet die Haltung der Union vor allem eines: Du kannst erst mal durchatmen, denn die einjährige Haltefrist bleibt vorerst dein wichtigstes Werkzeug für steuerfreie Gewinne. Da die Rechtslage unter diesem Szenario stabil bleibt, gibt es keinen Grund für voreilige Verkäufe aus Panik vor neuen Steuern. Guttings Zusage zum Bestandsschutz ist zudem ein erstes positives Signal für alle, die bereits investiert haben.</p><p class="color-neutral-800">Aber wir geben zu bedenken: Der Staat wird versuchen, Mehreinnahmen eher durch einen strengeren Vollzug der aktuellen Regeln reinzuholen – dank DAC8 haben die Finanzämter ab 2027 Einblick in deine Krypto-Daten. Unsere Empfehlung: Nutze die politische Atempause nicht, um nachlässig zu werden. Sorge mit einer lückenlosen Dokumentation dafür, dass dein Portfolio auch bei intensiveren Prüfungen absolut wasserdicht ist.</p>
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Bündnis 90/Die Grünen: Fokus auf den Einkommensteuersatz
Die Grünen haben bereits eine Woche nach dem Vorstoß der SPD einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Ihr Ziel ist es, die Haltefrist für Kryptowährungen, die nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden, vollständig abzuschaffen. Dabei soll Krypto jedoch ein „anderes Wirtschaftsgut" bleiben, was bedeutet, dass Gewinne weiterhin mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45% besteuert werden – nur eben ohne die Möglichkeit der Steuerfreiheit nach einem Jahr.
Interessanterweise soll diese Änderung ausschließlich für digitale Assets gelten; Gold, Oldtimer oder Kunstwerke blieben nach diesem Entwurf weiterhin nach einem Jahr steuerfrei.
Grünen-Politiker Max Lucks sieht ein Problem darin, Krypto steuerlich nicht als Einkommen, sondern wie eine klassische Aktie einzustufen, um dann auf einmal Verluste bei Aktien mit Gewinnen bei Krypto zu verrechnen.
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<p class="color-neutral-800"><strong>Blockpit Einordnung:</strong> Dieser Vorschlag würde die Krypto-Welt in Deutschland grundlegend verändern. Gewinne würden immer – egal wie lange du deine Coins hältst – mit deinem persönlichen Steuersatz von 0 bis 45% besteuert. Das gilt für jeden Verkauf, jeden Swap und auch wenn du mit Krypto bezahlst. Damit verliert die klassische HODL-Strategie ihren größten steuerlichen Reiz. Die Freigrenze von 1.000 Euro würde aber bestehen bleiben.</p><p class="color-neutral-800">Ein wichtiger Hebel für dein Portfolio: In diesem Szenario könnten Verluste künftig unabhängig von der Haltedauer mit Gewinnen verrechnet werden. Das macht eine intelligente Verlustverrechnung zu deinem wichtigsten Werkzeug, um deine Steuerlast legal zu optimieren.</p>
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Die Linke: Kapitalertragsteuer und Wegzugsschranken
Die Linksfraktion verfolgt den radikalsten Ansatz. Sie fordert, Kryptowerte „ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufzunehmen." Damit würde die Haltefrist ebenso fallen wie der persönliche Steuersatz; stattdessen gälte die pauschale Abgeltungsteuer von 25% (zzgl. Soli und Kirchensteuer).
Besonders brisant ist die Forderung nach einer „Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG" für Krypto-Assets. Dies würde bedeuten, dass Auswanderer ihre unrealisierten Gewinne bereits beim Verlassen Deutschlands versteuern müssten. Flankiert wird dies von der Forderung nach EU-weiten Handelsverboten für Proof-of-Work-Verfahren.
Isabelle Vandre (Die Linke) bekräftigte kürzlich in einer Diskussionsrunde die härteste Position aller Parteien: keinerlei Übergangsfrist, Inkrafttreten sofort mit Gesetzesverkündung. Sie verwies zudem auf einen europäischen Sonderweg Deutschlands – wobei auch Länder wie Tschechien, Portugal oder Kroatien Haltefristen kennen.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800"><strong>Blockpit Einordnung:</strong> Das Modell der Linken würde das Ende der Krypto-Steuerfreiheit in Deutschland bedeuten: Die einjährige Haltefrist und die 1.000€ Freigrenze fielen ersatzlos weg. Stattdessen müsstest du auf jeden Swap oder Verkauf pauschal 25% Abgeltungsteuer (zzgl. Soli und Kirchensteuer) zahlen. Die geplante Wegzugsbesteuerung würde zudem Steuern auf noch nicht realisierte Gewinne fällig werden lassen, sobald du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst. Vandres Ablehnung jeder Übergangsfrist wäre für Anleger das ungünstigste Szenario aller vorgestellten Modelle.</p><p class="color-neutral-800">Die geforderten EU-weiten Handelsverbote für Proof-of-Work hätten drastische Auswirkungen auf fast jedes Portfolio, sind aus unserer Sicht aktuell jedoch eher unwahrscheinlich und würden einen langen EU-Gesetzgebungsprozess erfordern.</p></div></div></div>
AfD: Krypto als Instrument der Eigenverantwortung
Die AfD positioniert sich als klarer Gegner der Regierungspläne. Dirk Brandes bezeichnete die Pläne zur Abschaffung der Haltefrist als „Frontalangriff auf Eigentum und Eigenverantwortung." Aus Sicht der Partei ist die Haltefrist „kein Steuerschlupfloch, sondern ein bewusst gesetzter Anreiz für langfristiges Sparen." Man fordert eine steuerliche Zurückhaltung gegenüber Krypto-Assets, da diese als dezentrale Güter einen wichtigen Beitrag zur privaten Vorsorge leisten würden. Bei der eingangs erwähnten Diskussionsrunde war die Partei nicht vertreten.
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<img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box">
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<p class="color-neutral-800"><strong>Blockpit Einordnung:</strong> Diese Position ist ein klares Bekenntnis zum Status Quo: Die einjährige Haltefrist soll als Anreiz für langfristiges Investieren erhalten bleiben. Für dich als HODLer die beste Nachricht – Gewinne nach einem Jahr würden weiterhin steuerfrei bleiben.</p>
<p class="color-neutral-800">Aber Achtung: Steuerfrei heißt nicht dokumentationsfrei. Das Finanzamt schaut gerade bei hohen steuerfreien Gewinnen genau hin. Wenn du nicht lückenlos belegen kannst, wann und zu welchem Preis du gekauft hast, riskierst du teure Schätzungen. Ein lückenloser Blockpit-Report ist deine „Lebensversicherung", um die Steuerfreiheit deiner Gewinne im Ernstfall zu beweisen.</p>
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FDP: Verteidigung der Aktien- und Kryptokultur
Die FDP hat sich am 20. Juli 2026 in einem Präsidiumsbeschluss klar gegen die Regierungspläne positioniert. Nach Ansicht der Partei würde die Abschaffung der Haltefrist "Vertrauen in die Verlässlichkeit der steuerlichen Rahmenbedingungen des Staates" zerstören und diene "ausschließlich fiskalpolitischen Zwecken". Auch die Forderung der SPD nach höheren Kapitalertragsteuern lehnt die FDP ab, da dies der Aktienkultur in Deutschland schweren Schaden zufügen würde.
Die Partei geht dabei über die reine Verteidigung des Status quo hinaus und fordert zusätzliche Entlastungen: eine Anhebung der Freigrenze von aktuell 1.000€ (2.000€ bei Verheirateten) auf 10.000€, eine Dynamisierung dieser Grenze sowie die Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Freibeträge auf Folgejahre. Bemerkenswert ist zudem ein weitergehender Vorschlag: Die FDP will die einjährige Spekulationsfrist nicht nur für Kryptowerte erhalten, sondern sie auch auf private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren ausweiten – aktuell unterliegen Aktien ja bereits der Abgeltungsteuer ohne Haltefrist-Bezug. Zusätzlich fordert die Partei die Zulassung von Krypto-ETFs sowie höhere Aktienanteile in der betrieblichen Altersvorsorge.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800"><strong>Blockpit Einordnung:</strong> Die FDP-Position ist aus Anlegersicht die investorenfreundlichste aller bisher geäußerten Parteipositionen – nicht nur Erhalt der Haltefrist, sondern sogar eine deutlich höhere Freigrenze als HODLer-freundliches Zusatzangebot. Für dich als Krypto-Anleger wäre das Szenario "FDP setzt sich durch" das günstigste unter allen bisher bekannten Vorschlägen.</p><p class="color-neutral-800">Zur Einordnung: Die FDP ist aktuell nicht Teil der Regierungskoalition, ihre Forderungen haben also vorerst eher Signalwirkung für die öffentliche Debatte als unmittelbaren Einfluss auf das laufende Gesetzgebungsverfahren. Trotzdem zeigt der Vorstoß, dass der politische Widerstand gegen die Reform über die Koalition hinausreicht.</p></div></div></div>
Fazit und Blockpit Standpunkt
Aus unserer Sicht ist der Ruf nach neuen Steuergesetzen ein populärer Schnellschuss. Deutschland hat bereits jetzt alle Werkzeuge, um Krypto-Gewinne konsequent zu besteuern:
- Verkäufe und Swaps innerhalb der Jahresfrist
- Laufende Erträge aus Staking, Lending oder Mining
Das Problem ist nicht die Haltefrist, sondern der bisher lückenhafte Vollzug. Mit der DAC8-Erweiterung steht den Finanzbehörden ab 2027 eine gewaltige Datenflut zur Verfügung. Statt an neuen Gesetzen zu tüfteln, sollte der Fokus darauf liegen, diese Daten effizient zu nutzen. Auch die jüngste Diskussionsrunde hat gezeigt: Trotz unterschiedlicher Positionen zur Ausgestaltung ist die eigentliche Debatte noch nicht entschieden – sie beginnt erst mit dem ausstehenden Referentenentwurf.
Für dich gilt: Minimier deine Steuerlast im legalen Rahmen durch saubere Dokumentation und strategische Verlustverrechnung. Mit Blockpit bist du für die kommende Daten-Transparenz bestens gerüstet – egal, wie sich Berlin am Ende entscheidet.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="lazy" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Verpasse nie wieder den optimalen Verkaufszeitpunkt: Der Blockpit Haltefrist-Tracker zeigt dir tranchengenau, welche Coins bereits steuerfrei sind und wann der Countdown für die restlichen abläuft. Enthalten in Blockpit Plus!</p></div></div></div>
Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist in Deutschland
Wurde die Haltefrist für Kryptowährungen bereits abgeschafft?
Nein, die Steuerfreiheit nach einem Jahr gilt aktuell noch unverändert. Ein verschärfender Gesetzentwurf der Grünen war zuvor im Bundestag gescheitert. Am 3.7.2026 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil jedoch einen eigenen Haushaltsentwurf veröffentlicht, der die Abschaffung der Haltefrist vorsieht, ihn am 6.7.2026 offiziell vorgestellt, und mittlerweile hat auch das Bundeskabinett zugestimmt. Es handelt sich dabei weiterhin nur um einen groben Vorschlag, nicht um ein verabschiedetes Gesetz – bis zu einer tatsächlichen Änderung braucht es noch einen ausformulierten Gesetzentwurf und das komplette parlamentarische Verfahren. Solange kein neues Gesetz offiziell verabschiedet ist, bleibt die aktuelle Regelung zu 100% bestehen.
Gilt die 1.000-€-Freigrenze noch?
Ja, diese Freigrenze gilt seit dem Steuerjahr 2024 für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag – sobald dein Gewinn 1.000 € erreicht, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Sollte Krypto künftig wie Aktien behandelt werden (§ 20 EStG), würde diese Freigrenze durch den Sparerpauschbetrag ersetzt.
Welche Auswirkungen hat DAC8 auf mich?
Ab 2026 sind Krypto-Dienstleister EU-weit verpflichtet, Transaktionen und Bestände ihrer Kunden an Finanzbehörden zu melden. Dein Finanzamt erhält ab 2027 automatisch Daten über deine Aktivitäten auf Börsen. Lückenlose Dokumentation ist damit keine Option mehr, sondern Pflicht.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich nur Krypto gegen Krypto tausche?
Ja, nach aktueller Rechtslage in Deutschland ist jeder Tausch (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) ein steuerlich relevanter Verkauf. Liegt zwischen Kauf und Tausch weniger als ein Jahr und überschreiten deine Gesamtgewinne 1.000 €, wird Einkommensteuer fällig. Blockpit hilft dir, den Überblick über diese oft unübersichtlichen Swaps zu behalten.
Hilfreiche Links
Bundesministerium der Finanzen – FAQ zu Kryptowährungen: bundesfinanzministerium.de
Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 – Private Veräußerungsgeschäfte: gesetze-im-internet.de
Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 – Einkünfte aus Kapitalvermögen: gesetze-im-internet.de
EU-Richtlinie DAC8 (2023/2226/EU): eur-lex.europa.eu
Deutscher Bundestag – Antrag der Linksfraktion (Drucksache 21/05824): dserver.bundestag.de
Diskussionsrunde des Frankfurt School Centre for Digital Economics vom 7.7.2026: YouTube
- 21.07.2026: Position der FDP ergänzt
- 08.07.2026: Update mit Positionen aus der Diskussionsrunde des Frankfurt School Centre for Digital Economics
- 06.07.2026: Update zum neuen Haushaltsentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil
- 05/2026: Erstveröffentlichung